Frankfurt am Main,

Mandanteninformation: EuGH lockert das Bankgeheimnis – Unsicherheiten für Banken drohen

Wer gefälschte Produkte verkauft, kann sich nicht länger auf die Verschwiegenheit der Banken verlassen. Denn eine Bank darf unter Berufung auf das Bankgeheimnis nicht die Auskunft gänzlich verweigern, wenn sie wegen einer Markenrechtsverletzung ihres Kunden in Anspruch genommen wird. Dies widerspräche europäischem Recht, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az. C-580/13). Er gab damit dem Parfümhersteller Coty recht, der von der Stadtsparkasse Magdeburg Auskünfte über eine Person forderte, die bei eBay Parfum-Nachahmungen verkauft hatte.

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