Das Brandschutzrecht ist Teil des landesrechtlich spezifischen Bauordnungsrechts und dient wie kaum ein anderes Rechtsgebiet der effektiven Gefahrenabwehr. Die Kenntnis der stetig steigenden Anforderungen an Neubauten, aber insbesondere auch an bestehende Gebäude ist für den Eigentümer oder die Eigentümerin unerlässlich. 

Die Vernachlässigung der Anforderungen und mangelndes Problembewusstsein können auf Bauherrenseite schnell zu massiven bauordnungsrechtlichen Unsicherheiten sowie zu handfesten Haftungsproblemen führen. Wir verfügen in diesem hochgradig praxisrelevanten Thema über langjährige umfangreiche Expertise und haben Brandschutzsanierungen für zahlreiche Bauvorhaben, insbesondere auch für mehrere Hochhäuser in Frankfurt am Main, erfolgreich begleitet.