Mit langjähriger Erfahrung und spezialisierten Anwältinnen und Anwälte entwickelt FPS effektive Lösungen und Strategien für komplexe architektenrechtliche Angelegenheiten und unterstützt Architekten oder deren Auftraggeber bei allen rechtlichen Fragen rund um ihre Bauprojekte. Dazu gehören unter anderem die jeweiligen Leistungspflichten der Architekten, die Honoraransprüche, Haftungsfragen sowie die Regelungen zur Zusammenarbeit mit anderen am Bau Beteiligten.

Außerdem beraten wir unsere Mandanten bei der Gestaltung von Architektenverträgen, bereiten die rechtliche Gestaltung und Durchführung von Architektenwettbewerben vor und vertreten Architektinnen und Architekten bei der Durchsetzung ihrer urheberrechtlichen Schutzrechte sowie bei honorarrechtlichen Ansprüchen aus HOAI.