Frankfurt am Main,
Erstmals Haftstrafen für Abofallen-Betreiber – FPS begleitet Adobe Systems in Wirtschaftsstrafverfahren mit 5,5 Mio. EUR Schaden
FPS hat Adobe Systems als Nebenklägerin im Prozess um den groß angelegten Internet-Betrug gegen die Betreiber von Abofallen vor dem Landgericht Hamburg erfolgreich vertreten und hohe Schadensersatzansprüche durchgesetzt. Das Gericht verurteilte den Hauptangeklagten wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs, Marken- sowie Urheberrechtsverletzungen zu drei Jahren und neun Monaten Haft. Drei Mitangeklagte erhielten Bewährungsstrafen zwischen zwölf und 22 Monaten. Es war das lange erwartete erste Strafurteil in Sachen Abofallen.
Mit dem Angebot, sich eigentlich kostenlose Software wie den „Adobe Reader“ oder „Firefox“ aus dem Internet herunterladen zu können, lockten die Angeklagten Internet-Nutzer in so genannte Abofallen und prellten fast 70.000 von ihnen um mehr als 5,5 Mio. Euro. In der Vergangenheit hatten Staatsanwaltschaften tausende von Ermittlungsverfahren eingestellt, weil sie in ähnlichen Fällen keine Täuschung der Kunden sahen. Begründet wurde dies damit, dass die Kunden die Preishinweise im Kleingedruckten hätten lesen können. Die Staatsanwaltschaft Hamburg sah dies anders und klagte acht Personen einschließlich des das Inkasso betreibenden Anwalts an.
„Die Höhe der Schadenssumme und die mehrjährigen Haftstrafen zeigen, dass es sich bei dem „Geschäftsmodell Abofalle“ um großangelegte Wirtschaftskriminalität und nicht um Kavaliersdelikte handelt", so Dr. Hauke Hansen von FPS, der den Softwarehersteller Adobe als Nebenklägerin in dem Strafverfahren vertrat. „Durch die sichergestellten Gelder in Höhe von 1,5 Millionen Euro wird nun wenigstens ein Teil des Schadens bei Softwareherstellern und Kunden wiedergutgemacht. Mit Hilfe des Strafrechts und seinen Instrumentarien wie Rückgewinnungshilfe, Nebenklage und Adhäsionsverfahren gelingt es inzwischen immer besser, auch Schadensersatzansprüche ohne langwierige Zivilprozesse durchzusetzen", erklärt der Straf- und Urheberrechtler.
Der Bundestag hat zwar jüngst ein Gesetz verabschiedet, die sogenannte Button-Lösung, wonach Verbraucher ausdrücklich auf mögliche Kosten von Onlineangeboten hingewiesen werden und diesen Hinweis bestätigen müssen. Die neue Regelung könnte die Bekämpfung dieses Missstandes jedoch sogar erschweren. „Aus unserer Sicht kann nur eine strafrechtliche Verfolgung die Täter wirklich abschrecken. Erst die aktuelle Entscheidung des Landgerichts hat das bisherige Vollzugsdefizit aufgelöst. Zahlreiche weitere Staatsanwaltschaften treiben derzeit ähnliche Verfahren voran“, ergänzt Hansen.
Mit dem Angebot, sich eigentlich kostenlose Software wie den „Adobe Reader“ oder „Firefox“ aus dem Internet herunterladen zu können, lockten die Angeklagten Internet-Nutzer in so genannte Abofallen und prellten fast 70.000 von ihnen um mehr als 5,5 Mio. Euro. In der Vergangenheit hatten Staatsanwaltschaften tausende von Ermittlungsverfahren eingestellt, weil sie in ähnlichen Fällen keine Täuschung der Kunden sahen. Begründet wurde dies damit, dass die Kunden die Preishinweise im Kleingedruckten hätten lesen können. Die Staatsanwaltschaft Hamburg sah dies anders und klagte acht Personen einschließlich des das Inkasso betreibenden Anwalts an.
„Die Höhe der Schadenssumme und die mehrjährigen Haftstrafen zeigen, dass es sich bei dem „Geschäftsmodell Abofalle“ um großangelegte Wirtschaftskriminalität und nicht um Kavaliersdelikte handelt", so Dr. Hauke Hansen von FPS, der den Softwarehersteller Adobe als Nebenklägerin in dem Strafverfahren vertrat. „Durch die sichergestellten Gelder in Höhe von 1,5 Millionen Euro wird nun wenigstens ein Teil des Schadens bei Softwareherstellern und Kunden wiedergutgemacht. Mit Hilfe des Strafrechts und seinen Instrumentarien wie Rückgewinnungshilfe, Nebenklage und Adhäsionsverfahren gelingt es inzwischen immer besser, auch Schadensersatzansprüche ohne langwierige Zivilprozesse durchzusetzen", erklärt der Straf- und Urheberrechtler.
Der Bundestag hat zwar jüngst ein Gesetz verabschiedet, die sogenannte Button-Lösung, wonach Verbraucher ausdrücklich auf mögliche Kosten von Onlineangeboten hingewiesen werden und diesen Hinweis bestätigen müssen. Die neue Regelung könnte die Bekämpfung dieses Missstandes jedoch sogar erschweren. „Aus unserer Sicht kann nur eine strafrechtliche Verfolgung die Täter wirklich abschrecken. Erst die aktuelle Entscheidung des Landgerichts hat das bisherige Vollzugsdefizit aufgelöst. Zahlreiche weitere Staatsanwaltschaften treiben derzeit ähnliche Verfahren voran“, ergänzt Hansen.