Dr. Christoph Süßenberger

Rechtsanwalt / Partner
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Eschersheimer Landstraße 25-27
60322 Frankfurt am Main

Dr. Christoph Süßenberger ist seit 1999 Rechtsanwalt und berät Start-ups, Mittelständler und internationale Marktführer verschiedener Branchen im IT-Recht, bei der Digitalisierung und im gewerblichen Rechtsschutz. Sein Tätigkeitsspektrum umfasst die Vertragsgestaltung, projektbegleitende Beratung, (agile) Softwareentwicklung und die rechtliche Umsetzung innovativer Services, von XaaS bis IoT. Dr. Süßenberger übernimmt die IT-rechtliche Beratung bei Unternehmenstransaktionen und in öffentlichen Ausschreibungsverfahren. Weiterhin hat er große Expertise bei der Entwicklung und Verwertung des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld. Seine Mandanten vertrauen seiner Prozesserfahrung bei der gerichtlichen Verteidigung ihrer Schutzrechte, bei IT-Projekten in Schieflage und in Compliancefällen.

  • Kompetenzen und Tätigkeitsgebiete
    • IT-Vertragsrecht / Outsourcing

      FPS berät in allen Bereichen des IT-Vertragsrechts: Ob Unterstützung bei der Ausarbeitung und Verhandlung von IT-Projektverträgen, der Gestaltung und Umsetzung von Outsourcing-Projekten oder der Inanspruchnahme von Cloud-Diensten – wir stehen mit unseren Expertinnen und Experten zur Verfügung. Neben langjähriger Erfahrung in der Beratung verschiedener Branchen und Unternehmensgrößen zeichnen unser Team eine große technische Affinität und ein besonderes Maß an Kreativität aus. Dadurch können wir das Anliegen bzw. Geschäftsmodell unserer Mandanten technisch verstehen und die für Sie beste Lösung erarbeiten. Unsere Leistungen umfassen beispielsweise die Erarbeitung und Verhandlung von IT-Projektverträgen (agil, klassisch, Managed Services, neue Geschäftsmodelle), Outsourcing-Verträgen, Leistungsbeschreibungen, Service-Level-Vereinbarungen und Preisarrangements sowie die Unterstützung bei der Vorbereitung von Due Diligences, Vendor Conferences und On-Site Visits. Wir begleiten zudem Projekt- und Systemintegrationen sowie Hard- und Softwarewartung und gestalten Lizenz-, Escrow- und Distributionsvereinbarungen.

    • IT-Litigation / Streitschlichtung

      Durchdachte Projektverträge schützen die Beteiligten in vielen Fällen vor Auseinandersetzungen. Aufgrund des Inhalts und der Komplexität von IT-Projekten können Streitigkeiten aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Wir helfen unseren Mandanten, in Schieflage geratene Projekte durch sinnvolle Lösungsansätze wieder auf Kurs zu bringen, und unterstützen erforderlichenfalls bei der (gerichtlichen) Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten oder bei der Abwehr von Ansprüchen.

    • Daten(schutz)recht

      Die Digitalisierung ermöglicht Unternehmen neue Chancen und schafft Raum für zukunftsorientierte und skalierbare Geschäftsmodelle. Daten sind die wertvollste Währung der digitalen Welt geworden. Das Datenschutzrecht – oder inzwischen das Datenrecht – ist bei FPS ein eigenes Beratungsfeld und kein bloßer Annex zu anderen Rechtsgebieten. FPS unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung zukunftsfähiger und rechtskonformer Datennutzungskonzepte, damit sie ihre Ziele bei der Nutzung neuartiger Technologien erreichen: Innovation und Datenschutz müssen – richtig verstanden – kein Gegensatz darstellen. Durch die DSGVO mit ihren drastischen Bußgeldern haben sich die Risiken für Unternehmen deutlich erhöht. FPS klärt, was ein Unternehmen mit den Daten machen darf, und sorgt in pragmatische Art und Weise für Ihre Datenschutz-Compliance mit der Implementierung eines Datenschutzmanagementsystemen, zu dem unter anderem Verarbeitungsverzeichnisse, Datenschutzpolicys, Datenschutzinformationen, Lösch und Berechtigungskonzepte Datenschutzfolgeabschätzungen, Prozesse für Auskunfts- und Löschbegehren von Betroffenen und Vieles mehr gehört. Und sollte ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden, verteidigen wir Ihre Rechte gegenüber den Aufsichtsbehörden. Zudem stellen wir externe Datenschutzbeauftragte für unsere Mandanten – Datenschutz aus einer Hand.

    • IT-Sicherheit / Cybersecurity

      Während IT-Sicherheit lange Zeit als „technisches“ Thema allein der IT-Abteilung eines Unternehmens zugeordnet wurde, ist die juristische Relevanz zwischenzeitlich nicht mehr bestreitbar. Neben Buzzwords wie „Geschäftsgeheimnis“, „Datenschutz“ oder „Rekordbußgeld“ sind beispielsweise Haftungsfolgen für Führungskräfte zu beachten. Um ein Unternehmen und dessen Leitungsebene umfassend zu schützen, sollte neben einer technischen Auseinandersetzung mit der Thematik stets auch eine juristische Bewertung der Risiken vorgenommen werden. FPS entwirft Cybersecurity-Strategien, um Behörden sowie Unternehmer und Unternehmen zu schützen. Im Falle eines Angriffs koordinieren unsere Expertinnen und Experten die erforderlichen Sofortmaßnahmen, nutzen ihre Kontakte zu IT-Security-Forensikern, Krisenkommunikationsagenturen, Ermittlungsbehörden und Versicherungen. Und er unterstützt seine Mandanten bei der Abwehr von Schadensersatzansprüche und behördlichen Bußgeldern.

    • Künstliche Intelligenz

      Künstliche Intelligenz („KI“) beeinflusst immer mehr Lebens- und Wirtschaftsbereiche. Spätestens seit ChatGPT ist KI ein „Hype-Thema“. Das Potential ist enorm – höchste Zeit also, sich mit den rechtlichen Leitplanken von KI auseinanderzusetzen. Dies umfasst zum Beispiel den Schutz von KI-generierten Werken, die Vermeidung von der Urheberrechtsverletzungen durch Texte, Bilder und Software, die die KI erstellt hat, sowie Haftungsfragen, datenschutzrechtliche Implikationen und ein sinnvoller Umgang mit Trainings- und Produktivdaten. FPS sorgt dafür, dass KI-Anwendungen rechtskonform sind: Wir gestalten Verträge, schützen geistiges Eigentum und helfen bei der Wahrung ethischer Standards. Bei Konflikten sind wir die erste Verteidigungslinie unserer Mandanten. Außerdem bieten wir Schulungen zum Thema KI für unsere Mandanten und Ihre Mitarbeiter an, auf Wunsch auch gemeinsam mit führenden KI-Beratern.

    Sprachen

    Deutsch Englisch Französisch
  • Ausbildung & Beruf
    Seit 2006Partner bei FPS 
    Seit 1999Rechtsanwalt bei FPS 
     Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
    1999Zulassung zur Anwaltschaft 
    2000Promotion (Dr. iur.)
     Zweites juristisches Staatsexamen
     Erstes juristisches Staatsexamen
  • Mitgliedschaften
  • Publikationen
    Dr. Christoph Süßenberger
    Allgemeines Werberecht
    Handbuch Multimedia-Recht, Hoeren/Sieber, München 2006, 2006
    Dr. Christoph Süßenberger
    Buchbesprechung: Astrid Auer-Reinsdorff, Andrea Brandenburg: Urheberrecht und Multimedia
    GRUR-Prax, 2004, S. 494
    Dr. Christoph Süßenberger
    The "Publication" of Works Exclusively via the Internet and Their Copyright Protection in Germany
    IBR Immobilien- & Baurecht, 2004, S. 46
    Dr. Christoph Süßenberger
    Urteilsbesprechung: LG Nürnberg-Fürth, Besichtigungsanspruch bei vermuteter Urheberrechtsverletzung
    MMR (MultiMedia und Recht), 2004, S. 627
    Dr. Christoph Süßenberger
    Das "Erscheinen" von Werken ausschließlich über das Internet und ihr urheberrechtlicher Schutz in Deutschland
    GRUR-Prax, 2003, S. 489
  • Events

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