Christoph von Arnim

Rechtsanwalt / Partner
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Christoph v. Arnim berät gesellschafts-, finanzierungs- und insolvenzrechtliche Fragen. Neben der fachlichen Spezialisierung verfügt er über umfassende Kenntnisse der Immobilienwirtschaft, der Handelsunternehmen und der Finanzwirtschaft.

Weiter begleitet er als Teil eines erfahrenen und schlagkräftigen Anwaltsteams komplexe Transaktionen und Um- oder Restrukturierungen schnell und effizient. 

v. Arnim verfügt aufgrund seiner langjährigen beratenden Tätigkeit und als Aufsichtsrat inhabergeführter und öffentlicher Unternehmen auf der einen und von Publikumsgesellschaften und Genossenschaften auf der anderen Seite über viel Erfahrung bei der Durchführung von Gesellschafterversammlungen und der Beratung von Entscheidungsträgern. 

Einen weiteren Schwerpunkt legt er auf die schnelle Abwicklung vorwiegend gesellschaftsrechtlicher Prozesse. Mandanten schätzen die Verbindung seiner prozessualen und gesellschaftsrechtlichen Expertise. Er ist von der Industrie- und Handelskammer zu Berlin gelisteter Schiedsrichter und Schlichter in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten. 

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