Jörg Kornbrust

Rechtsanwalt / Partner
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter und -auditor (TÜV®)

Jörg Kornbrust ist seit 2004 als Rechtsanwalt tätig und spezialisiert auf IT-Recht, Datenschutzrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht. Er ist Informationssicherheitsbeauftragter (TISAX®, TÜV®) sowie zertifizierter Datenschutzbeauftragter und- auditor (TÜV®). Sein Schwerpunkt liegt in der Umsetzung großer IT- und Datenschutzprojekte auf Konzernebene in internationalen Strukturen. Er unterstützt Mandanten bei der Implementierung komplexer IT-Prozesse zur Erreichung eines zertifizierbaren Sicherheitsstandards und übernimmt das rechtliche Projektmanagement sowie die Erstellung erforderlicher rechtlicher Dokumente. Darüber hinaus führt er IT-Sicherheits- und Datenschutz-Audits bei Mandanten und ihren Dienstleistern durch. Jörg Kornbrust vertritt internationale Mandanten in Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Im Markenrecht bietet er Strategieempfehlungen für den internationalen Roll-out von Markenportfolios an, einschließlich Anmeldung und Verwaltung nationaler und internationaler Marken über verschiedene Organisationen wie DPMA, EUIPO und WIPO. Er ist erfahren in Amtsverfahren wie Widersprüchen und Löschungsverfahren und bietet gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Markenstreitigkeiten sowie Vertragsgestaltung wie Lizenzvereinbarungen an.

  • Kompetenzen und Tätigkeitsgebiete
    • IP-Litigation

      Die Vertretung von Mandanten in Verletzungsprozessen gehört seit jeher zu den Kernkompetenzen von FPS. Über Jahrzehnte hinweg vertrauen namhafte Rechteinhaber die gerichtliche Durchsetzung ihrer Rechte den prozesserfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten von FPS an. Dabei wird FPS oft bereits im Vorfeld bei der Ermittlung von Verletzungsfällen sowie der Beweismittelbesichtigung und -sicherung tätig. Zudem unterstützen wir unsere Mandanten auch bei Grenzbeschlagnahmefällen. Die Vertretung erfolgt  in allen Bereichen des IP-Rechts vor den einschlägigen Gerichten und Ämtern. 

    • Medien- / Presserecht

      Medienrecht regelt die Nutzung, Verbreitung und Produktion von medialen Inhalten wie Rundfunk, Fernsehen, Printmedien und Onlinemedien. Presserecht ist ein Teil davon und befasst sich mit Rahmenbedingungen der Presse, einschließlich Pressefreiheit, Redaktionsfreiheit, Persönlichkeitsrechten, Medienhaftung und Gegendarstellungen. FPS berät Medienunternehmen zu äußerungsrechtlichen Angelegenheiten, inklusive Beratung bei medialen Inhalten sowie Prozessvertretung in Gegendarstellungs-, Unterlassungs- und Schmerzensgeldverfahren. Wir bieten Branchenkenntnis und Beratung zu medientypischen Verträgen, Cross-Media-Kooperationen sowie freien Autorinnen und Autoren. Auch unterstützen wir bei Internetplattformen in den Bereichen Urheberrechte, Verbraucher- und Datenschutz. Bei Rechtsverletzungen im Internet kooperieren wir erfolgreich mit Strafverfolgungsbehörden.

    • Heilmittelwerberecht

      FPS berät seit Jahren laufend mittelständische und größere Arzneimittel- und Medizinproduktehersteller in Fragen der Werbung, etwa bei der Beurteilung von Anzeigen, Internetauftritten, Broschüren, Zugaben und sonstigen Werbematerialien, und den hiermit verbundenen Fragen der Zulässigkeit oder Irreführung zum Beispiel von wissenschaftlichen Aussagen im Lichte des HWG und des UWG. Auf diesem Gebiet vertritt FPS die Hersteller nicht nur außergerichtlich gegenüber Konkurrenten und Wettbewerbsverbänden, sondern auch und insbesondere in Auseinandersetzungen vor den Zivilgerichten.

    • IT-Vertragsrecht / Outsourcing

      FPS berät in allen Bereichen des IT-Vertragsrechts: Ob Unterstützung bei der Ausarbeitung und Verhandlung von IT-Projektverträgen, der Gestaltung und Umsetzung von Outsourcing-Projekten oder der Inanspruchnahme von Cloud-Diensten – wir stehen mit unseren Expertinnen und Experten zur Verfügung. Neben langjähriger Erfahrung in der Beratung verschiedener Branchen und Unternehmensgrößen zeichnen unser Team eine große technische Affinität und ein besonderes Maß an Kreativität aus. Dadurch können wir das Anliegen bzw. Geschäftsmodell unserer Mandanten technisch verstehen und die für Sie beste Lösung erarbeiten. Unsere Leistungen umfassen beispielsweise die Erarbeitung und Verhandlung von IT-Projektverträgen (agil, klassisch, Managed Services, neue Geschäftsmodelle), Outsourcing-Verträgen, Leistungsbeschreibungen, Service-Level-Vereinbarungen und Preisarrangements sowie die Unterstützung bei der Vorbereitung von Due Diligences, Vendor Conferences und On-Site Visits. Wir begleiten zudem Projekt- und Systemintegrationen sowie Hard- und Softwarewartung und gestalten Lizenz-, Escrow- und Distributionsvereinbarungen.

    • IT-Litigation / Streitschlichtung

      Durchdachte Projektverträge schützen die Beteiligten in vielen Fällen vor Auseinandersetzungen. Aufgrund des Inhalts und der Komplexität von IT-Projekten können Streitigkeiten aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Wir helfen unseren Mandanten, in Schieflage geratene Projekte durch sinnvolle Lösungsansätze wieder auf Kurs zu bringen, und unterstützen erforderlichenfalls bei der (gerichtlichen) Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten oder bei der Abwehr von Ansprüchen.

    • Daten(schutz)recht

      Die Digitalisierung ermöglicht Unternehmen neue Chancen und schafft Raum für zukunftsorientierte und skalierbare Geschäftsmodelle. Daten sind die wertvollste Währung der digitalen Welt geworden. Das Datenschutzrecht – oder inzwischen das Datenrecht – ist bei FPS ein eigenes Beratungsfeld und kein bloßer Annex zu anderen Rechtsgebieten. FPS unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung zukunftsfähiger und rechtskonformer Datennutzungskonzepte, damit sie ihre Ziele bei der Nutzung neuartiger Technologien erreichen: Innovation und Datenschutz müssen – richtig verstanden – kein Gegensatz darstellen. Durch die DSGVO mit ihren drastischen Bußgeldern haben sich die Risiken für Unternehmen deutlich erhöht. FPS klärt, was ein Unternehmen mit den Daten machen darf, und sorgt in pragmatische Art und Weise für Ihre Datenschutz-Compliance mit der Implementierung eines Datenschutzmanagementsystemen, zu dem unter anderem Verarbeitungsverzeichnisse, Datenschutzpolicys, Datenschutzinformationen, Lösch und Berechtigungskonzepte Datenschutzfolgeabschätzungen, Prozesse für Auskunfts- und Löschbegehren von Betroffenen und Vieles mehr gehört. Und sollte ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden, verteidigen wir Ihre Rechte gegenüber den Aufsichtsbehörden. Zudem stellen wir externe Datenschutzbeauftragte für unsere Mandanten – Datenschutz aus einer Hand.

    • IT-Sicherheit / Cybersecurity

      Während IT-Sicherheit lange Zeit als „technisches“ Thema allein der IT-Abteilung eines Unternehmens zugeordnet wurde, ist die juristische Relevanz zwischenzeitlich nicht mehr bestreitbar. Neben Buzzwords wie „Geschäftsgeheimnis“, „Datenschutz“ oder „Rekordbußgeld“ sind beispielsweise Haftungsfolgen für Führungskräfte zu beachten. Um ein Unternehmen und dessen Leitungsebene umfassend zu schützen, sollte neben einer technischen Auseinandersetzung mit der Thematik stets auch eine juristische Bewertung der Risiken vorgenommen werden. FPS entwirft Cybersecurity-Strategien, um Behörden sowie Unternehmer und Unternehmen zu schützen. Im Falle eines Angriffs koordinieren unsere Expertinnen und Experten die erforderlichen Sofortmaßnahmen, nutzen ihre Kontakte zu IT-Security-Forensikern, Krisenkommunikationsagenturen, Ermittlungsbehörden und Versicherungen. Und er unterstützt seine Mandanten bei der Abwehr von Schadensersatzansprüche und behördlichen Bußgeldern.

    • Künstliche Intelligenz

      Künstliche Intelligenz („KI“) beeinflusst immer mehr Lebens- und Wirtschaftsbereiche. Spätestens seit ChatGPT ist KI ein „Hype-Thema“. Das Potential ist enorm – höchste Zeit also, sich mit den rechtlichen Leitplanken von KI auseinanderzusetzen. Dies umfasst zum Beispiel den Schutz von KI-generierten Werken, die Vermeidung von der Urheberrechtsverletzungen durch Texte, Bilder und Software, die die KI erstellt hat, sowie Haftungsfragen, datenschutzrechtliche Implikationen und ein sinnvoller Umgang mit Trainings- und Produktivdaten. FPS sorgt dafür, dass KI-Anwendungen rechtskonform sind: Wir gestalten Verträge, schützen geistiges Eigentum und helfen bei der Wahrung ethischer Standards. Bei Konflikten sind wir die erste Verteidigungslinie unserer Mandanten. Außerdem bieten wir Schulungen zum Thema KI für unsere Mandanten und Ihre Mitarbeiter an, auf Wunsch auch gemeinsam mit führenden KI-Beratern.

    Sprachen

    Deutsch Englisch
  • Ausbildung & Beruf
    Seit 2017Partner bei FPS
     Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
     Zertifizierter Datenschutzbeauftragter und -auditor (TÜV®), Informationssicherheitsbeauftragter TISAX® (TÜV®)
    2004Zulassung zur Anwaltschaft 
     Zweites juristisches Staatsexamen
     Erstes juristisches Staatsexamen
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