Dr. Michael Kummer

Rechtsanwalt / Counsel
  • Leitender Magistratsdirektor a.D.
Eschersheimer Landstraße 25-27
60322 Frankfurt am Main

Dr. Michael Kummer, ehemaliger Leitender Magistratsdirektor außer Diensten der Stadt Frankfurt am Main, ist seit 2015 als Rechtsanwalt bei FPS tätig. Dr. Kummer berät zu strategischen Fragen bei der Entwicklung von komplexen Immobilienprojekten. Sein Ziel: Lösungen im Dialog mit den Projektbeteiligten und unter Berücksichtigung der Nachbarinteressen und der öffentlichen Belange. Sein besonderes Interesse gilt der Revitalisierung und Neuverwertung von Altbeständen. In diesen Bereichen kann Dr. Kummer auf eine über vierzigjährige praktische Erfahrung zurückgreifen. Er hält Vorträge zu immobilienwirtschaftlichen Themen und hatte Lehraufträge an den Universitäten Frankfurt am Main (Immobilienentwicklung) und Kassel (Baurecht) sowie beim Hessischen Verwaltungsschulverband (Verwaltungsrecht). Er ist Monitor für die Entwicklung der Weltkulturerbestätten in Deutschland und berufenes Mitglied der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL) und des Bundes Deutscher Architekten (BDA) sowie der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur (DGGL). Dr. Kummer ist Administrator der Dr. Senckenbergischen Stiftung in Frankfurt am Main und Mitglied des Aufsichtsrats der Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gGmbH.

Als Leiter des Amtes des Planungsdezernenten und Leiter der Bauaufsicht hat Dr. Kummer die bauliche Entwicklung von Frankfurt am Main maßgeblich mitverantwortet und mitgestaltet. An die 80.000 Bauvorhaben hat er in dieser Zeit gesteuert. Darunter finden sich große Stadtentwicklungsprojekte und architektonische Leuchttürme ebenso wie kleinere Stadterhaltungsmaßnahmen, komplexe Sonderbauten aller Nutzungsarten, die Umwandlung von Büros in Wohnungen sowie die Entwicklung des Flughafens.

Als Referatsleiter Denkmalschutz und Denkmalpflege im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst entwickelte er zuvor Sanierungsprogramme für komplexe Kulturdenkmäler in Hessen und war u. a. an der Umwandlung der ehemaligen Mülldeponie Grube Messel bei Darmstadt zum Weltkulturerbe beteiligt. Als Berater hat er das Bundesrecht zu Gunsten des historischen Erbes beeinflusst und die Neukonzeptionierung des Denkmalschutzes in Berlin und Hamburg begleitet. Dabei konnte Dr. Kummer auf vielfältigen praktischen Erfahrungen aus der Aufbauzeit des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen aufbauen.

  • Kompetenzen und Tätigkeitsgebiete
    • Denkmalschutz

      Die Einstufung eines Gebäudes als Denkmal hat weitreichende und einschränkende Folgen für den Eigentümer oder die Eigentümerin, da fortan alle baulichen Maßnahmen am und im Gebäude sowie in einigen Bundesländern sogar bloße Nutzungsänderungen einer gesonderten Genehmigung der Denkmalschutzbehörde bedürfen. Wir beraten und begleiten Sie bei den notwendigen Abstimmungen mit den Denkmalschutz- sowie Fachbehörden und beraten Sie zu den Möglichkeiten im Umgang mit denkmalschutzrechtlichen Einschränkungen.

    • Nachbarrecht

      Der hohe Stellenwert des Eigentums in Deutschland bedingt eine Vielzahl nachbarrechtlicher Regelungen, welche die Rechtsbeziehungen zwischen Grundstückseigentümern und -eigentümerinnen regeln. Sowohl im öffentlichen Recht als auch im privaten Recht gibt es eine ganze Reihe von Regelungen, die diesen Spagat versuchen und insbesondere bei der Genehmigung oder Änderung von Bauvorhaben eine große Rolle spielen. Da das Nachbarrecht bekanntermaßen ein hohes Konfliktpotenzial mit sich bringt, bietet es sich oftmals an, eine Vereinbarung zu treffen, in der die beiderseitigen Interessen zu einem zufriedenstellenden Ausgleich gebracht werden. In der Verhandlung und dem Abschluss solcher Nachbarschaftsvereinbarungen können wir eine umfangreiche und jahrzehntelange Expertise aufweisen, die sich beispielsweise besonders prominent in Nachbarschaftsvereinbarungen für zahlreiche der Hochhäuser in Frankfurt am Main niedergeschlagen hat.

    Sprachen

    Deutsch
  • Ausbildung & Beruf
    Seit 2015Rechtsanwalt bei FPS 
    2015Zulassung zur Anwaltschaft 
    1999–2014Leiter der Bauaufsicht Frankfurt am Main
    1989–1999Leiter des Amtes des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main
    1986–1989Referatsleiter Denkmalschutz und Denkmalpflege im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst
    1981–1986Abteilungsleiter Recht im Landesamt für Denkmalpflege Hessen
    1981Promotion (Dr. iur.) mit einer Dissertation zum Verhältnis von Denkmalschutzrecht und Baurecht
    1978–1980Wissenschaftlicher Bediensteter im Rechtswissenschaftlichen Dekanat der Universität Frankfurt am Main 
    1972–1978Wissenschaftliche Hilfskraft im Institut für Wirtschaftsrecht der Universität Frankfurt am Main
    1978Zweites juristisches Staatsexamen
    1975Erstes juristisches Staatsexamen
    1973–1975Stipendiat der Friedrich-Ebert-Stiftung
     Studium der Rechtswissenschaft, Philosophie und Baugeschichte in Paris, Marburg an der Lahn und Frankfurt am Main
  • Mitgliedschaften
  • Publikationen
    Dr. Michael Kummer
    Kundenzentrum Stadtwerke
    Architekturführer Frankfurt 1990-1999, Hrsg. Freunde Frankfurts e.V., Wilhelm E. Opatz, Hamburg, , S. 146-155
    Dr. Michael Kummer Dr. Thomas Schröer
    Öffentliches Baurecht: Die Gefahrenabwehr geht vor
    FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 8, , S. 13
    Dr. Michael Kummer
    Die Gartendenkmalpflege im Gestrüpp der Paradoxien
    Generaldirektion der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, Historische Gärten und Gesellschaft, Potsdam 2020, , S. 146-152
    Dr. Michael Kummer
    Der städtebauliche Denkmalschutz im Baugesetzbuch
    Schriftenreihe des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz – SHARING HERITAGE als Aufgabe, Band 94 | 2019, , S. 37
    Dr. Michael Kummer
    Innenentwicklung – Ein alter Bekannter!
    gif im Fokus, Nr. 2, , S. 21 f.
    Dr. Michael Kummer
    Aktuelles zum Öffentlichen Baurecht: Förderung der Innenentwicklung und Nachverdichtung durch die Bauordnung
    NVwZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 21/2019, , S. 1577-1580
    Dr. Michael Kummer Dr. Thomas Schröer
    Nicht immer ist die Baubehörde schuld – Über das Ringen um Bauanträge
    FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 291, , S. 13