Berlin,
Gescheiterte Übernahme des VW-Konzerns: FPS erhebt Schadensersatzklage gegen die Porsche Automobil Holding SE und die Maple Bank GmbH
FPS hat vor dem Landgericht Stuttgart für einen Mandanten Klage gegen die Porsche Automobil Holding AG und die Maple Bank GmbH auf Schadensersatz in Höhe von 3,1 Mio. EUR erhoben. Ein Verlust in dieser Höhe ist dem Klienten durch den Kauf und Verkauf von VW-Aktienoptionen im Jahre 2008 entstanden. Dieser war wie viele Analysten im Vertrauen auf die öffentlichen Erklärungen der Porsche Automobil Holding SE, dass eine Übernahme der Volkswagen AG in keinem Fall beabsichtigt sei, von fallenden VW-Kursen ausgegangen.
Rechtsanwalt Christoph von Arnim von FPS erklärt zu dem laufenden Verfahren:
„Mit dem unrichtigen Dementi der tatsächlich bestehenden Übernahmeabsicht und der Unterlassung der Richtigstellung hat die Porsche Automobil Holding SE den Kurs der VW-Aktie zum eigenen Vorteil beeinflusst und die hiermit verbundenen spiegelbildlichen Verluste der im Vertrauen auf die Richtigkeit der Unternehmensangaben investierenden Marktteilnehmer herbeigeführt. Mit einer solchen bewussten Kursmanipulation zum eigenen Vorteil und Nachteil der Kontrahenten ist die Grenze zu einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) überschritten. Aufgrund der von der Porsche Automobil Holding SE gemeinsam mit der Maple Bank GmbH in Kenntnis der Übernahmeabsicht zeitgleich getätigten gegenläufigen Optionsgeschäften liegt auch ein Betrug zu Lasten unseres Mandaten vor.“
FPS liegt ein Schreiben der Porsche Automobil Holding SE und Unterlagen der Staatsanwaltschaft Stuttgart vor, die das gemeinsame Vorgehen der Porsche Automobil Holding SE und der Maple Bank GmbH zur Umsetzung der „synthetischen Optionsstrategie“ zur Übernahme von VW bestätigen.
Vertreter Kläger:
FPS (Berlin)
Christoph von Arnim (Federführung), Matthias Druba, Stefanie Kalke, Nina Hagemann