Frankfurt am Main,

Adobe gewinnt mit FPS gegen usedSoft

​Landgericht Frankfurt untersagt Vertrieb gebrannter Datenträger als angeblicher „Gebrauchtsoftware“

Auf Antrag der Adobe Systems Inc. untersagte das Landgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 06.01.2010, Az. 2-06 O 556/09) der HHS usedSoft GmbH im Wege einer einstweiligen Verfügung den Vertrieb gebrannter Datenträger mit Adobe-Software zusammen mit selbst erstellten Lizenzurkunden sowie die Verwendung von so genannten „Notariellen Bestätigungen zum Softwarelizenzerwerb“. Damit erlitt einer der größten Anbieter von „Gebrauchtsoftware“ (Jahresumsatz: 10 Millionen Euro) erneut eine gerichtliche Niederlage im Streit um sein rechtlich höchst zweifelhaftes Geschäftsmodell. Erstmals wurde im Rahmen des Verfahrens aufgedeckt, dass der Branchenprimus usedSoft zwar vorgibt, gebrauchte Lizenzen zu vertreiben, tatsächlich den Kunden aber gar keine Rechte überträgt und dies mit der Beifügung von irreführenden Notartestaten zu verschleiern versucht. Diese Notartestate enthalten weder Angaben zum „gebrauchten“ Lizenzvertrag noch zum ursprünglichen Lizenzinhaber.

Adobe war von einer alarmierten usedSoft-Kundin – einer süddeutschen Gemeinde – kontaktiert worden, nachdem diese Zweifel an der Rechtmäßigkeit der von usedSoft gelieferten „Lizenzen“ hatte.

Dem Geschäftsmodell von usedSoft hat das Landgericht Frankfurt am Main nun in aller Deutlichkeit Einhalt geboten. Es bestätigte die von FPS für Adobe geltend gemachten Ansprüche vollumfänglich und stellte insbesondere klar, dass es sich bei den gebrannten Datenträgern um Fälschungen handelt und allein das Testat eines Notars nicht ausreicht, um den angeblichen Software-Erwerb rechtmäßig werden zu lassen. „Da kein Lizenzerwerb stattfindet, dienen die notariellen Bestätigungen auch nicht zum Softwarelizenzerwerb“, so die Richter. Bis zuletzt weigerte sich usedSoft in der mündlichen Verhandlung, die angebliche Bezugsquelle der vermeintlich rechtmäßig weiterveräußerten Softwareprodukte zu benennen. Das Landgericht bezeichnete die Rechtsverletzung zudem als „offensichtlich“.

Rechtsanwalt Hauke Hansen (FPS, Frankfurt) zur Entscheidung des Gerichts: „Bereits am Tag nach der Urteilsverkündung hat usedSoft mit einer Presseerklärung versucht, sich als Hüter des freien Handels in Szene zu setzen, um von ihren Urheber- und Markenrechtsverletzungen abzulenken. Fakt ist, dass usedSoft seinen Kunden illegal gebrannte Datenträger mit Adobe-Produkten verkauft hat, ohne einen Nachweis über die Berechtigung hierzu erbringen zu können. Das ist ein klassischer Fall des Vertriebs von Raubkopien. Wir sind sehr zufrieden, dass das Gericht sich von den neben der Sache liegenden Ausführungen zu Gebrauchtsoftware nicht hat blenden lassen.“

„Zu betonen ist“, so Rechtsanwalt Hansen, „dass das Frankfurter Verfahren zwar nur Adobe-Lizenzen zum Gegenstand hatte, aber natürlich für alle Softwarehersteller von großer Bedeutung ist, deren Software in entsprechender Weise vertrieben wird.“

Diejenigen der über 2.000 usedSoft-Kunden, die bereits in gleicher Weise gebrannte Datenträger in Verbindung mit einem Notariatstestat und einer selbst erstellten Lizenzurkunde erhalten haben, befinden sich damit in einer äußerst heiklen Situation. Es besteht die große Gefahr, dass sie Computerprogramme nutzen, ohne hierzu berechtigt zu sein. Der durch usedSoft auf diesem Wege vermittelte Lizenzerwerb ist unwirksam. Die betroffenen Kunden haben für die ungültige Softwarelizenz damit nicht nur viel Geld bezahlt, sondern begehen auch noch Urheberrechtsverletzungen.

Berater bei FPS

Pressemitteilung

Download PDF