Berlin,
FPS unterstützt Leibniz-Gemeinschaft bei der Einrichtung eines Hinweisgeberkanals
Am 2. Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft, nach dem Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dazu verpflichtet sind, interne Meldekanäle zu rechtlichen Verstößen einzurichten. Im Zuge der Umsetzung des Gesetzes unterstützt FPS 52 der 96 deutschen Leibniz-Institute bei Einrichtung eines sicheren Hinweisgeberkanals (in Zusammenarbeit mit unserem Partner Whistleblowing Solutions AB).
Darüber hinaus stellt FPS den Leibniz-Instituten auch verschiedene Unterlagen zur Verfügung und führt Workshops zu dem Thema durch. Diese dienen dazu, den gesetzlichen Anforderungen an die Unternehmen nach dem HinSchG gerecht zu werden und umfassen Schulungsdokumente, Personalvereinbarungen, Richtlinien für Mitarbeiter, u.v.m. Das Gesetz sieht neben der Schaffung eines Hinweiskanals auch einen expliziten Schutz vor Repressalien gegen die Hinweisgeber vor. Das Versäumnis, eine Hinweisstelle einzurichten, wird mit einem Bußgeld von bis zu 20.000 EUR geahndet, die Nichteinhaltung des Verbots von Repressalien kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.
FPS freut sich, die Leibniz-Gemeinschaft bei den Herausforderungen zu unterstützen, die das neue Hinweisgeberschutzgesetz mit sich bringt. Die rechtliche Beratung und Projektleitung bei FPS übernimmt das Team um Partner Jörg Kornbrust und Senior Associate Victoria Johnson am Standort Berlin.
Pressemitteilung
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