Hamburg,

FPS setzt für französischen Hersteller Rechte an dreidimensionaler Marke durch – BGH bestätigt äußerliche Gestaltung von Schokoladenprodukten als Herkunftshinweis

FPS hat in der Lebens- und Genussmittelbranche ein wesentliches Urteil erstritten. Für einen französischen Hersteller hochwertiger Schokoladenerzeugnisse wurden die Rechte an einer dreidimensionalen Marke durchgesetzt. Der Bundesgerichtshof folgte mit sein​em Urteil vom 18. März 2010 der Einschätzung des Oberlandesgerichts Hamburg. Entgegen früherer Urteile anderer Gerichte kann demnach die besondere Form eines Produktes vom Verbraucher sehr wohl als Herkunftshinweis verstanden werden.

Konkret handelte es sich bei dem Streitfall um den Schutz einer bestimmten Form von Schokoladenstäbchen eines französischen Herstellers, welche in der Weingegend des französischen Medoc-Gebiets entwickelt wurden. Diese sind in ihrer gewellten Form mit aufgestreuten Schokokrümeln dem Zweig einer Weinrebe nachempfunden. Das Produkt wird in Deutschland exklusiv über hochwertige Confiserien und Weinhändler vertrieben. Ein holländischer Hersteller hatte das Schokoladenerzeugnis kopiert und in Deutschland über den Discounter Aldi distribuiert. Das OLG Hamburg hatte diesen Vertrieb dem Alleinimporteur in einem Urteil vom 8. Oktober 2008 untersagt und sich der Auffassung von FPS angeschlossen, dass die Form für einen Schokoladenerzeugnis ungewöhnlich ist und deshalb vom Verbraucher sehr wohl als Herkunftshinweis verstanden wird. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Beschluss vom 18.3.2010 dieses Verbot nun endgültig bestätigt.

„Die Stärkung der Markenrechte unseres Mandanten erfolgt in einem sehr widrigen juristischen Umfeld“, so der federführende Anwalt in dem Verfahren Christian Hertz-Eichenrode von FPS Hamburg. „Zwar hat der Gesetzgeber 1995 den Schutz dreidimensionaler Gestaltungen von Waren und Verpackungen als möglichen Gegenstand des Markenschutzes eingeführt. Nach 15-jähriger Praxis ist aber festzustellen, dass die deutschen und europäischen Gerichte dem Schutz solcher Formen als Marke sehr skeptisch gegenüber stehen und immer höhere Hürden bei der Eintragung und Durchsetzung von 3D-Marken errichtet haben.“ In der Vergangenheit waren unter anderem namenhafte Markenhersteller wie Ferrero mit dem Schutz der Rocher-Kugel und Lindt mit Versuch, den Goldhasen in Deutschland und Österreich vor Nachahmung zu bewahren, bislang gescheitert.

Berater bei FPS

Pressemitteilung

Download PDF