Aline Fritz

Rechtsanwältin / Associate Partner
  • Fachanwältin für Vergaberecht
Eschersheimer Landstraße 25-27
60322 Frankfurt am Main

Die Tätigkeit von Aline Fritz umfasst Mandate sowohl im Vergaberecht als auch im europäischen Beihilfenrecht sowie im Förderrecht. Sie berät die öffentliche Hand sowie Fördermittelempfänger bei der Durchführung von Vergabeverfahren als auch Bieter in allen Phasen des Verfahrens. Aline Fritz hat umfassende Erfahrung in der Vertretung vor diversen Vergabekammern und Vergabesenaten der OLGs. Sie hält regelmäßig Vorträge und Schulungen zum Vergaberecht und hat zahlreiche vergaberechtliche Fachbeiträge veröffentlicht. 

  • Kompetenzen und Tätigkeitsgebiete
    • Durchführung von Vergabeverfahren

      Unsere Vergaberechtlerinnen und -rechtler konzipieren und begleiten europaweite und nationale Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber in Bezug auf alle Leistungsarten (Bauen, Liefer- und Dienstleistungen), von den ersten Projektidee bis zur Zuschlagserteilung. Wir beraten nicht nur bei der Planung und Vorbereitung, inklusive der Erstellung aller Verfahrensunterlagen, wir übernehmen nach Bedarf auch die Rolle der Vergabestelle und nehmen dem öffentlichen Auftraggeber das Vergabemanagement ab. 

    • Beratung von Unternehmen im Rahmen von Vergabeverfahren/ Angebotsmanagement

      FPS berät Mandanten im Rahmen von Vergabeverfahren. Als Basis gilt dabei eine gründliche Analyse der Teilnahmevoraussetzungen, damit daraus die entsprechenden Anforderungen für die Angebotserstellung abgeleitet werden können. Die Weichen für einen erfolgreichen Zuschlag werden häufig früh im Verfahren gestellt. Daher ist es uns ein Anliegen, unsere Mandanten bereits früh strategisch bei der Entscheidungsfindung zur Beteiligung an der Ausschreibung umfassend zu unterstützen.

    • IT-Ausschreibungen

      Aufgrund der Digitalisierung wird die Vergabe von IT-Aufträgen zunehmend relevanter. Das Beschaffen von IT-Leistungen stellt selbst erfahrene Auftraggeber und Bieter vor Herausforderungen. Hierbei müssen die Vorgaben des Vergaberechts mit den technischen Gegebenheiten in Einklang gebracht werden, um die Gestaltungsspielräume bestmöglich nutzen zu können. FPS berät hier auftraggeberseitig zur Wahl der richtigen Verfahrensart und der Strukturierung der Beschaffung, über die Erstellung bzw. Analyse der Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie die Durchführung des Vergabeverfahrens bis zum Zuschlag. Weiterhin begleitet FPS auch Bieter durch die komplexen Unterlagen, um hier eine erfolgreiche Teilnahme an dem Vergabeverfahren zu ermöglichen.

    • Innovative Beschaffungen

      Öffentliche Auftraggeber werden immer häufiger mit Herausforderungen konfrontiert, die mit überkommenen Lösungen nicht optimal gelöst werden können. Doch welche Verfahrensarten können hier zielführend eingesetzt werden? FPS unterstützt bei der richtigen Einordnung der Projekte (z. B. bei der Abgrenzung Forschungsvorhaben/Pre-Commercial Procurement zur Anwendung des regulären Vergaberechts) und der Durchführung der hierfür erforderlichen Ausschreibungsverfahren.

    • Strukturierung von Organisationsmodellen

      Unsere FPS-Expertinnen und -Experten haben umfassende Erfahrung in der Strukturierung von Organisationsmodellen im Vergaberecht, insbesondere mit Blick auf die sog. Inhouse-Regelungen, die für öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber von hoher Praxisrelevanz sind. Hierbei entwickelt FPS Gesellschafts- und Kooperationsmodelle unter integrierender Berücksichtigung u.a. auch kommunalrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher und beihilferechtlicher Aspekte und unterstützt bei der anschließenden Umsetzung. 

    • Nachprüfungsverfahren

      Dank langjähriger Erfahrung im Vergaberecht verfügt FPS über umfassendes Fachwissen in Rechtsschutzverfahren. FPS hat erfolgreich Mandanten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Bieterseite in zahlreichen Nachprüfungsverfahren bundesweit vor den Vergabekammern und Oberlandesgerichten vertreten, wodurch relevante Sachverhalte schnell erfasst und juristisch und taktisch versiert aufbereitet werden können.

    Sprachen

    Deutsch Englisch Französisch
  • Ausbildung & Beruf
    Seit 2018Associate Partner bei FPS 
    2016Fachanwältin für Vergaberecht
    Seit 2002Rechtsanwältin bei FPS 
    2000–2002Leiterin der Geschäftsstelle des forum vergabe e. V. beim BDI in Berlin
    2001Zulassung zur Anwaltschaft 
     Postgraduiertenstudium (3ème cycle) im Völkerrecht an der Universität Panthéon-Assas (Paris II), Paris – Diplôme Supérieur de l’Université (DSU)
     Zweites juristisches Staatsexamen
     Erstes juristisches Staatsexamen
     Studium der Rechtswissenschaften in Berlin und Paris (Diplôme Supérieur de l’Université, Paris II, Panthéon-Assas)
  • Mitgliedschaften
  • Publikationen
    Aline Fritz
    Drei Todsünden bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen
    Journal - Architekten. Planer, Sep 09,

    Das Volumen der Konjunkturpakete lockt selbst Unternehmen, die öffentliche Ausschreibungen bisher gemieden haben. Je geringer die Erfahrung, desto schwieriger ist es allerdings, sich erfolgreich gegen die Mitbewerber durchzusetzen. „Zwar wurden im Rahmen des Konjunkturpakets 2 einige Regelungen des Vergaberechts gelockert, doch bleibt es gerade bei EU-weiten Ausschreibungen dabei, dass teilnehmende Unternehmen vor allem durch formale Fehler scheitern“, warnt Vergaberechtlerin Aline Fritz von der Kanzlei FPS in Frankfurt. 

    DREI TODSÜNDEN SIND ES, DIE EIN SCHEITERN FAST UNAUSWEICHLICH MACHEN: UNGENAUES LESEN 

    „Bei Ausschreibungsunterlagen steckt die Tücke meistens im Detail“, warnt Vergaberechtlerin Fritz und rät, die Unterlagen des Auftraggebers peinlich genau zu lesen. Welche Unterlagen müssen mit dem Angebot eingereicht werden, welche Unterlagen sollen nur eingereicht werden? Ein kleine, dem Laien kaum auffallende Differenzierung, hinter der sich ein juristisches Schmankerl verbirgt: Müssen Unterlagen eingereicht werden, führt ihr Fehlen im Angebot zu einem automatischen Ausschluss des Bieters. Ein Nachreichen kann diesen Fehler nicht heilen. Fritz: „Das gilt sogar dann, wenn die Vergabestelle fälschlicherweise selbst fehlende Unterlagen nachfordert.“ Sollen Unterlagen beigefügt werden, entscheidet im Regelfall die Vergabestelle, ob ein Ausschluss vom Verfahren notwendig ist oder nicht, wenn diese fehlen. 

    UNVERBINDLICHES ANGEBOT 

    Im Vergabeverfahren muss ein Angebot immer verbindlich sein. Ein Angebot unter Vorbehalt ist nicht möglich und führt zum automatischen Ausschluss. Dabei gibt es eine ganz besondere Falle: „Der Ausschluss findet auch statt, wenn ein Bieter in seinem Anschreiben zum Angebot auf seine eigenen AGBs verweist oder die vom Auftraggeber vorgegebenen Vertragsbedingungen in Frage stellt bzw. abändert“, warnt Fritz 

    FEHLENDE KOMMUNIKATION 

    Bieter sollten sich nicht scheuen, bei Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen beim Auftraggeber nachzufragen. „Unklarheiten kommen häufiger vor, als man denkt“, weist Fritz hin, „wichtig ist nur, dass diese vor Ablauf der Angebotsfrist geklärt werden, denn nach Ablauf der Frist besteht keine Möglichkeit mehr, etwas zu korrigieren.“ Die Vergabestelle darf mit den Unternehmen nach diesem Termin nicht über Inhalte des Angebots sprechen. Wer nicht frühzeitig nachfragt, läuft also Gefahr, dass sein Angebot, weil er etwas nicht richtig verstanden hat, ausgeschlossen wird.Bietern in EU-weiten Vergabeverfahren rät Fritz auch dazu, sich nicht zu scheuen, Vergaberechtsverstöße binnen kürzester Frist nach Erkennen bei der Vergabestelle in Form einer sogenannten Rüge anzumahnen: „Nur dann besteht die Möglichkeit, den vergabespezifischen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen und sich gegen eine ungünstige Entscheidung der Vergabestelle zu wehren.“

    Aline Fritz Dr. Oliver Wolff-Rojczyk
    Auf der sicheren Seite bleiben. Ist der Verkauf von Gebrauchtsoftware wirklich eine Alternative?
    DER SPIEGEL, Mai 09,
    Aline Fritz
    Erfahrungen mit dem Wettbewerblichen Dialog in Deutschland
    VergabeR, Sonderheft 2a, , S. 379
    Aline Fritz Dr. Annette Rosenkötter
    Investorenauswahlverfahren im Fokus des Vergaberechts
    NZBau - Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht, 9/2007, 8. Jahrgang,
    Aline Fritz
    Tochtergesellschaft als Auftraggeber - gemischt-wirtschaftliche Entsorgungsunternehmen
    Behördenspiegel,
  • Das sagen andere

    „Erreichbar, nett, zuverlässig, Kompetent, offen. Wir bedanken uns bei Aline Fritz für die ausgezeichnete gelieferte Arbeit.“ 
    (Mandant, The Legal 500 2023/2024 | Vergaberecht) 

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