Frankfurt am Main,
Presseinformation: Der Wettlauf um neue Internetadressen
Das Adresssystem im Internet wird deutlich ausgeweitet: Am 12. Januar 2012 hat die „Internet Corporation for Assigned Names and Numbers“ (ICANN) ein dreimonatiges Bewerbungsverfahren für neue generische Top-Level-Domains eingeleitet. Erstmals ist die Vergabe nicht auf wenige, von der ICANN vorgegebene Domain-Endungen beschränkt. Möglich ist damit eine Vielzahl von neuen Domains, etwa für Unternehmen („.rwe“), für Branchen („.bank“ oder „.auto“) und für Regionen („.frankfurt“).
Welche Domains gibt es bisher?
Jede Internetadresse endet mit einer Top-Level-Domain. Dabei wird zwischen country code-Top-Level-Domains (ccTLD), die aus maximal zwei Zeichen bestehen und ausschließlich für Staaten oder Territorien vergeben werden (z.B. „.de“ für Deutschland, „.eu“ für die Europäische Union) und generischen Top-Level-Domains (gTLD) wie „.com“, „.net“ und „.org“ unterschieden. Second-Level-Domains (SLDs) stehen links von der Top-Level-Domain und sind von dieser durch einen Punkt getrennt. Beispiele für Second-Level-Domains sind „fps-law“ in www.fps-law.de.
Warum ist die Möglichkeit neuer gTLDs für mein Unternehmen relevant?
Diese neuen und eingängigen Internetadressen bieten die Möglichkeit, weltweit Marken und Produkte prominent im Internet zu präsentieren oder Portale zu etablieren. Der Inhaber einer neuen gTLD (Unternehmen, Körperschaften und Organisationen) kann deren Nutzung monopolisieren. Denn ein Unternehmen, das eine neue gTLD registriert hat, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Dritten die Anmeldung von Second-Level-Domains (SLDs) unter ihr zu ermöglichen.
Was kostet die Registrierung einer neuen Domain?
Neben den Kosten für den laufenden Betrieb der erforderlichen Infrastruktur ist eine Registrierungsgebühr von einmalig 185.000 US-Dollar an die ICANN abzuführen.
Welche Anforderungen muss mein Unternehmen erfüllen, um eine gTLD zu registrieren?
Es ist insbesondere die technische und finanzielle Eignung nachzuweisen, das heißt die Voraussetzungen für einen langfristigen, technisch zuverlässigen Betrieb der Domain sowie die finanziellen Möglichkeiten hierzu.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
Der Anmeldeprozess verläuft grundsätzlich in drei Phasen: Die erste Bewerbungsrunde findet vom 12. Januar bis 12. April 2012 statt. Innerhalb dieses Zeitraumes gilt der Grundsatz „first come, first served“ – anders als heute bei der Denic – nicht. Im Anschluss werden die Anmeldungen veröffentlicht und es findet eine Evaluierung durch unabhängige Experten statt. Bevor eine neue gTLD endgültig an den Bewerber vergeben wird, muss dieser noch bestimmte technische Tests absolvieren und ein Registrierungsabkommen mit der ICANN abschließen. Der Zuschlag wird dann zunächst für zehn Jahre erteilt.
Wie viele neue gTLDs wird es geben?Was passiert, wenn mein Unternehmen jetzt noch keine neue gTLD registriert?
Abhängig von der Nachfrage kann es mehrere Registrierungsphasen geben. In jeder Phase wird nur eine begrenzte Zahl neuer gTLDs registriert. Die Gesamtzahl ist theoretisch unbeschränkt. Wann weitere Bewerbungsphasen durchgeführt werden, ist derzeit nicht absehbar, sodass Wettbewerber durch frühzeitige Registrierungen unter Umständen Vorteile erhalten können.
Was sind die Folgen einer erfolgreichen Registrierung?
Der erfolgreiche Bewerber nimmt die Stellung als Vergabestelle bzw. eines Registrars der neuen Domain ein (vergleichbar der Denic eG für die deutschen .de-Domains) und muss diese aktiv betreiben, insbesondere SLDs unter dieser gTLD einrichten und vergeben. Dabei ist der Registrar unter anderem verpflichtet, die gTLD technisch zuverlässig zu betreiben.
Wird es eine „Sunrise Period“ für Markenrechtsinhaber geben?
Eine Vorab-Reservierung einer gTLD auf der Basis eines gleichnamigen Markenrechts ist nicht möglich. Anmeldungen können nur im Rahmen der allgemeinen Bewerbungsphase eingereicht werden.
Werden meine Markenrechte bei der Registrierung neuer gTLDs beachtet?
Eine Berücksichtigung durch die Vergabestelle, etwa in Form einer automatischen Benachrichtigung durch die ICANN über mögliche Rechtsverletzungen, erfolgt nicht. Während der Evaluierungsphase können Rechteinhaber Einspruch gegen die Registrierung einer gTLD einlegen. Dieser führt zur Einleitung eines gebührenpflichtigen Streitschlichtungsverfahrens.
Wann werden die neuen gTLDs im Internet nutzbar sein?
Die Evaluierung der neuen gTLDs in der ersten Runde durch die ICANN wird voraussichtlich nicht vor Januar 2013 abgeschlossen sein.
Was kann/sollte mein Unternehmen mit Blick auf die neuen gTLD und darunter anzusiedelnden SLDs unternehmen?
Es empfiehlt sich, bei Interesse am Erwerb einer gTLD möglichst intern zu prüfen, ob die technischen und finanziellen Voraussetzungen gegeben und welche denkbaren neuen Domains für das eigene Unternehmen interessant sind. Im Übrigen sollte das gesamte Bewerbungsverfahren aufmerksam beobachtet und begleitet werden, um möglichen Rechtsverletzungen effizient begegnen zu können.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Die ICANN hat im Internet weitere Informationen zusammengestellt einschließlich eines derzeit nur in englischer Sprache vorliegenden[nbsp]Handbuchs.