FPS verfügt auf dem Gebiet des Urheberrechts über jahrzehntelange Erfahrung. Dies gilt sowohl für die Beratung bei der Verwertung als auch bei der Verteidigung der Rechte. So prüfen, gestalten und verhandeln wir Lizenzverträge zum Beispiel Künstler-, Verlags- und Softwarelizenzverträge. Wir stehen unseren Mandanten aber auch bei Durchsetzung und Abwehr von urheberrechtlichen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen zur Seite, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, ferner bei der Durchführung zivilrechtlicher Durchsuchungen bei mutmaßlichen Rechteverletzungen. Ein besonderer Fokus unserer Tätigkeit liegt auf dem urheberrechtlichen Schutz von Softwareprogrammen gegen die unbefugte Verbreitung oder Benutzung durch Dritte.

Außerdem beraten wir zu urheberrechtsbezogenen Fragestellungen in Verbindung mit Webauftritten, Webseitenerstellung sowie Webangeboten und unterstützen bei der Beschaffung erforderlicher Nutzungsrechte. Schließlich beraten wir auch wegen Urheberrechten in Arbeits- sowie Dienstverhältnissen und hinsichtlich der Behandlung von Urheberrechten in der Insolvenz.

Zu unserem Mandanten gehören weltbekannte Softwarehersteller wie Microsoft und Adobe, aber auch Rundfunk- und Fernsehanstalten, Verlage, Künstler, Werbeagenturen sowie Unternehmen der Finanz-, Telekommunikations- und Medienbranche.

Spezialisierungen

  • IP-Litigation

    Die Vertretung von Mandanten in Verletzungsprozessen gehört seit jeher zu den Kernkompetenzen von FPS. Über Jahrzehnte hinweg vertrauen namhafte Rechteinhaber die gerichtliche Durchsetzung ihrer Rechte den prozesserfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten von FPS an. Dabei wird FPS oft bereits im Vorfeld bei der Ermittlung von Verletzungsfällen sowie der Beweismittelbesichtigung und -sicherung tätig. Zudem unterstützen wir unsere Mandanten auch bei Grenzbeschlagnahmefällen. Die Vertretung erfolgt  in allen Bereichen des IP-Rechts vor den einschlägigen Gerichten und Ämtern. 

  • Produktpiraterie

    Innerhalb der IP-Praxis bei FPS haben wir eine spezielle Task Force etabliert, die sich auf die Bekämpfung von Produktpiraterie konzentriert. Die illegale Reproduktion und der Verkauf von Markenwaren verursachen erhebliche Umsatzeinbußen für Markenhersteller, schädigen die Gesamtwirtschaft und gefährden Arbeitsplätze. 

    Unsere FPS Task Force Produktpiraterie geht proaktiv gegen Piraterieware sowie Parallelimporte vor und arbeitet eng mit relevanten Behörden wie Staatsanwaltschaft, Zoll und Polizei zusammen. Wir bereiten Arreste sowie die Rückführung von erzielten Pirateriegewinnen vor und koordinieren Beschlagnahmungen. Unsere Beratungsleistungen umfassen eine allgemeine Marktbeobachtung, insbesondere im Internet sowie gezielte Ermittlungen gegen einzelne Verletzer. Wir beschlagnahmen Plagiate, führen Durchsuchungen bei rechtsverletzenden Unternehmen durch und sichern Beweismittel. Im Prozess machen wir Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft Schadensersatz und Vernichtung geltend.

Publikationen zum Thema

Dr. Andreas Freitag
Rechtsgeschäfte über (Urheber-) Persönlichkeitsrechte und Merchandisingverträge
Berger/Wündisch, Urhebervertragsrecht, Nomos 2022, 3. Auflage, 2022