Dr. Carmen Schneider verfügt über langjährige Erfahrung in der Energiewirtschaft. Sie berät Energieversorger, Netzbetreiber, Investoren, Projektentwickler, Energiedienstleister und stromkostenintensive Unternehmen im Energiewirtschaftsrecht. Mit einem Fokus auf Projektentwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien (insbesondere On- und Offshore-Wind, Solar, Stromspeicher, grüner Wasserstoff und dezentrale Erzeugungsmodelle) ist sie spezialisiert auf das Energievertrags- und Energieregulierungsrecht sowie den Energiehandel.
Zu ihren Beratungsschwerpunkten gehören der Entwurf und die Verhandlung von Verträgen aller Art, beispielsweise von PPAs, Direktvermarktungsverträgen und sonstigen Energielieferverträgen, von Projekt- und Kooperationsverträgen, Komponentenlieferverträgen sowie Dienstleistungsverträgen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung zu Fragen des (vorrangigen) Netzanschlusses, der Netznutzung und daraus resultierender Entschädigungsansprüche, beispielsweise aufgrund von Redispatch-Maßnahmen oder gemäß § 17e EnWG. Darüber hinaus begleitet sie M&A-Transaktionen im Energiesektor und vertritt ihre Mandanten in (schieds-)gerichtlichen Verfahren.