Frankfurt am Main,

Bewerbung von Gewinnspielen im TV: Unternehmen müssen nicht auf Teilnahmebedingungen hinweisen

FPS erstreitet richtungsweisendes BGH-Urteil für Gillette

FPS hat zusammen mit der beauftragten BGH-Anwältin Dr. Brunhilde Ackermann vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ein richtungsweisendes Urteil für Gillette erstritten. Die Richter des I. Senats haben die Revisionsklage (I ZR 64/07) einer Verbraucherschutzinitiative gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zurückgewiesen.

Kläger war der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln. Dieser beanstandete eine Fernsehwerbung von Gillette, in der auf ein Gewinnspiel zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 ohne Angaben zu den Teilnahmebedingungen hingewiesen worden war. Es wurde dabei[nbsp]jedoch auf im Handel erhältliche Teilnahmekarten hingewiesen, aus denen die entsprechenden Teilnahmebedingungen ersichtlich wurden. Sich stützend auf eine Informationspflicht nach § 4 Nr. 5 UWG hatte der Kläger beantragt, die weitere Ausstrahlung des TV-Spots zu verbieten.

Die Richter des I. Senats des BGH folgten dieser Argumentation nicht. Die Angabe der Teilnahmebedingungen für das angekündigte Gewinnspiel sei in der beanstandeten Fernsehwerbung noch nicht erforderlich gewesen, da diese keine unmittelbare Teilnahmemöglichkeit darstellte. Somit griff nach Ansicht der Richter[nbsp]auch noch nicht die Informationspflicht nach § 4 Nr. 5 UWG.

„Wir begrüßen die Entscheidung des I. Senats des BGH ausdrücklich. Mit diesem Urteil des Bundesgerichtshofs wird klargestellt, dass es für Unternehmen keine unbegrenzte Informationspflicht im Umfeld der Werbung, speziell im Fernsehen, gibt. Bei entgegengesetzter Auslegung wären werbende Unternehmen dazu gezwungen worden, ihre kreativen Botschaften, die vom Verbraucher durchaus als solche verstanden werden, durch umständliche rechtliche Informationen zu konterkarieren“, betont Dr. Christoph Holzbach, der bei FPS, in enger Abstimmung mit dem Justiziar Florian Gerner von Procter [&] Gamble, die Federführung bei diesem richtungsweisenden Rechtsstreit hatte.

Berater bei FPS

Pressemitteilung

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