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Dr. Johannes Löffert


Rechtsanwalt / Senior Associate

Johannes Löffert berät Unternehmen und Investoren im Gesellschafts- und Immobilienrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen, Unternehmenskäufen, Umwandlungs- und Kapitalmaßnahmen sowie bei Immobilienerwerbsverträgen und im Grundstücksrecht. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die notarielle Vertragsgestaltung. Vor seiner Tätigkeit bei FPS war er als Rechtsanwalt bei international tätigen Wirtschaftskanzleien in Berlin und Hamburg tätig.

  • Kompetenzen und Tätigkeitsgebiete

    • Gründung und Umstrukturierung von Unternehmen, Umwandlungen

      Wenn es um die Gründung von Gesellschaften, gleich in welcher Rechtsform, geht, verfügt FPS über eine profunde Expertise. Wir beraten zu Neugründungen von Gesellschaften einschließlich der Gründung und rechtlichen Begleitung von Immobilienfonds.

      Nicht selten macht die Entwicklung eines Unternehmens die Anpassung von Strukturen erforderlich. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Konzeptionierung und Umsetzung solcher Neuordnungsprozesse. Hierbei entwickeln wir individuelle Lösungen, die neben den gesellschaftsrechtlichen auch steuer-, arbeits-, handels- und kartellrechtliche Aspekte berücksichtigen.
      Zudem beraten wir auch zu Umwandlungen einschließlich Formwechseln, Verschmelzungen, Ausgliederungen und Spaltungen von Gesellschaften und begleiten die Umsetzung dieser Prozesse.

    • Mergers / Acquisitions

      Erfolgreiche Transaktionen erfordern eine durchdachte inhaltliche sowie zeitliche Planung und Strukturierung. Unsere M&A-Expertinnen und -Experten führen nicht nur die Due Diligence durch und entwerfen das Vertragswerk, sondern betreuen auch die anschließenden Vertragsverhandlungen und begleiten das Projekt in der Post-Closing-Phase.

      Wir beraten in- und ausländische Unternehmen sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite bei M&A-Projekten, bei Private-Equity- und Venture-Capital-Transaktionen, Management-Buy-in und Management-Buy-out sowie Unternehmenskooperationen (Joint Ventures). Dabei gestalten und verhandeln wir Absichts-, Vertraulichkeits- und Exklusivitätsvereinbarungen (Letters of Intent) sowie die Verträge zum Unternehmenskauf und Beteiligungsverträge.

      Bei allen Transaktionen im M&A-Bereich arbeiten wir eng und vertrauensvoll mit den Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern sowie den Steuerberaterinnen und Steuerberatern unserer Mandanten zusammen, erarbeiten die optimale steuerliche Strukturierung von Transaktionen und stellen die Einhaltung kartellrechtlicher Vorgaben sicher.
       

    • Unternehmensnachfolge

      Die Nachfolgeplanung ist insbesondere im Bereich mittelständischer und familieneigener Unternehmen von entscheidender Bedeutung. FPS berät in- und ausländische Mandanten bei Nachfolgeregelungen mit interdisziplinären Teams von Gesellschafts-, Erb- und Steuerrechtlern und -rechtlerinnen sowie Notaren. Die hierbei aufkommenden Fragestellungen lösen wir in enger, vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Ansprechpersonen der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung oder sonstiger Berater und Beraterinnen unserer Mandanten. Gemeinsam entwickeln wir für unsere Mandanten maßgeschneiderte Lösungen bei der Implementierung von Maßnahmen zur Risikovorsorge, der Entwicklung von Nachfolgeregelungen (zum Beispiel Übertragung zu Lebzeiten oder testamentarische Regelung für den Todesfall, Erbvertrag, Verkaufsszenarien), der steuerrechtlichen Optimierung der Nachfolge und der Testamentsvollstreckung. Zudem bieten wir Vertretung und Mediation im Zusammenhang mit Erbauseinandersetzungen.

    • Joint Venture

      Wir beraten zu Joint Ventures, Allianzen und Minderheitsbeteiligungen, die für internationale Unternehmen zunehmend strategisch bedeutsam sind. In der Gesellschaftsrechtspraxis begleiten wir Mandanten aus verschiedenen Branchen. Dazu gehören Joint Ventures als Einzeltransaktionen oder in größeren Restrukturierungen und Neugliederungen bestehender Unternehmen, die Neugestaltung projektbasierter Joint Ventures zur Kombination von Kompetenzen und Technologien, Exit Joint Ventures für einen gestuften Ausstieg aus Geschäftsbereichen und die Nutzung von Joint Ventures als Instrument für Markteintritte in Schwellenländer.

      Unsere Expertise reicht in angrenzende Rechtsgebiete wie Regulierung, Steuern, Arbeitsrecht, Handelsrecht, Umweltrecht und geistiges Eigentum. Mit unserem Netzwerk bieten wir einen koordinierten, umfassenden Service für grenzüberschreitende Joint Ventures.

      Unsere Beratung bezieht sich auf Probleme und Fallstricke, unter anderem auf Stimmrechte, Regulierungsbehörden-Genehmigungen, Exit-Strategien, Bewertungsfragen und Governance-Risiken. Unser Ziel sind verhandlungssichere Ergebnisse für unsere Mandanten.

    • Corporate Housekeeping

      FPS unterstützt Unternehmen bei allen Aspekten des Corporate Housekeeping, von Gründung und Compliance bis hin zu Transaktionen. Unser erfahrenes Expertenteam begleitet bei Due Diligence, Vertragsverhandlungen und Transaktionsstrukturierung. Wir minimieren rechtliche Risiken, gewährleisten Compliance und ermöglichen erfolgreiche Transaktionen. Mit individuellen Lösungen und umfassender Branchenkenntnis bieten wir exzellenten Service, um unsere Mandanten dabei zu unterstützen, ihre geschäftlichen Ziele zu erreichen.

    Sprachen

    Englisch
  • Ausbildung & Beruf

    Seit 2025Rechtsanwalt bei FPS
    2023Doktorprüfung (Dr. iur.)
    2018Zulassung zur Anwaltschaft
    2016Zweites juristisches Staatsexamen
    2011Erstes juristisches Staatsexamen
  • Mitgliedschaften

  • Publikationen

    Dr. Johannes Löffert
    Eigentumsgrundrechtliche Schutzpflichten (Dissertation)
    Duncker & Humblot, im Erscheinen in den Schriften zum Öffentlichen Recht (SÖR), 2026