Frankfurt,
FPS berät die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung zum Verbraucherschutz in Pflegeverträgen
Die Wirtschaftskanzlei FPS hat im Auftrag der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung ein Gutachten über die relevante Rechtsprechung und Praxis bei Miet- und Bewohnerverträgen in Einrichtungen mit ambulanten und stationären Pflegeleistungen erstellt und Änderungsbedarf im Rahmen der Gesetzgebung adressiert.
Das Gutachten wurde durch Dr. Georg Frhr. v.u.z. Franckenstein, Lea v. Wahlert, Evelyn Gräfenstein-Griffiths und Marcus Schmitz (alle Real Estate / Health Care) verfasst.
Das Health Care Team von FPS verfügt über fast 30 Jahre Erfahrung in der Strukturierung und Beratung von Pflegeeinrichtungen und hat Lösungen entwickelt, um die Interessen aller Vertragsparteien angemessen zu schützen. Das Gutachten soll einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung des Pflegerechts in Deutschland leisten und die Diskussion über künftige Regelungsinhalte anregen.
Über das Gutachten
Als Expertenbericht wirft das Gutachten Licht auf die komplexe Landschaft der zivilrechtlichen Verträge zwischen Einrichtungen mit ambulanter bzw. stationärer Pflege und deren Bewohnern oder Mietern.
Zunächst analysiert es die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die zulässigen und unzulässigen Vertragsklauseln in Pflegeverträgen und untersucht die bestehende Rechtsprechung im Kontext des Verbraucherschutzes. Besondere Herausforderungen und Schutzbedürfnisse von Pflegebedürftigen sowie Gesetzeslücken werden berücksichtigt sowie gesetzgeberischer Änderungsbedarf adressiert.
Ferner zeigt das Gutachten die Unterschiede bei den in der Praxis verwendeten Verträgen mit Bewohnern und Wohnungsmietern auf, die aus dem einrichtungsspezifischen ambulanten oder stationären Betriebskonzept herrühren. Die Variationsbreiten in der Nutzungsstruktur und deren Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung werden bewertet und hinterfragt.
Schließlich stellt das Gutachten das aktuelle Marktumfeld dar und beleuchtet die Rollen, Rechte und Möglichkeiten der in das Pflegesetting einbezogenen Parteien, ausgehend vom vermietenden Grundstückseigentümer, über den betreibenden Hauptmieter bis hin zu dem zu versorgenden Bewohner bzw. Wohnungsmieter. Diskutiert werden dabei Optionen, wie die Marktteilnehmer im Interesse des Verbraucherschutzes rechtlich eingebunden werden können, um gerade in Krisenfällen des Betreibers die negativen Auswirkungen auf Bewohner, Mieter und Mitarbeiter abzufedern.
Berater bei FPS
Pressemitteilung
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