Das Förderrecht ist ein hochkomplexes Rechtsgebiet mit vielfältigen EU-, bundes-, landes- und kommunalrechtlichen Regelungen und Vorschriften, die die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Fördermitteln regeln. Es stellt sicher, dass öffentliche Gelder zur Unterstützung von Projekten und Vorhaben effizient und transparent eingesetzt werden und legt fest, unter welchen Bedingungen und Kriterien Fördermittel vergeben werden können. Wir beraten sowohl Empfängerunternehmen als auch die öffentliche Hand umfassend zu allen Fragen des Förderrechts und helfen unsere Mandanten, die geltenden Vorschriften korrekt umzusetzen und Projekte erfolgreich zu realisieren. 

Das Beihilferecht unterliegt einer extrem dynamischen und schnellen Rechtsentwicklung. Wir beraten Unternehmen, Behörden und öffentliche Institutionen unter anderem im Rahmen von öffentlichen Finanzierungen, Akquisitionen, Veräußerungen und der Rückforderung von Beihilfen, insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorgeleistungen und im Bereich Forschung und Entwicklung.