Jonas Puchelt

Rechtsanwalt / Associate Partner
  • Fachanwalt für Informationstechnologierecht
  • Datenschutzbeauftragter (DSC)
Eschersheimer Landstraße 25-27
60322 Frankfurt am Main

Jonas Puchelt ist auf die Beratung technologischer Themenbereiche spezialisiert. Sein Beratungsschwerpunkt liegt im IT- und Datenschutzrecht mit einem besonderen Fokus auf IT-Projektgeschäft, dem rechtskonformen Umgang mit künstlicher Intelligenz und der juristischen Aufarbeitung von Data Breaches. 

Herr Puchelt betreut komplexe IT-(Outsourcing-)Projekte, sowohl auf Provider- als auch auf Kundenseite. Dadurch kennt er die Interessen und üblichen Verhandlungspositionen bzw. -optionen der Beteiligten gut. Auf Kundenseite unterstützt er private Auftraggeber oder berät die vertragsrechtlichen Aspekte in Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber. Schwerpunkt der Beratung öffentlicher Auftraggeber bildet die Ausarbeitung und Verhandlung von EVB-IT Verträgen. Herr Puchelt hat umfangreiche juristische Expertise sowie das technische Verständnis für die rechtliche Unterstützung bei der Erstellung griffiger Leistungsbeschreibungen und die Kombination verschiedener EVB-IT Vertragstypen, um auch vielschichtige Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber rechtlich kompetent abzubilden. Ferner beschäftigt er sich intensiv mit der Umsetzung aufsichtsrechtlicher Vorgaben bei IT-Outsourcing in der Finanzbranche (beispielsweise MaRisk, EBA-Guidelines, DORA). Hier erstellt und verhandelt er sowohl Neu-als auch Bestandverträge für regulierte Unternehmen aus dem Finanzsektor oder betroffene IT-Provider.

Darüber hinaus erstellt Herr Puchelt mit seinen Mandanten Strategien zur Umsetzung von Compliance-Vorgaben (beispielsweise KI- oder Data-Governance) und schult sie in den Bereichen künstliche Intelligenz, Datenschutz oder Cyber-Security. Außerdem ist er Lehrbeauftragter an der Technischen Hochschule Mittelhessen und hält dort die Vorlesung „Recht für Informatiker“.

  • Kompetenzen und Tätigkeitsgebiete
    • IP-Litigation

      Die Vertretung von Mandanten in Verletzungsprozessen gehört seit jeher zu den Kernkompetenzen von FPS. Über Jahrzehnte hinweg vertrauen namhafte Rechteinhaber die gerichtliche Durchsetzung ihrer Rechte den prozesserfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten von FPS an. Dabei wird FPS oft bereits im Vorfeld bei der Ermittlung von Verletzungsfällen sowie der Beweismittelbesichtigung und -sicherung tätig. Zudem unterstützen wir unsere Mandanten auch bei Grenzbeschlagnahmefällen. Die Vertretung erfolgt  in allen Bereichen des IP-Rechts vor den einschlägigen Gerichten und Ämtern. 

    • IT-Vertragsrecht / Outsourcing

      FPS berät in allen Bereichen des IT-Vertragsrechts: Ob Unterstützung bei der Ausarbeitung und Verhandlung von IT-Projektverträgen, der Gestaltung und Umsetzung von Outsourcing-Projekten oder der Inanspruchnahme von Cloud-Diensten – wir stehen mit unseren Expertinnen und Experten zur Verfügung. Neben langjähriger Erfahrung in der Beratung verschiedener Branchen und Unternehmensgrößen zeichnen unser Team eine große technische Affinität und ein besonderes Maß an Kreativität aus. Dadurch können wir das Anliegen bzw. Geschäftsmodell unserer Mandanten technisch verstehen und die für Sie beste Lösung erarbeiten. Unsere Leistungen umfassen beispielsweise die Erarbeitung und Verhandlung von IT-Projektverträgen (agil, klassisch, Managed Services, neue Geschäftsmodelle), Outsourcing-Verträgen, Leistungsbeschreibungen, Service-Level-Vereinbarungen und Preisarrangements sowie die Unterstützung bei der Vorbereitung von Due Diligences, Vendor Conferences und On-Site Visits. Wir begleiten zudem Projekt- und Systemintegrationen sowie Hard- und Softwarewartung und gestalten Lizenz-, Escrow- und Distributionsvereinbarungen.

    • IT-Litigation / Streitschlichtung

      Durchdachte Projektverträge schützen die Beteiligten in vielen Fällen vor Auseinandersetzungen. Aufgrund des Inhalts und der Komplexität von IT-Projekten können Streitigkeiten aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Wir helfen unseren Mandanten, in Schieflage geratene Projekte durch sinnvolle Lösungsansätze wieder auf Kurs zu bringen, und unterstützen erforderlichenfalls bei der (gerichtlichen) Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten oder bei der Abwehr von Ansprüchen.

    • Daten(schutz)recht

      Die Digitalisierung ermöglicht Unternehmen neue Chancen und schafft Raum für zukunftsorientierte und skalierbare Geschäftsmodelle. Daten sind die wertvollste Währung der digitalen Welt geworden. Das Datenschutzrecht – oder inzwischen das Datenrecht – ist bei FPS ein eigenes Beratungsfeld und kein bloßer Annex zu anderen Rechtsgebieten. FPS unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung zukunftsfähiger und rechtskonformer Datennutzungskonzepte, damit sie ihre Ziele bei der Nutzung neuartiger Technologien erreichen: Innovation und Datenschutz müssen – richtig verstanden – kein Gegensatz darstellen. Durch die DSGVO mit ihren drastischen Bußgeldern haben sich die Risiken für Unternehmen deutlich erhöht. FPS klärt, was ein Unternehmen mit den Daten machen darf, und sorgt in pragmatische Art und Weise für Ihre Datenschutz-Compliance mit der Implementierung eines Datenschutzmanagementsystemen, zu dem unter anderem Verarbeitungsverzeichnisse, Datenschutzpolicys, Datenschutzinformationen, Lösch und Berechtigungskonzepte Datenschutzfolgeabschätzungen, Prozesse für Auskunfts- und Löschbegehren von Betroffenen und Vieles mehr gehört. Und sollte ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden, verteidigen wir Ihre Rechte gegenüber den Aufsichtsbehörden. Zudem stellen wir externe Datenschutzbeauftragte für unsere Mandanten – Datenschutz aus einer Hand.

    • IT-Sicherheit / Cybersecurity

      Während IT-Sicherheit lange Zeit als „technisches“ Thema allein der IT-Abteilung eines Unternehmens zugeordnet wurde, ist die juristische Relevanz zwischenzeitlich nicht mehr bestreitbar. Neben Buzzwords wie „Geschäftsgeheimnis“, „Datenschutz“ oder „Rekordbußgeld“ sind beispielsweise Haftungsfolgen für Führungskräfte zu beachten. Um ein Unternehmen und dessen Leitungsebene umfassend zu schützen, sollte neben einer technischen Auseinandersetzung mit der Thematik stets auch eine juristische Bewertung der Risiken vorgenommen werden. FPS entwirft Cybersecurity-Strategien, um Behörden sowie Unternehmer und Unternehmen zu schützen. Im Falle eines Angriffs koordinieren unsere Expertinnen und Experten die erforderlichen Sofortmaßnahmen, nutzen ihre Kontakte zu IT-Security-Forensikern, Krisenkommunikationsagenturen, Ermittlungsbehörden und Versicherungen. Und er unterstützt seine Mandanten bei der Abwehr von Schadensersatzansprüche und behördlichen Bußgeldern.

    • Künstliche Intelligenz

      Künstliche Intelligenz („KI“) beeinflusst immer mehr Lebens- und Wirtschaftsbereiche. Spätestens seit ChatGPT ist KI ein „Hype-Thema“. Das Potential ist enorm – höchste Zeit also, sich mit den rechtlichen Leitplanken von KI auseinanderzusetzen. Dies umfasst zum Beispiel den Schutz von KI-generierten Werken, die Vermeidung von der Urheberrechtsverletzungen durch Texte, Bilder und Software, die die KI erstellt hat, sowie Haftungsfragen, datenschutzrechtliche Implikationen und ein sinnvoller Umgang mit Trainings- und Produktivdaten. FPS sorgt dafür, dass KI-Anwendungen rechtskonform sind: Wir gestalten Verträge, schützen geistiges Eigentum und helfen bei der Wahrung ethischer Standards. Bei Konflikten sind wir die erste Verteidigungslinie unserer Mandanten. Außerdem bieten wir Schulungen zum Thema KI für unsere Mandanten und Ihre Mitarbeiter an, auf Wunsch auch gemeinsam mit führenden KI-Beratern.

    Sprachen

    Deutsch Englisch
  • Ausbildung & Beruf
    Seit 2024Associate Partner bei FPS
    Seit 2019Rechtsanwalt bei FPS 
     Datenschutzbeauftragter (DSC)
     Fachanwalt für IT-Recht
    2016Zulassung zur Anwaltschaft 
    2016Zweites juristisches Staatsexamen
    2013Erstes juristisches Staatsexamen
  • Mitgliedschaften
  • Publikationen
  • Das sagen andere

    „Gute Zusammenarbeit, schnelle Rückmeldung, sehr kompetent" 
    (Mandant, JUVE Handbuch 2024/2025 | Informationstechnologie und Datenschutz)  

  • Events

Awards

Handelsblatt | Best Lawyers Ones to Watch in Information Technology Law
2024