Dr. Georg Freiherr von und zu Franckenstein
LL.M. (UTS Sydney)
Rechtsanwalt / Partner
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Eschersheimer Landstraße 25-27
60322 Frankfurt am Main

Dr. Georg von und zu Franckenstein ist seit 1996 auf dem Gebiet des Grundstücks- und Verwaltungsrechts tätig. Sein Fokus liegt auf der Beratung bei Investitionen (Entwicklung, Kauf, Miete, Betrieb etc.) in Health-Care-Immobilien und -Betriebe. Besondere Expertise hat er hinsichtlich der speziellen rechtlichen Anforderungen in Bezug auf die Entwicklung, den Erwerb, den Betrieb und die Restrukturierung von Pflegeheimen und Anlagen des betreuten Wohnens.

Awards

Best Lawyers | Handelsblatt Führend in Public Law
seit 2024
Best Lawyers | Handelsblatt Führend in Real Estate Law
seit 2024