,

Text- and Data Mining – Vorschlag der EU-Kommission birgt Risiken

„Big Data“ ist heute in vielen Geschäftsbereichen allgegenwärtig. Mit Hilfe von Big-Data-Anwendungen, die die Auswertung großer Datenmengen erlauben, können Unternehmen u.a. Profile erstellen, Verhalten analysieren und voraussagen, um so ihre Angebote und Prozesse zu optimieren.

Unternehmen, die solche Big-Data-Technologien einsetzen oder in Zukunft einsetzen möchten, sollten sich aktuell eines potenziellen Risikos aufgrund der neuen Vorschläge der Europäischen Kommission für die geplante Urheberrechtsreform bewusst sein. Sollte diese Reform in der jetzigen Entwurfsfassung tatsächlich verabschiedet werden, so könnte dies erhebliche Auswirkungen darauf haben, ob und ggf. wie Unternehmen heute alltägliche Analyse- und Profiling-Techniken in Zukunft einsetzen können – oder nicht.

Die vorgeschlagene Richtlinie des Urheberrechts im digitalen Binnenmarkt legt eine Reihe von neuen, allgemeinen Regeln fest, die für Online-Geschäftsmodelle gelten, die direkt auf urheberrechtlich geschützte Werke von anderen, insbesondere Nachrichteninhalte und Platt-formen für Online-Inhalte, angewiesen sind. Der Vorschlag enthält unter anderem eine Bestimmung zur Regelung des sogenannten „Text- und Data-Mining“ (auch bekannt als „TDM)“. TDM ist Grundlage vieler Big-Data-Anwendungen und beschreibt den Prozess der Verwendung von rechnerischen, analytischen Techniken, um schnell und effektiv große Datenströme automatisiert zu analysieren und damit wertvolle Informationen über Muster, Trends, Rückschlüsse, Attribute und Korrelationen zu gewinnen.

In einer zunehmend digitalisierten Welt ist TDM schnell zu einem der wichtigsten Tools für viele Unternehmen geworden. Private und öffentlich-rechtliche Organisationen generieren durch den Einsatz von intelligenten Geräten (Smart Devices, Internet of Things) und internetgestützten Diensten mehr (personenbezogene und nicht-personenbezogene) Daten. TDM ermöglicht es diesen Organisationen, die von diesen Technologien produzierten Daten effizient zu analysieren, um Ergebnisse vorherzusagen und die Leistungsfähigkeit in allen Prozessen zu verbessern. Dies kann zum Beispiel die leichtere Erkennung und Beseitigung von Mängeln oder Fehlern in Produkten und Dienstleistungen oder ein besseres Verständnis der Kundenstimmung, -erwartungen und -meinungen beinhalten.

TDM wird bereits in verschiedenen Branchen benutzt, darunter im Finanzbereich, Ingenieur-wesen, Marketing, in der Werbung, im Einzelhandel, Gesundheitswesen und sogar in der Landwirtschaft und im Rohstoffsektor. TDM ist nicht nur für große Unternehmen von zentraler Bedeutung. Auch kleine und mittlere Unternehmen verlassen sich auf die Möglichkeiten, Daten aus unzähligen Quellen zu analysieren, um fundiertere Geschäftsentscheidungen treffen zu können. So ist es z.B. für Transportunternehmen nützlich, öffentlich verfügbare Verkehrsdaten auszuwerten, da sie auf Grundlage dieser Daten ihre Lieferpläne optimieren können. Gewerbeimmobilienbesitzer können Trends der energetische Nutzung in verschiedenen Städten bewerten, um zukünftige Betriebskosten korrekt vorherzusagen. Auch kleine Unternehmen, die lokale Trends verstehen und nutzen möchten, bedienen sich oftmals umfangreicher Datenauswertungen, um sich an die wechselnden Geschmäcker und Gewohnheiten ihrer Kunden anzupassen.

Früher erforderte die Filterung des allgemeinen und umfassenden „Datenrauschens“ den Einsatz komplexer analytischer Tools, die nur wenigen großen Anbietern vorbehalten waren. Mit der Hilfe von Dienstleistern und Cloud-Services werden solche Tools heute auch einem großen Kreis von Unternehmen, Forschern, Start-ups und öffentlichen Einrichtungen zugänglich gemacht.

Über das Ausmaß, in welchem TDM zu Bedenken bezüglich möglicher Urheberrechte führen kann, haben sich Unternehmen vermutlich wenig Gedanken gemacht – entweder weil die zugrunde liegenden Daten nicht urheberrechtlich geschützt waren oder weil davon ausgegangen wurde, dass TDM von allgemeinzugänglichen Werken nicht durch das Urheberrecht beschränkt wird.

Um eine mögliche Unsicherheit über die Zulässigkeit von TDM im Rahmen des EU-Urheberrechts zu vermeiden, enthält der Vorschlag der Kommission eine neue EU-weite ausdrückliche Ausnahme für TDM.

Einige Branchen begrüßen diese Ausnahme. Andere jedoch – vor allem Unternehmen, die TDM nutzen – waren deutlich weniger begeistert. Insbesondere deshalb, weil die vorgesehene Ausnahme trotz des weit verbreiteten und rasch zunehmenden Einsatzes von TDM ausschließlich für wissenschaftliche Forschungseinrichtungen („Scientific Research Organisations, SROs“) gelten soll.

Unternehmen, die nicht unter diese Ausnahme fallen, sind besorgt darüber, dass diese begrenzte Ausnahme dazu führen könnte, dass alle anderen Anwender, die nicht in die Kategorie „wissenschaftliche Forschungseinrichtung“ fallen, eine Lizenz von den jeweiligen Rechteinhabern zur Nutzung der Daten für das TDM benötigen könnten. Dies würde Unter-nehmen dazu verpflichten, zu bewerten, ob Daten oder Online-Materialien urheberrechtlich geschützt sind, und wenn ja, ob der Rechteinhaber eine Nutzung für Zwecke des TDM erlaubt. Erschwert wird diese Prüfung durch den Umstand, dass nur sehr wenige öffentlich zugängliche Werke einen Hinweis auf den Einsatz von TDM enthalten. Somit müsste zu-nächst der Rechteinhaber des betroffenen Werkes identifiziert und kontaktiert werden. Für die meisten Online-Werke könnte sich die Beschaffung einer Lizenz daher als langwierig und damit als unpraktisch erweisen.

Das Europäische Parlament bietet betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, sich mit diesem Problem zu befassen. In dem jüngsten Berichtsentwurf des Europäischen Parlamentes vom 10. März 2017 schlägt dieses vor, die „TDM-Ausnahme“ deutlich umfassender auszugestalten. Nach diesem Vorschlag kann jedes Unternehmen, das TDM einsetzt, von der Ausnahme während des Prozesses der Formatierung von Text oder Daten in der Vorbereitung der Datengewinnung (sogenannte „Normalisierung“) profitieren. Voraussetzung sei jedoch, dass die Daten nicht auf unrechtmäßige Weise erlangt seien.

Aber auch dieser (weiterreichende) Vorschlag ist für TDM-Anwender keine perfekte Lösung. Denn alle urheberrechtsrelevanten Handlungen (wie Vervielfältigungen), die nach der Normalisierung stattfinden, – einschließlich des eigentlichen Mining-Prozesses selbst und der nachfolgenden Verarbeitung der Analyseergebnisse – sind bei diesen Vorschlag ebenfalls nicht von der Ausnahme abgedeckt (obwohl andere urheberrechtliche Ausnahmen unter Umständen anwendbar sein können).

Der Deutsche Bundesrat fordert daher in seinem Beschluss vom 16.12.2016, dass das TDM insgesamt – einschließlich der Verarbeitung der Analyseergebnisse – unter die Ausnahmeregelung fallen sollte. Der Bundesrat begründet diesen Vorschlag nachvollziehbar damit, dass Text- und Data-Mining als eine dem Lesen nachgeordnete Nutzung anzusehen sei, bei dem auf Daten und Texte zurückgegriffen wird, zu denen bereits rechtmäßiger Zugriff beste-he. Ohne eine solche Ausnahme müssten Nutzer von TDM für ihre Auswertungen mit sämtlichen Rechteinhabern Lizenzen abschließen. Das sei nicht nur unpraktikabel, sondern würde auch das Ende für viele Anbieter von TDM in Europa bedeuten.

Je nachdem wie die endgültige Fassung der Ausnahme ausgestaltet sein wird, könnten sich viele Unternehmen bei dem Einsatz von TDM mit Lizenzforderungen von Rechteinhabern konfrontiert sehen.

Entwicklungen in diesem Bereich, sowie die möglichen Auswirkungen einer neuen TDM-Ausnahme für Unternehmen sollten daher genau im Auge behalten werden.

Sofern Sie weitergehende Fragen haben, können Sie sich gern jederzeit an uns wenden.

Consultant at FPS

dd_pressrelease.download

Download PDF