FPS verfügt über langjährige Erfahrung mit den relevanten Institutionen (BaFin, Bundesbank) und eine genaue Kenntnis der bankaufsichtsrechtlich relevanten Regelungen. Ein besonderes Augenmerk legen unsere Anwältinnen und Anwälte auf ein konstruktives Verhältnis zwischen den zuständigen Behörden und den Organen der von ihnen vertretenen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute. Unsere Anwältinnen und Anwälte begleiten ihre Mandanten weiter im Bereich der Wertpapieraufsicht bei der Einhaltung der Wohlverhaltensregelungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (§§ 31 ff. WpHG) und den hiermit verbundenen Verwaltungsverfahren.
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