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Hauke Bornschein

LL.M.
Rechtsanwalt / Associate Partner
  • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Große Theaterstraße 31
20354 Hamburg

Hauke Bornschein berät nationale und internationale Kreditgeber und Kreditnehmer bei komplexen Finanzierungstransaktionen, vornehmlich im Bereich Unternehmensfinanzierungen und Projektfinanzierungen mit einem Schwerpunkt im Bereich der Immobilienfinanzierungen. Darüber hinaus hat er weitreichende Erfahrungen im Bereich der Finanzierung von Erneuerbaren Energien, Finanzierungen im Bereich Venture Debt, Mezzanine Finanzierungen sowie Schuldscheindarlehen. Ergänzend berät er bei Restrukturierungen und im allgemeinen Bankrecht. Der Geschäftsbereich zeichnet sich durch eine enge Teamarbeit mit den Bereichen Immobilienrecht, öffentliches Recht (Planungsrecht), Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Energierecht aus.

  • Kompetenzen und Tätigkeitsgebiete

    • Leasing / Factoring

      FPS verfügt über langjährige Erfahrung im Factoring- und Leasingrecht und bietet eine Rundumbetreuung. FPS berät bei der Gestaltung der relevanten Verträge (Factoringverträge, Leasing-, Mietkauf- und Mietverträge für bewegliche Wirtschaftsgüter) und vertritt Factoring- und Leasinggesellschaften vor Gericht und gegenüber der BaFin. 

    • Retailbanking

      FPS bietet fundierte Beratung und Prozessvertretung hinsichtlich sämtlicher rechtlicher Aspekte der Bank-Kunden Beziehung im Privatkundengeschäft (Retailbanking). Unsere Expertise umfasst u.a. die Anpassung der im Retailbanking verwendeten Verträge und AGB an neue gesetzliche Vorgaben im Bereich der Verbraucherdarlehens- und Zahlungsdiensterahmenverträge sowie die rechtssichere Gestaltung innovativer Bankprodukte. Wir vertreten Kreditinstitute sowohl bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche als auch bei der Abwehr von gegen sie gerichteten Klagen. Unsere Anwältinnen und Anwälte sind nicht nur am Bankenstandort Frankfurt am Main den als Bankvertreter vor Gericht bekannt. 

    • Finanzdienstleistungen

      Der Gesetzgeber hat Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte im letzten Jahrzehnt einer umfassenden Regulierungsdichte unterworfen. FPS unterstützt Institute, die damit verbundenen Pflichten sowohl in aufsichtsrechtlicher Hinsicht als auch im Hinblick auf die Rechte der Kunden einzuhalten.

      FPS besitzt eine besondere Expertise in der Abwehr von Ansprüchen der Anleger aus Finanzdienstleistungen oder Investmentgeschäften. Das gilt sowohl für die Anlageberatung, Anlagevermittlung oder den Vertrieb von Investmentvermögen. Dabei stehen in der Praxis meist Fragen der gesetzeskonformen Kundeninformation, sei es über entsprechende Informationsblätter, Prospekte oder wesentliche Anlegerinformationen im Fokus. FPS verfügt daher auch über praktische Erfahrungen mit der Abwicklung von Masseverfahren als mit Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) oder Musterfestellungsklagen.

    • Konfliktlösung

      Einen der Schwerpunkte der Kanzlei bildet schon immer die Vertretung der Mandanten vor den ordentlichen Gerichten, wobei FPS im Bereich des Bank- und Finanzrechts ausschließlich auf Institutsseite tätig wird. Aufgrund unserer umfassenden praktischen Erfahrung vor Gerichten und unseren Kenntnissen im Bank- und Finanzrecht vertreten wir Institute bei sämtlichen streitigen Auseinandersetzungen, die sich aus dem Kreditgeschäft, dem Zahlungsverkehr, dem Wertpapiergeschäft, Finanzdienstleistungen, Investmentgeschäft etc. ergeben können. Die Vertretung der Institute erstreckt sich zudem auf streitige Auseinandersetzungen, die sich im Rahmen der Insolvenz des Kunden ergeben und zu entsprechenden Auseinandersetzungen mit der Insolvenzverwaltung führen.

    • Insolvenz- und Sanierungsberatung

      Das moderne Unternehmensinsolvenzrecht enthält zunehmend Instrumente der Unternehmenssanierung und -restrukturierung. Hier sind Kreditinstitute als institutionelle Gläubiger jeweils besonders gefragt und in die Unternehmenssanierung eingebunden. Bisweilen findet die finanzwirtschaftliche Restrukturierung auch nur mit den Banken statt. FPS begleitet Kreditinstitute in den Verhandlungen über außergerichtliche Sanierungskonzepte, Restrukturierungspläne (u.a. StaRUG) und Insolvenzpläne, um die Interessen des Institutes im Zusammenhang mit der Sanierung oder Insolvenz des Schuldners rechtssicher durchzusetzen und für die Zukunft festzuschreiben. Soweit die Sanierung des Unternehmens scheitert, unterstützt FPS Kreditinstitute bei der Durchsetzung ihrer Rechte, insbesondere bei der Geltendmachung bestehender Sicherungsrechte, der Begleitung von Betriebsfortführungen und der Verwertung von Kreditsicherheiten.  

    • Corporate Finance

      Eine optimale Finanzierung ist die Basis des Unternehmenserfolges. FPS berät Unternehmen in allen rechtlichen und steuerlichen Aspekten der Finanzierung ihres Geschäftes, vor allem im Zusammenhang mit Kapitalausstattung und -erhaltung, Investitionsfinanzierung und M&A-Transaktionen. Wir beraten ebenfalls institutionelle Investoren und Banken in sämtlichen Fragen zu Unternehmensfinanzierungen, insbesondere Mezzaninen, Kapitalerhöhungen, Anleihen und klassischen Darlehen. Zudem bieten wir umfassende rechtliche Unterstützung bei Konzern- und Akquisitionsfinanzierungen, der Analyse und Optimierung der Sicherheitenlage sowie der Gestaltung von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen.

    • Immobilienfinanzierung

      Im Rahmen jeder Immobilientransaktion spielt auch die Finanzierung der Transaktion eine gewichtige Rolle. Hierbei berät FPS nicht nur im Bereich der Due Diligence Prüfung, sondern gestaltet und verhandelt Kreditverträge, bis hin zu komplexen Portfoliofinanzierungen. Zudem prüfen unsere Expertinnen und Experten Refinanzierungsmöglichkeiten mit klassischen oder auch mit alternativen Finanzierungsformen und beraten bei der Erfüllung der Darlehensauszahlungsvoraussetzungen.

    • Restrukturierungsberatung

      FPS begleitet Unternehmen in dynamischen Zeiten und durch erforderlichen Wandel mit rechtlicher, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Expertise. Wir unterstützen bei Restrukturierungen, insbesondere bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen sowie bei der Strukturierung von (Re-)Finanzierungsmaßnahmen. Auch die Erstellung und Umsetzung von Sanierungskonzepten können hiervon umfasst sein.

      Informations- und Handlungspflichten der Geschäftsleitung gehören zu unseren Kernkompetenzen. Wir beraten Kreditinstitute, Debt Funds und Finanzierer im Fall von notleidenden Krediten und NPL- Transaktionen unter Wahrung der Interessen von Lieferanten, Kunden und Gesellschaftern. Weitere Schwerpunkte unserer Restrukturierungsberatung sind Umwandlungsmaßnahmen, Carve-out-Konzepte, Liquidationen, Treuhandkonzepte und Insolvenzantragspflichten.

    Sprachen

    Deutsch Englisch
  • Ausbildung & Beruf

    Seit 2026Associate Partner bei FPS
    Seit 2010Equity Partner Taylor Wessing
    Seit 2005Fixed Share Partner Taylor Wessing 
    Seit 2000Associate Taylor Wessing
    Seit 2009Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
    2000LL.M. mit dem Schwerpunkt Company and Commercial Law an der University of Edingburgh (Scotland)
    1998Zweites juristisches Staatsexamen
    1995Erstes juristisches Staatsexamen
    1991-1995Studium an der Universität Hamburg und der Philipps-Universität Marburg

    1989-1991

     

    Ausbildung zum Bankkaufmann

     

  • Mitgliedschaften