Die Tätigkeit von Aline Fritz umfasst Mandate sowohl im Vergaberecht als auch im europäischen Beihilfenrecht sowie im Förderrecht. Sie berät die öffentliche Hand sowie Fördermittelempfänger bei der Durchführung von Vergabeverfahren als auch Bieter in allen Phasen des Verfahrens. Aline Fritz hat umfassende Erfahrung in der Vertretung vor diversen Vergabekammern und Vergabesenaten der OLGs. Sie hält regelmäßig Vorträge und Schulungen zum Vergaberecht und hat zahlreiche vergaberechtliche Fachbeiträge veröffentlicht.
Unsere Vergaberechtlerinnen und -rechtler konzipieren und begleiten europaweite und nationale Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber in Bezug auf alle Leistungsarten (Bauen, Liefer- und Dienstleistungen), von den ersten Projektidee bis zur Zuschlagserteilung. Wir beraten nicht nur bei der Planung und Vorbereitung, inklusive der Erstellung aller Verfahrensunterlagen, wir übernehmen nach Bedarf auch die Rolle der Vergabestelle und nehmen dem öffentlichen Auftraggeber das Vergabemanagement ab.
FPS berät Mandanten im Rahmen von Vergabeverfahren. Als Basis gilt dabei eine gründliche Analyse der Teilnahmevoraussetzungen, damit daraus die entsprechenden Anforderungen für die Angebotserstellung abgeleitet werden können. Die Weichen für einen erfolgreichen Zuschlag werden häufig früh im Verfahren gestellt. Daher ist es uns ein Anliegen, unsere Mandanten bereits früh strategisch bei der Entscheidungsfindung zur Beteiligung an der Ausschreibung umfassend zu unterstützen.
Aufgrund der Digitalisierung wird die Vergabe von IT-Aufträgen zunehmend relevanter. Das Beschaffen von IT-Leistungen stellt selbst erfahrene Auftraggeber und Bieter vor Herausforderungen. Hierbei müssen die Vorgaben des Vergaberechts mit den technischen Gegebenheiten in Einklang gebracht werden, um die Gestaltungsspielräume bestmöglich nutzen zu können. FPS berät hier auftraggeberseitig zur Wahl der richtigen Verfahrensart und der Strukturierung der Beschaffung, über die Erstellung bzw. Analyse der Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie die Durchführung des Vergabeverfahrens bis zum Zuschlag. Weiterhin begleitet FPS auch Bieter durch die komplexen Unterlagen, um hier eine erfolgreiche Teilnahme an dem Vergabeverfahren zu ermöglichen.
Öffentliche Auftraggeber werden immer häufiger mit Herausforderungen konfrontiert, die mit überkommenen Lösungen nicht optimal gelöst werden können. Doch welche Verfahrensarten können hier zielführend eingesetzt werden? FPS unterstützt bei der richtigen Einordnung der Projekte (z. B. bei der Abgrenzung Forschungsvorhaben/Pre-Commercial Procurement zur Anwendung des regulären Vergaberechts) und der Durchführung der hierfür erforderlichen Ausschreibungsverfahren.
Unsere FPS-Expertinnen und -Experten haben umfassende Erfahrung in der Strukturierung von Organisationsmodellen im Vergaberecht, insbesondere mit Blick auf die sog. Inhouse-Regelungen, die für öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber von hoher Praxisrelevanz sind. Hierbei entwickelt FPS Gesellschafts- und Kooperationsmodelle unter integrierender Berücksichtigung u.a. auch kommunalrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher und beihilferechtlicher Aspekte und unterstützt bei der anschließenden Umsetzung.
FPS berät seit vielen Jahren eine große Zahl an Sektorenauftraggebern. So betreut FPS seit 2016 sämtliche EU-weite Vergabeverfahren für den Ausbau Süd des Frankfurter Flughafens, aber auch viele Stadtwerke in allen Fragen des Sektorenvergaberechts.
Dank langjähriger Erfahrung im Vergaberecht verfügt FPS über umfassendes Fachwissen in Rechtsschutzverfahren. FPS hat erfolgreich Mandanten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Bieterseite in zahlreichen Nachprüfungsverfahren bundesweit vor den Vergabekammern und Oberlandesgerichten vertreten, wodurch relevante Sachverhalte schnell erfasst und juristisch und taktisch versiert aufbereitet werden können.
EuZW Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, Heft 24,
Aline Fritz
Drei Todsünden bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen
Journal - Architekten. Planer, Sep 09,
Das Volumen der Konjunkturpakete lockt selbst Unternehmen, die öffentliche Ausschreibungen bisher gemieden haben. Je geringer die Erfahrung, desto schwieriger ist es allerdings, sich erfolgreich gegen die Mitbewerber durchzusetzen. „Zwar wurden im Rahmen des Konjunkturpakets 2 einige Regelungen des Vergaberechts gelockert, doch bleibt es gerade bei EU-weiten Ausschreibungen dabei, dass teilnehmende Unternehmen vor allem durch formale Fehler scheitern“, warnt Vergaberechtlerin Aline Fritz von der Kanzlei FPS in Frankfurt.
DREI TODSÜNDEN SIND ES, DIE EIN SCHEITERN FAST UNAUSWEICHLICH MACHEN: UNGENAUES LESEN
„Bei Ausschreibungsunterlagen steckt die Tücke meistens im Detail“, warnt Vergaberechtlerin Fritz und rät, die Unterlagen des Auftraggebers peinlich genau zu lesen. Welche Unterlagen müssen mit dem Angebot eingereicht werden, welche Unterlagen sollen nur eingereicht werden? Ein kleine, dem Laien kaum auffallende Differenzierung, hinter der sich ein juristisches Schmankerl verbirgt: Müssen Unterlagen eingereicht werden, führt ihr Fehlen im Angebot zu einem automatischen Ausschluss des Bieters. Ein Nachreichen kann diesen Fehler nicht heilen. Fritz: „Das gilt sogar dann, wenn die Vergabestelle fälschlicherweise selbst fehlende Unterlagen nachfordert.“ Sollen Unterlagen beigefügt werden, entscheidet im Regelfall die Vergabestelle, ob ein Ausschluss vom Verfahren notwendig ist oder nicht, wenn diese fehlen.
UNVERBINDLICHES ANGEBOT
Im Vergabeverfahren muss ein Angebot immer verbindlich sein. Ein Angebot unter Vorbehalt ist nicht möglich und führt zum automatischen Ausschluss. Dabei gibt es eine ganz besondere Falle: „Der Ausschluss findet auch statt, wenn ein Bieter in seinem Anschreiben zum Angebot auf seine eigenen AGBs verweist oder die vom Auftraggeber vorgegebenen Vertragsbedingungen in Frage stellt bzw. abändert“, warnt Fritz
FEHLENDE KOMMUNIKATION
Bieter sollten sich nicht scheuen, bei Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen beim Auftraggeber nachzufragen. „Unklarheiten kommen häufiger vor, als man denkt“, weist Fritz hin, „wichtig ist nur, dass diese vor Ablauf der Angebotsfrist geklärt werden, denn nach Ablauf der Frist besteht keine Möglichkeit mehr, etwas zu korrigieren.“ Die Vergabestelle darf mit den Unternehmen nach diesem Termin nicht über Inhalte des Angebots sprechen. Wer nicht frühzeitig nachfragt, läuft also Gefahr, dass sein Angebot, weil er etwas nicht richtig verstanden hat, ausgeschlossen wird.Bietern in EU-weiten Vergabeverfahren rät Fritz auch dazu, sich nicht zu scheuen, Vergaberechtsverstöße binnen kürzester Frist nach Erkennen bei der Vergabestelle in Form einer sogenannten Rüge anzumahnen: „Nur dann besteht die Möglichkeit, den vergabespezifischen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen und sich gegen eine ungünstige Entscheidung der Vergabestelle zu wehren.“
Aline Fritz
Dr. Oliver Wolff-Rojczyk
Auf der sicheren Seite bleiben. Ist der Verkauf von Gebrauchtsoftware wirklich eine Alternative?
DER SPIEGEL, Mai 09,
Aline Fritz
Erfahrungen mit dem Wettbewerblichen Dialog in Deutschland
VergabeR, Sonderheft 2a, , S. 379
Aline Fritz
Dr. Annette Rosenkötter
Investorenauswahlverfahren im Fokus des Vergaberechts
NZBau - Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht, 9/2007, 8. Jahrgang,
Aline Fritz
Tochtergesellschaft als Auftraggeber - gemischt-wirtschaftliche Entsorgungsunternehmen
„Erreichbar, nett, zuverlässig, Kompetent, offen. Wir bedanken uns bei Aline Fritz für die ausgezeichnete gelieferte Arbeit.“ (Mandant, The Legal 500 2023/2024 | Vergaberecht)