Gesellschafterliste: Wer drin steht ist Gesellschafter, auch wenn er's nicht ist.
Der Bundesgerichtshof hat sich mit dem soeben veröffentlichten Urteil vom 20. November 2018 (Az.: II ZR 12/17) zur Legitimationswirkung der Gesellschafterliste geäußert.
Die Liste der Gesellschafter enthält Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort der Gesellschafter einer GmbH und die Nennbeträge ihrer Beteiligung. Sie ist von den Geschäftsführern, bei notariellen Änderungen durch den mitwirkenden Notar, zum Handelsregister einzureichen und dort öffentlich einsehbar.
Es handelt sich um eine Formalie. Doch ihre Nichtbeachtung hat Folgen. Denn nur wer in der Gesellschafterliste eingetragen ist, wird rechtlich als Gesellschafter behandelt. Umgekehrt: Wer (noch) eingetragener Gesellschafter ist, kann als solcher handeln, auch wenn er es tatsächlich nicht mehr ist. Er ist „formell“ Gesellschafter.
Im entschiedenen Fall waren die Geschäftsanteile des Gesellschafters eingezogen worden. Gleichwohl war er für diese noch im Handelsregister eingetragen. Er konnte deshalb mit den Stimmen dieser Geschäftsanteile an der Gesellschafterversammlung teilnehmen und abstimmen, ohne – so der Bundesgerichtshof – „dass es auf seine wahre Berechtigung ankommt.“
Etwas Falsches soll gelten? Das kann doch nicht sein. Das Gegenteil ist richtig:
Palmström, etwas schon an Jahren wird an einer Straßenbeuge und von einem Kraftfahrzeuge überfahren.
„Wie war“ (spricht er, sich erhebend und entschlossen weiterlebend) „möglich, wie dies Unglück, ja-: daß es überhaupt geschah?
…
Eingehüllt in feuchte Tücher, prüft er die Gesetzesbücher und ist alsobald im klaren: Wagen durften dort nicht fahren!
Und er kommt zu dem Ergebnis: „Nur ein Traum war das Erlebnis. Weil“, so schließt er messerscharf, „nicht sein kann, was nicht sein darf.“ (Christian Morgenstern)
Doch die Vorschrift ergibt Sinn: Der Geschäftsführer und der Versammlungsleiter in der Gesellschafterversammlung darf auf die Eintragung in die Gesellschafterliste vertrauen.
Der wirklich berechtigte Gesellschafter muss also sehen, wie er schnellstmöglich in die Liste kommt.
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