Hannah Lindermann

Rechtsanwältin / Senior Associate
Eschersheimer Landstraße 25-27
60322 Frankfurt am Main

Die Tätigkeit von Hannah Lindermann umfasst Mandate im gesamten Bereich des Verwaltungsrechts. Dabei begleitet sie komplexe Großbauvorhaben und Immobilientransaktionen, z. B. von Hochhäusern, Verwaltungszentren, Shopping-Centern und Health-Care-Immobilien im Bereich des öffentlichen Rechts. Zudem ist sie in der rechtlichen Betreuung von Bauleitplanverfahren und dem Abschluss aller damit verbundenen öffentlich-rechtlichen Verträge tätig. Auch die Schaffung von Baurecht durch Baugenehmigungen und Vorbescheide sowie Aspekte des besonderen Städtebaurechts gehören zu ihrem Aufgabenbereich.

  • Kompetenzen und Tätigkeitsgebiete
    • Erschließung

      Jedes Bauvorhaben muss über eine gesicherte Erschließung verfügen, um genehmigt zu werden. Dies dient vor allem der Zugänglichkeit für die Feuerwehr und der sicheren Entsorgung des Abfalls. Gerade bei Baulandentwicklungen müssen Erschließungsstraßen meist noch hergestellt werden, was in der Praxis in aller Regel der Entwickler auf vertraglicher Basis (Erschließungsvertrag) übernimmt. Auf Grundlage unserer jahrzehntelangen Erfahrungen in der Beratung von Baulandentwicklungen aller Größenordnungen begleiten wir Sie beim Abschluss solcher Erschließungsverträge und bei allen damit zusammenhängenden Themen.

    • Immissionsschutz

      Praktisch alle größeren Projekte sind heute komplexen umweltrechtlichen Normen und Auflagen unterworfen, deren Beachtung zwingend ist und die ihre Umsetzung mitunter erschweren. Die entsprechenden Genehmigungen sowohl den rechtlich normierten Umweltbelangen als auch den wirtschaftlichen Interessen des Investors genügen. Wir verfügen über eine große Expertise im Umgang mit dieser sich ständig wandelnden Rechtsmaterie und dem Handling der Vorschriften in den notwendigen behördlichen Verfahren. Darüber hinaus beraten wir Anlagenbetreiber im Bereich des Emissionshandels. Wir engagieren uns über Verbände aktiv bei der Gestaltung des Emissionshandelsrechts und wirken bei der Kommentierung des TEHG mit. Unser Einfluss auf den normativen Bereich dieses Rechtsgebiets ermöglicht uns, in der Praxis effiziente und rasch umsetzbare Lösungen zu finden.

    • Planfeststellung

      Größere Infrastrukturprojekte wie Eisenbahnen, Straßenbahnen, Flughäfen, Straßen oder Kraftwerke werden über ein Planfeststellungsverfahren genehmigt. Hierbei handelt es sich um ein sehr formalisiertes und komplexes Genehmigungsverfahren mit einer umfangreichen Beteiligung der Öffentlichkeit. Wir haben zahlreiche derartige Projekte erfolgreich begleitet und verfügen hier über ein herausragendes Maß an Expertise.

    • Regionalplanung

      Die Regionalplanung ist die untere Ebene der Landesplanung an der Schnittstelle der Landesentwicklungsplanung zur kommunalen Bauleitplanung. Die Regionalplanung löst Raumnutzungskonflikte, gibt den Kommunen die regionalen Ziele der Raumentwicklung vor und bindet die kommunalen Entwicklungsvorstellungen ein. Für die Kommunen sind die Ziele der Raumordnung bei der Aufstellung ihrer Bebauungspläne verbindlich. Die Regionalplanung hat daher ein hohes Konfliktpotenzial zu bewältigen. Da eine Änderung des Regionalplans ein aufwändiges und langwieriges Verfahren ist, können viele Projekte nur mit Abweichungen von den vorgegebenen Zielen der Raumordnung verwirklicht werden. Wir sind mit diesen sehr spezialisierten Verfahrensschritten bestens vertraut und haben solche Projekte und Bebauungsplanverfahren an der Schnittstelle zur Regionalplanung vielfach begleitet.

    • Kommunalabgaben

      Trotz seiner großen praktischen Bedeutung rückt das kommunale Abgabenrecht regelmäßig erst dann in den Fokus von Investoren, wenn unvorhergesehene Beträge im sechs- bis siebenstelligen Bereich die Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens infrage stellen. Nur wenige Spezialisten und Spezialistinnen sind in diesem Gebiet versiert. Wir sind mit den Möglichkeiten zur Beeinflussung von typischen Abgaben vertraut, dazu zählen Erschließungs- und Ausbaubeiträge, Baugenehmigungsgebühren, Sondernutzungsgebühren, Abwassergebühren sowie Stellplatzablöse. Zusätzlich begleiten wir Rechtsmittelverfahren gegen die Heranziehung zu solchen Abgaben.   

    Sprachen

    Deutsch Englisch
  • Ausbildung & Beruf
    Seit 2021Senior Associate bei FPS 
    Seit 2018Rechtsanwältin bei FPS 
    2018Zulassung zur Anwaltschaft 
    2017Zweites juristisches Staatsexamen
    2015Erstes juristisches Staatsexamen
    2010–2011Auslandsaufenthalt und Studium an der Université de Lausanne (Schweiz)
  • Mitgliedschaften
    • Gesellschaft von Freunden und Förderern des Wirtschafts- und Zivilrechts
  • Publikationen
  • Referenzen

Awards

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