Andrea Hartmann ist seit 1997 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie hat sich seit Beginn ihrer Tätigkeit ausschließlich auf das private Bau- und Architektenrecht konzentriert. Sie war von 1997 an in einer bundesweit tätigen auf das private Baurecht spezialisierten Kanzlei tätig. Sie verfügt über umfassende Erfahrung in der Vertretung sowohl von Auftraggebern als auch von Auftragnehmern in umfangreichen Bauprozessen vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie in Schiedsgerichtsverfahren. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet die umfassende außergerichtliche Beratung und Betreuung von Bauherren sowie von Architekten/Ingenieuren, ausführenden Unternehmen und Bauträgern und die baubegleitende Rechtsberatung, auch in Großprojekten.