Dr. Daniel Heinle

Rechtsanwalt / Associate Partner
Eschersheimer Landstraße 25-27
60322 Frankfurt am Main

Dr. Daniel Heinle ist spezialisiert auf die Beratung und Prozessvertretung von Kreditinstituten. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet das Retailbanking in allen Facetten der Beziehung zwischen Bank und Kunden. Er vertritt namhafte Kreditinstitute in Rechtsstreitigkeiten vor Zivilgerichten sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite. Außerdem berät Dr. Heinle Mandanten, vorwiegend Logistik- und Zulieferunternehmen der Automotivebranche, in Fragen des Vertragsrechts.

  • Kompetenzen und Tätigkeitsgebiete
    • Aufsichtsrecht

      FPS verfügt über langjährige Erfahrung mit den relevanten Institutionen (BaFin, Bundesbank) und eine genaue Kenntnis der bankaufsichtsrechtlich relevanten Regelungen. Ein besonderes Augenmerk legen unsere Anwältinnen und Anwälte auf ein konstruktives Verhältnis zwischen den zuständigen Behörden und den Organen der von ihnen vertretenen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute. Unsere Anwältinnen und Anwälte begleiten ihre Mandanten weiter im Bereich der Wertpapieraufsicht bei der Einhaltung der Wohlverhaltensregelungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (§§ 31 ff. WpHG) und den hiermit verbundenen Verwaltungsverfahren.

    • Retailbanking

      FPS bietet fundierte Beratung und Prozessvertretung hinsichtlich sämtlicher rechtlicher Aspekte der Bank-Kunden Beziehung im Privatkundengeschäft (Retailbanking). Unsere Expertise umfasst u.a. die Anpassung der im Retailbanking verwendeten Verträge und AGB an neue gesetzliche Vorgaben im Bereich der Verbraucherdarlehens- und Zahlungsdiensterahmenverträge sowie die rechtssichere Gestaltung innovativer Bankprodukte. Wir vertreten Kreditinstitute sowohl bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche als auch bei der Abwehr von gegen sie gerichteten Klagen. Unsere Anwältinnen und Anwälte sind nicht nur am Bankenstandort Frankfurt am Main den als Bankvertreter vor Gericht bekannt. 

    • Finanzdienstleistungen

      Der Gesetzgeber hat Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte im letzten Jahrzehnt einer umfassenden Regulierungsdichte unterworfen. FPS unterstützt Institute, die damit verbundenen Pflichten sowohl in aufsichtsrechtlicher Hinsicht als auch im Hinblick auf die Rechte der Kunden einzuhalten.

      FPS besitzt eine besondere Expertise in der Abwehr von Ansprüchen der Anleger aus Finanzdienstleistungen oder Investmentgeschäften. Das gilt sowohl für die Anlageberatung, Anlagevermittlung oder den Vertrieb von Investmentvermögen. Dabei stehen in der Praxis meist Fragen der gesetzeskonformen Kundeninformation, sei es über entsprechende Informationsblätter, Prospekte oder wesentliche Anlegerinformationen im Fokus. FPS verfügt daher auch über praktische Erfahrungen mit der Abwicklung von Masseverfahren als mit Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) oder Musterfestellungsklagen.

    • Konfliktlösung

      Einen der Schwerpunkte der Kanzlei bildet schon immer die Vertretung der Mandanten vor den ordentlichen Gerichten, wobei FPS im Bereich des Bank- und Finanzrechts ausschließlich auf Institutsseite tätig wird. Aufgrund unserer umfassenden praktischen Erfahrung vor Gerichten und unseren Kenntnissen im Bank- und Finanzrecht vertreten wir Institute bei sämtlichen streitigen Auseinandersetzungen, die sich aus dem Kreditgeschäft, dem Zahlungsverkehr, dem Wertpapiergeschäft, Finanzdienstleistungen, Investmentgeschäft etc. ergeben können. Die Vertretung der Institute erstreckt sich zudem auf streitige Auseinandersetzungen, die sich im Rahmen der Insolvenz des Kunden ergeben und zu entsprechenden Auseinandersetzungen mit der Insolvenzverwaltung führen.

    • Transport- und Speditionsrecht

      Die globale Logistik ist ein komplexes Geflecht von verschiedenen Transportarten zu Lande, in der Luft und auf hoher See. Dieses System ist signifikanten Risiken ausgesetzt – Logistikanbieter und Versender benötigen daher rechtlich wasserdichte Verträge und juristische Berater, die das Geschäft von Grund auf kennen. Unsere Sozietät bietet ihren Mandanten vom Logistikkonzept über die gesamte Vertragsgestaltung einschließlich der Formulierung und Überarbeitung allgemeiner Geschäftsbedingungen bis hin zur Vertretung in Streitfällen alle rechtlichen Dienstleistungen aus einer Hand. Wir vertreten Frachtführer, Verfrachter, Verlader und Empfänger sowie Verkehrshaftungs- und Transportversicherer in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Haftung für Schäden auf dem Transportwege und andere rechtliche Fragen. Dabei greifen wir, falls erforderlich, auf ein Netzwerk von spezialisierten Kanzleien in vielen europäischen und außereuropäischen Ländern zurück. Unsere Anwältinnen und Anwälte sind zudem Gründungsmitglieder der Chinese European Legal Association (CELA), die 2008 gegründet wurde, um den Austausch und die Interaktion zwischen China und Europa in den Bereichen Recht und Rechtskultur zu unterstützen und zu fördern. CELA betreibt die auf Streitbeilegung fokussierte Chinese European Arbitration Centre GmbH (CEAC).

    Sprachen

    Deutsch Englisch
  • Ausbildung & Beruf
    Seit 2014Associate Partner bei FPS 
    Seit 2014Rechtsanwalt bei FPS 
    2002Zulassung zur Anwaltschaft 
    2001Promotion (Dr. iur.)
     Zweites juristisches Staatsexamen
     Erstes juristisches Staatsexamen
  • Mitgliedschaften
  • Publikationen