Verteidigungsturbo auch auf europäischer Ebene: Der Omnibus COM(2025) 823
Vor dem Hintergrund der aktuellen sicherheitspolitischen Lage, insbesondere infolge des russischen Angriffskriegs und zunehmender militärischer Konflikte weltweit, hat die Europäische Kommission am 17. Juni 2025 ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgelegt.
Ziel ist die Vereinfachung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beschaffung von Sicherheits- und Verteidigungsgütern, um Investitionen zu beschleunigen und die europäische Verteidigungsfähigkeit zu stärken.
Der aktuelle Verteidigungs-Omnibus (COM(2025) 823) der Kommission sieht insbesondere einige Änderungen der Verteidigungsrichtlinie 2009/81/EU vor und zielt darauf ab, regulatorische Hürden abzubauen und Verfahren EU-weit zu vereinfachen.
Wesentliche Inhalte des Maßnahmenpakets
- Anhebung der Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungen auf 900.000 EUR und für Bauleistungen auf 7 Mio. EUR, um den Mitgliedsstaaten durch den Wegfall von Bürokratie bei weniger bedeutender Aufträgen eine Fokussierung auf kritische Beschaffungsgüter zu ermöglichen. Im Sinne der Entbürokratisierung ist auch die Streichung der Vorschriften zur statistischen Berichtspflicht vorgesehen.
- Künftig sollen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich sowohl das offene Verfahren als auch das dynamische Beschaffungssystem und die Innovationspartnerschaft nach den Regelungen der Vergaberichtlinie zulässig sein.
- Es sind Verfahrenserleichterungen für die Beschaffung innovativer Güter vorgesehen, die das Ergebnis paralleler Forschungs- und Entwicklungsprojekte sind. Derartige Aufträge können im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden.
- Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb soll als temporäre Ausnahme auch für gemeinsame Beschaffungen möglich sein. Unter die gemeinsamen Beschaffungen fallen sowohl identische Verteidigungsgüter sowie geringfügig modifizierte Produkte, die von mindestens drei Mitgliedstaaten durchgeführt werden, als auch die Beschaffung von Standardprodukten.
- Einführung einer Regelung, die den Beitritt eines Mitgliedstaats zu einem Kooperationsprogramm für Forschung und Entwicklung nach Abschluss der Forschungs- und Entwicklungsphase ermöglicht.
- Erhöhung der maximalen Laufzeit von Rahmenvereinbarungen von sieben auf zehn Jahre.
Fazit:
Insgesamt ist es begrüßenswert, dass die Kommission den Forderungen nach einer Überarbeitung der Verteidigungsrichtlinie nachkommt, und entsprechende Maßnahmen zielgerichtet umsetzen möchte. Eine gesteigerte Effektivität der Beschaffung kann nur durch grundlegende Änderungen der einschlägigen Vorschriften erreicht werden.
Gleichzeitig ist der Umsetzungsprozess zu kritisieren. Die Kommission hat aufgrund der gezielten Änderung einzelner Vorschriften und fehlender wesentlicher Auswirkungen auf die Politik von einer Folgenabschätzung abgesehen. Gerade vor dem Hintergrund der laufenden Überarbeitung der Richtlinien im zivilen Sektor ist hier nicht ohne Weiteres von lediglich geringen Auswirkungen auszugehen.
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