Dr. Patrick Grosmann
M.A.
Rechtsanwalt / Associate
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
  • Zertifizierter Datenschutz-Auditor (DGI®)
Eschersheimer Landstraße 25-27
60322 Frankfurt am Main

Dr. Patrick Grosmann ist auf das Datenschutzrecht spezialisiert. Er berät und unterstützt seine Mandanten bei der Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen und dem Schutz vor Cyberangriffen sowie bei streitigen Verfahren. 

Dr. Grosmann ist zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter und neben seiner Tätigkeit bei FPS außerdem als Dozent für Datenschutzbeauftragte tätig.

  • Kompetenzen und Tätigkeitsgebiete
    • Künstliche Intelligenz

      Künstliche Intelligenz (KI) hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und beeinflusst immer mehr Lebens- und Wirtschaftsbereiche. Damit einhergehend entstehen auch neue Rechtsfragen, die von Anwältinnen und Anwälten, Gerichten und Gesetzgebern zu bewältigen sind. Dies umfasst den Schutz von KI-generierten Werken, die Frage der Urheberrechtszuordnung sowie Haftungsfragen bei KI-generierten Inhalten. Es bedarf einer angemessenen Gesetzgebung, um den Schutz geistigen Eigentums im Zusammenhang mit KI zu gewährleisten und gleichzeitig Innovation und Kreativität zu fördern. Die Rechtspraxis bei FPS bietet umfassende Beratungsdienstleistungen, um Unternehmen im Umgang mit den Herausforderungen und Chancen von KI im Bereich des Intellectual Property zu unterstützen.

    • IT-Vertragsrecht / Outsourcing

      FPS berät in allen Bereichen des IT-Vertragsrechts: Ob Unterstützung bei der Ausarbeitung und Verhandlung von IT-Projektverträgen, der Gestaltung und Umsetzung von Outsourcing-Projekten oder der Inanspruchnahme von Cloud-Diensten – wir stehen mit unseren Expertinnen und Experten zur Verfügung. Neben langjähriger Erfahrung in der Beratung verschiedener Branchen und Unternehmensgrößen zeichnen unser Team eine große technische Affinität und ein besonderes Maß an Kreativität aus. Dadurch können wir das Anliegen bzw. Geschäftsmodell unserer Mandanten technisch verstehen und die für Sie beste Lösung erarbeiten. Unsere Leistungen umfassen beispielsweise die Erarbeitung und Verhandlung von IT-Projektverträgen (agil, klassisch, Managed Services, neue Geschäftsmodelle), Outsourcing-Verträgen, Leistungsbeschreibungen, Service-Level-Vereinbarungen und Preisarrangements sowie die Unterstützung bei der Vorbereitung von Due Diligences, Vendor Conferences und On-Site Visits. Wir begleiten zudem Projekt- und Systemintegrationen sowie Hard- und Softwarewartung und gestalten Lizenz-, Escrow- und Distributionsvereinbarungen.

    • IT-Ausschreibungen

      Bei IT-Ausschreibungen unterstützen wir öffentliche Auftraggeber bei der Wahl des richtigen Verfahrens (VOL/A, VOB/A) und dessen Durchführung. Beispielsweise erarbeiten wir gemeinsam mit unserem Mandanten das fachlich gewünschte Leistungssoll unter Berücksichtigung der üblichen rechtlichen Regelungsbereiche, übersetzen die fachlichen Anforderungen in rechtliche Sprache und unterstützen bei der Gestaltung der Vertragsunterlagen (z. B. EVB-IT). Wir kennen beide Seiten der Medaille: Denn neben der Beratung öffentlicher Auftraggeber haben wir auch langjährige Expertise in der Beratung nationaler und internationaler Bieter im Rahmen von öffentlichen IT-Ausschreibungen.

    • IT-Litigation / Streitschlichtung

      Durchdachte Projektverträge schützen die Beteiligten in vielen Fällen vor Auseinandersetzungen. Aufgrund des Inhalts und der Komplexität von IT-Projekten können Streitigkeiten aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Wir helfen unseren Mandanten, in Schieflage geratene Projekte durch sinnvolle Lösungsansätze wieder auf Kurs zu bringen, und unterstützen erforderlichenfalls bei der (gerichtlichen) Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten oder bei der Abwehr von Ansprüchen.

    • Daten(schutz)recht

      Die Digitalisierung ermöglicht Unternehmen neue Chancen und schafft Raum für zukunftsorientierte und skalierbare Geschäftsmodelle. Daten sind die wertvollste Währung der digitalen Welt geworden. Das Datenschutzrecht – oder inzwischen das Datenrecht – ist bei FPS ein eigenes Beratungsfeld und kein bloßer Annex zu anderen Rechtsgebieten. FPS unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung zukunftsfähiger und rechtskonformer Datennutzungskonzepte, damit sie ihre Ziele bei der Nutzung neuartiger Technologien erreichen: Innovation und Datenschutz müssen – richtig verstanden – kein Gegensatz darstellen. Durch die DSGVO mit ihren drastischen Bußgeldern haben sich die Risiken für Unternehmen deutlich erhöht. FPS klärt, was ein Unternehmen mit den Daten machen darf, und sorgt in pragmatische Art und Weise für Ihre Datenschutz-Compliance mit der Implementierung eines Datenschutzmanagementsystemen, zu dem unter anderem Verarbeitungsverzeichnisse, Datenschutzpolicys, Datenschutzinformationen, Lösch und Berechtigungskonzepte Datenschutzfolgeabschätzungen, Prozesse für Auskunfts- und Löschbegehren von Betroffenen und Vieles mehr gehört. Und sollte ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden, verteidigen wir Ihre Rechte gegenüber den Aufsichtsbehörden. Zudem stellen wir externe Datenschutzbeauftragte für unsere Mandanten – Datenschutz aus einer Hand.

    • IT-Sicherheit / Cybersecurity

      Während IT-Sicherheit lange Zeit als „technisches“ Thema allein der IT-Abteilung eines Unternehmens zugeordnet wurde, ist die juristische Relevanz zwischenzeitlich nicht mehr bestreitbar. Neben Buzzwords wie „Geschäftsgeheimnis“, „Datenschutz“ oder „Rekordbußgeld“ sind beispielsweise Haftungsfolgen für Führungskräfte zu beachten. Um ein Unternehmen und dessen Leitungsebene umfassend zu schützen, sollte neben einer technischen Auseinandersetzung mit der Thematik stets auch eine juristische Bewertung der Risiken vorgenommen werden. FPS entwirft Cybersecurity-Strategien, um Behörden sowie Unternehmer und Unternehmen zu schützen. Im Falle eines Angriffs koordinieren unsere Expertinnen und Experten die erforderlichen Sofortmaßnahmen, nutzen ihre Kontakte zu IT-Security-Forensikern, Krisenkommunikationsagenturen, Ermittlungsbehörden und Versicherungen. Und er unterstützt seine Mandanten bei der Abwehr von Schadensersatzansprüche und behördlichen Bußgeldern.

    • Künstliche Intelligenz

      Künstliche Intelligenz („KI“) beeinflusst immer mehr Lebens- und Wirtschaftsbereiche. Spätestens seit ChatGPT ist KI ein „Hype-Thema“. Das Potential ist enorm – höchste Zeit also, sich mit den rechtlichen Leitplanken von KI auseinanderzusetzen. Dies umfasst zum Beispiel den Schutz von KI-generierten Werken, die Vermeidung von der Urheberrechtsverletzungen durch Texte, Bilder und Software, die die KI erstellt hat, sowie Haftungsfragen, datenschutzrechtliche Implikationen und ein sinnvoller Umgang mit Trainings- und Produktivdaten. FPS sorgt dafür, dass KI-Anwendungen rechtskonform sind: Wir gestalten Verträge, schützen geistiges Eigentum und helfen bei der Wahrung ethischer Standards. Bei Konflikten sind wir die erste Verteidigungslinie unserer Mandanten. Außerdem bieten wir Schulungen zum Thema KI für unsere Mandanten und Ihre Mitarbeiter an, auf Wunsch auch gemeinsam mit führenden KI-Beratern.

    • Metaverse

      Das Metaverse umfasst virtuelle 3D-Umgebungen, in denen Personen und Unternehmen aktiv interagieren und sich mit Avataren in der virtuellen Welt bewegen. Es eröffnet neue Geschäftsmöglichkeiten, jedoch fehlen einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen. FPS unterstützt seine Mandanten bei der Bewältigung dieser rechtlichen Herausforderungen. Wir erarbeiten juristisch belastbare Lösungen, bieten Beratung zur Prävention von Risiken und unterstützen erfolgreich die Umsetzung von Metaverse-Projekten.

    • IT-Ausschreibungen

      Aufgrund der Digitalisierung wird die Vergabe von IT-Aufträgen zunehmend relevanter. Das Beschaffen von IT-Leistungen stellt selbst erfahrene Auftraggeber und Bieter vor Herausforderungen. Hierbei müssen die Vorgaben des Vergaberechts mit den technischen Gegebenheiten in Einklang gebracht werden, um die Gestaltungsspielräume bestmöglich nutzen zu können. FPS berät hier auftraggeberseitig zur Wahl der richtigen Verfahrensart und der Strukturierung der Beschaffung, über die Erstellung bzw. Analyse der Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie die Durchführung des Vergabeverfahrens bis zum Zuschlag. Weiterhin begleitet FPS auch Bieter durch die komplexen Unterlagen, um hier eine erfolgreiche Teilnahme an dem Vergabeverfahren zu ermöglichen.

    Sprachen

    Deutsch Englisch
  • Ausbildung & Beruf
    Seit 2023Rechtsanwalt bei FPS
    2023Promotion (Dr. iur.)
    2023Zulassung als Rechtsanwalt
    2023Zweites juristisches Staatsexamen
    2020Erstes juristisches Staatsexamen
    2018Master of Arts Politikwissenschaften
  • Publikationen
    Dr. Patrick Grosmann
    Täuschung über eigene Qualifikation mittels KI bei Studienzulassung, Kommentar zu VG München
    Kommunikation & Recht, 5/2024, , S. 370-372
    Dr. Patrick Grosmann Dr. Hauke Hansen
    Wann sind Daten Gesundheitsdaten? Eine Begriffsbestimmung für die Praxis
    PinG Privacy in Germany, 12. Jahrgang, , S. 47–102
  • Events