Hamburg,

Rechtsprechung stärkt Designschutz von Modeherstellern

FPS erstreitet für Dessous-Hersteller Chantelle richtungsweisendes Urteil

Hersteller von hochwertigen Modeartikeln, wie beispielsweise Dessous, sind laut einer neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung wesentlich besser vor missbräuchlicher Nachahmung geschützt. Gegenstand des Verfahrens war ein BH-Modell der Firma Chantelle, das von einem der großen deutschen Handelsunternehmen mit Discount-Angeboten nachgeahmt und zum Verkauf angeboten wurde. Ein Urteilsspruch des OLG Hamburg, wonach diese Nachahmung unrechtmäßig erfolgte und das rechtsverletzende Unternehmen dazu verurteilt wurde, 60 % des Gewinns aus diesem Artikel an das klageführende Unternehmen Chantelle abzuführen ist nun rechtskräftig.

In einem von der Anwaltssozietät FPS für die Firma Chantelle vertretenen Verfahren hat der BGH mit Nichtannahmebeschluss vom 21.01.2010 (Az.: I ZR 155/08), das Urteil des OLG Hamburg vom 27.08.2008 (Az.: 5U 38/07) bestätigt. In dem Verfahren, das seit 2003 anhängig ist und dabei zweimal bis zum BGH gekommen ist, wurden für den Schutz von Modeartikeln und insbesondere von Dessous, gleich mehrere Verbesserungen des Schutzniveaus für Chantelle und damit für alle Hersteller errungen.

Modeartikel werden in Deutschland traditionell über das Wettbewerbsrecht geschützt, weil sie meistens bereits bekannte Elemente neu zusammenstellen und als Gebrauchsartikel für das Urheberrecht in der Regel nicht in Betracht kommen. Der Schutz wurde bisher für Saisonartikel (z.B. Badeanzüge) zeitlich auf die laufende Saison und für saisonunabhängige Artikel in der Regel auf ein Jahr begrenzt. Das OLG Hamburg hat diese Zeitdauer erstmals tatsächlich auf einen Zeitraum von zwei Jahren ausgeweitet.

Grund für die Zuerkennung dieser außergewöhnlich langen Schutzperiode auf Basis des Wettbewerbsrechts waren die besondere Gestaltung des Chantelle-Produktes sowie die erheblichen Investitionskosten für die Entwicklung neuer BH-Modelle. In dem Verfahren hatte die Gegenseite vergeblich umfangreiche und weit zurückreichende Vergleichsmodelle vorgelegt, die allesamt jedoch den Charakter des nachgeahmten Modells nicht erreichten. Vor diesem Hintergrund ging das Gericht weiter von einer besonderen Gestaltung aus, die zum Zeitpunkt der Verletzung jedenfalls relativ einmalig gewesen war. Des Weiteren konnte die Besonderheit gegenüber anderen, einfacheren Modeartikeln und die besondere Leistung in der Herstellung von BH-Modellen dargelegt werden, die neben der ästhetischen Wirkung auch immer eine perfekte Funktion in Bezug auf Passform und Unterstützung leisten müssen. Dies rechtfertigt extrem hohe Entwicklungskosten, die bei Modellen der Firma Chantelle in der Regel einen sechsstelligen Btrag ausmachen. Dieser Aufwand überzeugte das Gericht schließlich, dass dem Ersteller solcher investitionsintensiven Modelle ein längerer Schutz für die Amortisierung seiner Kosten zuzubilligen sei, als es bisher üblicherweise ausgeurteilt wurde. Ein Umstand, mit dem der Nachahmer wohl nicht gerechnet hatte, denn er hatte exakt nach einem Jahr das nachgeahmte Produkt massenweise in ganz Deutschland auf den Markt gebracht. Pikant war dabei auch, dass der Nachahmer zur Werbung seines leicht abgewandelten Produkts auch noch ein Foto des Chantelle-Originals auf die Verpackung gebracht hatte. Dafür gab es noch einmal extra Schadensersatz.

Der zweite wichtige Gewinn für den Modeschutz ist die Zubilligung von 60 % des sogenannten Verletzergewinns. Während in letzter Zeit nur noch Quoten von 20 – 30 % für Marken- und Geschmacksmuster ausgeurteilt wurden, hat das OLG Hamburg gegen die erste Instanz, die lediglich 40 % zuerkannt hatte, in der vom Nachahmer übernommenen Optik und technischen Funktion eine kausale Wirkung für die Kaufentscheidung beim Konsumenten von 60 % gesehen.

FPS ist eine der führenden, unabhängigen deutschen Wirtschaftssozietäten. An den Standorten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Hamburg sind 110 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notare für FPS tätig. Die zentralen Kompetenzfelder der Kanzlei sind das Handels- und Gesellschaftsrecht, die gesamte Immobilienwirtschaft, der Gewerbliche Rechtsschutz sowie das öffentliche Wirtschaftsrecht. Darüber hinaus besitzt FPS starke Präsenz auf den Gebieten des Bank- und Finanzrechts, des M[&]A einschließlich der steuerlichen Gestaltungsberatung, des Arbeitsrechts, bei Prozessen und der außergerichtlichen Streitbeilegung.

Berater bei FPS

Pressemitteilung

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