Adrian Müller

Rechtsanwalt, Notar (Amtssitz Frankfurt am Main) / Partner
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Eschersheimer Landstraße 25-27
60322 Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Notar

Adrian Müller ist als Rechtsanwalt und Notar mit den Schwerpunkten Immobilien- und Gesellschaftsrecht tätig. Zu seinen Mandanten gehören hauptsächlich große Immobilienbestandshalter, Bauträger, institutionelle wie private Immobilieninvestoren, Family Offices, Private-Equity-Gesellschaften, Investmentfonds und überwiegend mittelständische Konzernunternehmen sowie deren Geschäftsführer und Führungspersonen.

Als versierter Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht liegt sein Tätigkeitsschwerpunkt in der Vertragsgestaltung und -verhandlung. Hierbei berät Adrian Müller bei allen Fragen der Rechtswahl im Rahmen von Gesellschaftsgründungen und bei Unternehmensumstrukturierungen. Neben der Begleitung von M&A-Transaktionen berät und vertritt er Gesellschafter und Unternehmen sowie deren Management und Aufsichtsorgane bei den mit ihrer Funktion und Tätigkeit verbundenen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen, einschließlich der Organisation und Durchführung von Gesellschafter-/Hauptversammlungen.

  • Kompetenzen und Tätigkeitsgebiete
    • Gründung und Umstrukturierung von Unternehmen, Umwandlungen

      Wenn es um die Gründung von Gesellschaften, gleich in welcher Rechtsform, geht, verfügt FPS über eine profunde Expertise. Wir beraten zu Neugründungen von Gesellschaften einschließlich der Gründung und rechtlichen Begleitung von Immobilienfonds.

      Nicht selten macht die Entwicklung eines Unternehmens die Anpassung von Strukturen erforderlich. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Konzeptionierung und Umsetzung solcher Neuordnungsprozesse. Hierbei entwickeln wir individuelle Lösungen, die neben den gesellschaftsrechtlichen auch steuer-, arbeits-, handels- und kartellrechtliche Aspekte berücksichtigen.
      Zudem beraten wir auch zu Umwandlungen einschließlich Formwechseln, Verschmelzungen, Ausgliederungen und Spaltungen von Gesellschaften und begleiten die Umsetzung dieser Prozesse.

    • Haupt- / Gesellschafterversammlungen

      FPS betreut zahlreiche Aktiengesellschaften und GmbHs bei deren Voll- und Gesellschafterversammlungen. Dabei leisten wir neben der notariellen Begleitung auch rechtliche Beratung zu Durchführung sowie Inhalt der Versammlungen und beraten zur strategischen Gesamtausrichtung des Unternehmens.​

    • Mergers / Acquisitions

      Erfolgreiche Transaktionen erfordern eine durchdachte inhaltliche sowie zeitliche Planung und Strukturierung. Unsere M&A-Expertinnen und -Experten führen nicht nur die Due Diligence durch und entwerfen das Vertragswerk, sondern betreuen auch die anschließenden Vertragsverhandlungen und begleiten das Projekt in der Post-Closing-Phase.

      Wir beraten in- und ausländische Unternehmen sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite bei M&A-Projekten, bei Private-Equity- und Venture-Capital-Transaktionen, Management-Buy-in und Management-Buy-out sowie Unternehmenskooperationen (Joint Ventures). Dabei gestalten und verhandeln wir Absichts-, Vertraulichkeits- und Exklusivitätsvereinbarungen (Letters of Intent) sowie die Verträge zum Unternehmenskauf und Beteiligungsverträge.

      Bei allen Transaktionen im M&A-Bereich arbeiten wir eng und vertrauensvoll mit den Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern sowie den Steuerberaterinnen und Steuerberatern unserer Mandanten zusammen, erarbeiten die optimale steuerliche Strukturierung von Transaktionen und stellen die Einhaltung kartellrechtlicher Vorgaben sicher.
       

    • Organ- / Managementberatung

      Durch die infolge der Finanzkrise verschärfte Gesetzgebung und Rechtsprechung hat die persönliche Haftung von Geschäftsführern und Geschäftsführerinnen sowie Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern an praktischer Bedeutung gewonnen. Daher beraten wir unsere Mandanten zu Fragen der Organhaftung im Innen- und Außenverhältnis sowie im Bereich von D&O-Versicherungen. Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Haftpflichtrechts der freien Berufe sowie der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Versicherern.

      Insbesondere umfasst unsere Tätigkeit die Gestaltung und Verhandlung von Vorstands- und Geschäftsführerverträgen, die Beratung von Mitgliedern von Aufsichtsgremien, die Beratung zu Mitbestimmungsfragen sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Haftungsfragen.

    • Unternehmensnachfolge

      Die Nachfolgeplanung ist insbesondere im Bereich mittelständischer und familieneigener Unternehmen von entscheidender Bedeutung. FPS berät in- und ausländische Mandanten bei Nachfolgeregelungen mit interdisziplinären Teams von Gesellschafts-, Erb- und Steuerrechtlern und -rechtlerinnen sowie Notaren. Die hierbei aufkommenden Fragestellungen lösen wir in enger, vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Ansprechpersonen der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung oder sonstiger Berater und Beraterinnen unserer Mandanten. Gemeinsam entwickeln wir für unsere Mandanten maßgeschneiderte Lösungen bei der Implementierung von Maßnahmen zur Risikovorsorge, der Entwicklung von Nachfolgeregelungen (zum Beispiel Übertragung zu Lebzeiten oder testamentarische Regelung für den Todesfall, Erbvertrag, Verkaufsszenarien), der steuerrechtlichen Optimierung der Nachfolge und der Testamentsvollstreckung. Zudem bieten wir Vertretung und Mediation im Zusammenhang mit Erbauseinandersetzungen.

    • Corporate Housekeeping

      FPS unterstützt Unternehmen bei allen Aspekten des Corporate Housekeeping, von Gründung und Compliance bis hin zu Transaktionen. Unser erfahrenes Expertenteam begleitet bei Due Diligence, Vertragsverhandlungen und Transaktionsstrukturierung. Wir minimieren rechtliche Risiken, gewährleisten Compliance und ermöglichen erfolgreiche Transaktionen. Mit individuellen Lösungen und umfassender Branchenkenntnis bieten wir exzellenten Service, um unsere Mandanten dabei zu unterstützen, ihre geschäftlichen Ziele zu erreichen.

    Sprachen

    Deutsch
  • Ausbildung & Beruf
    Seit 2015Partner bei FPS 
    2015Bestellung zum Notar (Amtssitz Frankfurt am Main)
    2010Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    seit 2007Rechtsanwalt bei FPS 
    2007Zulassung zur Anwaltschaft 
    2006Zweites juristisches Staatsexamen
    2004Zertifizierter Aufbaustudiengang Wirtschafts- und Unternehmensrecht der Universität Hamburg, der Handelskammer Hamburg und der hanseatischen Rechtsanwaltskammer
    2003Erstes juristisches Staatsexamen
     Studium an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
  • Mitgliedschaften
  • Publikationen
    Adrian Müller
    Urteilsanmerkung zu BGH, Urteil vom 08.01.2019 – II ZR 364/18 betreffend analoge Anwendbarkeit von § 179a AktG