Berlin,
Oberlandesgericht Köln bestätigt im Antisemitismus-Streit Klageabweisung zugunsten von Henryk M. Broder gegen Evelyn Hecht-Galinski
In dem Rechtsstreit zwischen dem Journalisten und Publizisten Henryk M. Broder und Evelyn Hecht-Galinski hat das Oberlandesgericht Köln die von Frau Hecht-Galinski eingelegte Berufung ohne mündliche Verhandlungzurückgewiesen. Frau Hecht-Galinski hatte Herrn Broder zunächst im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auf Unterlassung in Anspruchgenommen. Sie wollte ihm die Äußerung, ihre Spezialität seien antisemitische Statements, untersagen. Bereits das einstweilige Verfügungsverfahren hatte Frau Hecht-Galinski in zweiter Instanz verloren.
Die von ihr eingelegte Hauptsacheklage ergänzte Frau Hecht-Galinski um weitere Äußerungen Broders, deren Unterlassung sie begehrte. Da Broder sich regelmäßig unter Bezugnahme auf die einseitigen Sichtweisen, welche Frau Hecht-Galinski in der Öffentlichkeit verbreitet, über sie äußerte, hatte das Landgericht Köln bereits im Sommer vergangenen Jahres geurteilt, dass sich Frau Hecht-Galinski gefallen lassen müsse, wenn Herr Broder sie in der vom Gericht als zulässig angesehenen Weise kritisiere. Auch das Oberlandesgericht Köln hat auf die Berufung von Frau Hecht-Galinski klar entschieden, dass die Kritik Broders – so streng sie im Einzelfall gewesen sein mag – bei den von ihr verbreiteten Äußerungen antisemitischen Inhalts den erforderlichen Sachbezug aufgewiesen hat und daher zulässig war.
Für weitergehende Fragen stehen die beiden Kollegen Norman Nathan Gelbart und Dr. Katy Ritzmann unter +49 (0)30 88 59 27 77 zur Verfügung.
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