Dr. Anne Voigtländer

Rechtsanwältin / Partnerin
  • Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Eschersheimer Landstraße 25-27
60322 Frankfurt am Main

Dr. Anne Voigtländer besitzt umfassende Erfahrung in der öffentlich-rechtlichen Beratung im Bereich von Immobilientransaktionen sowie der Begleitung komplexer Großbauvorhaben, insbesondere von Hochhäusern, aber auch von Verwaltungs- und Einkaufszentren. Sie ist spezialisiert auf brandschutz- und sicherheitsrechtliche Beratung für verschiedene Gebäudeklassen und Sonderbauten. Dr. Voigtländer berät ihre Mandanten im Rahmen von Planfeststellungsverfahren, insbesondere im Bereich von Straßen und Eisenbahn, bei Baulandentwicklungen sowie Bauleitplanverfahren, inklusive dem Abschluss aller damit verbundenen öffentlich-rechtlichen Verträge sowie dem Abverkauf der entwickelten Grundstücke. Gemeinsam mit Fachgutachterinnen und Fachgutachtern entwickelt sie dabei auch Mobilitätskonzepte für zukünftige Städte und Stadtteile. Weiterhin verfügt sie über langjährige Erfahrung in der Umsetzung umweltrechtlicher Vorgaben, insbesondere im Immissionsschutzrecht sowie im Natur- und Artenschutzrecht.

  • Kompetenzen und Tätigkeitsgebiete
    • Abfallrecht

      Das Abfallrecht ist durch eine Vielzahl vor allem europäischer Rechtsakte geprägt. Gerade das produktbezogene Abfallrecht insbesondere zum Umgang mit Verpackungsmaterial gewinnt aktuell eine enorme Praxisrelevanz. Zentrales Anliegen der Abfallpolitik ist es, Abfälle zu vermeiden und zu verwerten. Mittelfristiges Ziel ist es dabei, alle Siedlungsabfälle umweltverträglich zu verwerten. Wir beraten Sie in allen abfallrechtlichen Fragen, von der Produktgestaltung und der betrieblichen Organisation der Abfallentsorgung über die Gestaltung von Freistellungs-, Lizenz- und Entsorgungsverträgen bis hin zur Planung und Genehmigung von Abfallentsorgungsanlagen wie z. B. Biogas- und Kompostanlagen, Aufbereitungsanlagen, Verbrennungsanlagen und Deponien.

    • Altlasten

      Grundstückseigentümer werden nach dem Kauf einer Liegenschaft oder auch bei Baumaßnahmen nicht selten durch das unerwartete Auftreten von Altlasten, schädlichen Bodenverunreinigungen und sogenannte wilde Müllablagerungen unliebsam überrascht. Die finanziellen Folgen sind in der Regel erheblich, da sich die Behörden fast immer zuerst an den Grundstückseigentümer halten und der Eigentümer nach der Rechtsprechung mindestens bis zur Höhe des Verkehrswertes des Grundstücks für die Beseitigung der Verunreinigungen haftet. Wir setzen für Anlagenbetreiber, Wohnungsbaugesellschaften und Personen, die Immobilien besitzen oder verwalten, wirtschaftlich tragbare Lösungen durch. Auch wenn es sich nicht immer vermeiden lässt, einen gerichtlichen (Eil-)Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, streben wir im Interesse unserer Mandanten zeitnahe, dauerhafte Lösungen auf dem Verhandlungsweg an. 

    • Immissionsschutz

      Praktisch alle größeren Projekte sind heute komplexen umweltrechtlichen Normen und Auflagen unterworfen, deren Beachtung zwingend ist und die ihre Umsetzung mitunter erschweren. Die entsprechenden Genehmigungen sowohl den rechtlich normierten Umweltbelangen als auch den wirtschaftlichen Interessen des Investors genügen. Wir verfügen über eine große Expertise im Umgang mit dieser sich ständig wandelnden Rechtsmaterie und dem Handling der Vorschriften in den notwendigen behördlichen Verfahren. Darüber hinaus beraten wir Anlagenbetreiber im Bereich des Emissionshandels. Wir engagieren uns über Verbände aktiv bei der Gestaltung des Emissionshandelsrechts und wirken bei der Kommentierung des TEHG mit. Unser Einfluss auf den normativen Bereich dieses Rechtsgebiets ermöglicht uns, in der Praxis effiziente und rasch umsetzbare Lösungen zu finden.

    • Kommunalabgaben

      Trotz seiner großen praktischen Bedeutung rückt das kommunale Abgabenrecht regelmäßig erst dann in den Fokus von Investoren, wenn unvorhergesehene Beträge im sechs- bis siebenstelligen Bereich die Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens infrage stellen. Nur wenige Spezialisten und Spezialistinnen sind in diesem Gebiet versiert. Wir sind mit den Möglichkeiten zur Beeinflussung von typischen Abgaben vertraut, dazu zählen Erschließungs- und Ausbaubeiträge, Baugenehmigungsgebühren, Sondernutzungsgebühren, Abwassergebühren sowie Stellplatzablöse. Zusätzlich begleiten wir Rechtsmittelverfahren gegen die Heranziehung zu solchen Abgaben.   

    • Public Private Partnerships

      Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) gewinnen weiter stark an Bedeutung. Wir haben in den letzten Jahren neben dem „klassischen" öffentlichen Hochbau auch ÖPP-Projekte mit Pilotcharakter begleitet, zum Beispiel in den Bereichen IT und Verteidigung. Wenn es um ÖPP geht, gehören wir zu den erfahrensten Sozietäten in Deutschland. Wir beraten bei ÖPP-Projekten unter wirtschafts-, gesellschafts- sowie arbeitsrechtlichen Aspekten und verfügen auch über steuerrechtliche Kompetenz und Erfahrung.

    Sprachen

    Deutsch Englisch
  • Ausbildung & Beruf
    Seit 2009Partnerin bei FPS 
    Seit 2006Rechtsanwältin bei FPS 
    2002Fachanwältin für Verwaltungsrecht
    1995Zulassung zur Anwaltschaft 
     Promotion (Dr. iur.) mit Dissertation zum Bundesimmissionsschutzrecht
     Zweites juristisches Staatsexamen
     Erstes juristisches Staatsexamen
    1995Studium an der Universität des Saarlandes und an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn 
  • Mitgliedschaften

Awards

JUVE Handbuch Empfohlen im Öffentlichen Wirtschaftsrecht
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