Berlin,

Verwaltungsgericht verbietet Landkreis gegen Gubener Ex-Bürgermeister Hübner gerichtete Wahlbeeinflussung

Der Landrat des Landkreises Spree-Neiße hatte sich im April auf eine Anfrage der „Lausitzer Rundschau“ sinngemäß dahingehend geäußert, im Falle der erneuten Wahl Klaus-Dieter Hübners zum Bürgermeister der Stadt Guben werde er gegen ihn ein Disziplinarverfahren einleiten und ihn vom Dienst suspendieren.

Mit Beschluss vom 31.05.2016, Az. VG 1 L 215/16, hat das Verwaltungsgericht Cottbus dem Land-rat bis zur Schließung der Wahllokale am 26.06.2016, um 1800 h, nun untersagt, seine Äußerungen gegenüber der Presse oder sonstigen Medien zu wiederholen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot droht das Verwaltungsgericht dem Landrat ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR an.

Der gegen die Äußerungen des Landrats gerichtete Eilantrag Klaus-Dieter Hübners sei zulässig, weil „anderenfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile“ drohten, so das Verwaltungsgericht in seiner Begründung.

Ob sich der Landrat schon deswegen nicht gegenüber der „Lausitzer Rundschau“ hätte äußern dürfen, weil – wenn überhaupt – das Innenministerium zuständig wäre, ließ das Gericht ausdrücklich offen.

Denn rechtswidrig seien die Äußerungen in jedem Falle. Mit der Kundgabe seiner „zweifelhaft“ erscheinenden Rechtsauffassung gegenüber der „Lausitzer Rundschau“ habe der Landrat „das Neutralitätsgebot missachtet und die Wahlchancen [Hübners] unzulässig verschlechtert.“ Klaus-Dieter Hübner könne deswegen „mit Blick auf die heranrückende Wahl nicht zugemutet werden, weitere Äußerungen [des Landrats] hinzunehmen, die in seine verfassungsrechtlich garantierte Chancengleichheit eingreifen“.

Rechtsanwalt Dr. Robby Fichte von der Berliner Kanzlei FPS, der Hübner vertritt, begrüßte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus: „Das Bundesverfassungsgericht hat schon vor Jahrzehnten festgestellt, dass das Urteil darüber, von wem die Interessen der örtlichen Gemein-schaft am besten wahrgenommen werden, in einer freiheitlichen Demokratie dem Bürger überlas-sen bleiben muss. Es ist deswegen allein Sache der Gubener Bürger, wen sie zum Bürgermeister wählen. Die Ankündigung staatlicher Stellen, gegen einen Bewerber im Falle der Wahl vorgehen zu wollen, kannte man dagegen bisher nur aus anderen Weltgegenden.“

Consultant at FPS

Press release

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