Christoph von Arnim

Rechtsanwalt / Partner
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Christoph von Arnim berät Publikumsgesellschaften und inhabergeführte Unternehmen (AG, GmbH, GmbH & Co. KG, Genossenschaften u. a.) ebenso wie deren Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte (Kapital- und Personengesellschaftsrecht) mit einem Schwerpunkt auf der Immobilienbranche, Handelsunternehmen und Unternehmen der öffentlichen Hand. Er begleitet Unternehmen beim An- und Verkauf sowie bei Beteiligungen (M&A) und unterstützt bei der Transaktionsstrukturierung, Preisgestaltung, Finanzierung und Umsetzung vertraglicher Vereinbarungen (Corporate Finance, Integration, Post-M&A). Christoph von Arnim verfügt über langjährige Erfahrung in der Durchführung von Aufsichtsratssitzungen und Gesellschafterversammlungen (Corporate Governance) und der Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorgaben (Corporate Compliance). Er ist selbst Aufsichtsrat renommierter Unternehmen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Durchführung unternehmensbezogener Prozesse (Corporate Litigation), z. B. in den Bereichen Gesellschafterstreitigkeiten, Beschlussmängelklagen und Geschäftsführerhaftung. Er ist von der Industrie- und Handelskammer zu Berlin gelisteter Schiedsrichter und Schlichter in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Von Arnim berät bei Unternehmenskrisen und Insolvenzen über insolvenzrechtliche Pflichten bis hin zur Abwehr von Regress- und Anfechtungsansprüchen des Insolvenzverwalters.