Frankfurt am Main,
FPS wird Partnerschaftsgesellschaft – Neue rechtliche Struktur trägt Wachstum Rechnung
FPS ist seit dem 23. April 2010 eine Partnerschaftsgesellschaft. Die neue rechtliche Struktur wird zukünftig als einheitliches Dach der Sozietät mit rund 110 Rechtsanwälten und 150 weiteren Mitarbeitern dienen und stärkt die Bindung sowie Kooperation der vier Kanzleistandorte Berlin, Düsseldorf, Frankfurt und Hamburg.
Mit der Umwandlung der Rechtsform zur Partnerschaftsgesellschaft trägt FPS dem nachhaltigen Wachstum der letzten Jahre Rechnung. So hat sich die Sozietät seit 2005 mit 35 Berufsträgern verstärkt. Die jetzige Anpassung der Struktur bildet zudem die Grundlage für die weitere dynamische Entwicklung der Kanzlei in der Zukunft.
Als eine der führenden, unabhängigen deutschen Wirtschaftssozietäten wird FPS die starke strategische Ausrichtung auf einen herausragenden Client Service intensiv weiter verfolgen. Auch zukünftig stehen die intensive Betreuung, das exzellente Serviceniveau und die hohe Beratungsqualität im Mittelpunkt.
„Mit der Partnerschaftsgesellschaft haben wir einen weiteren wichtigen Schritt unternommen, um unsere Position als eine der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien zu festigen und auszubauen“, so Dr. Robin Fritz, Sprecher der Geschäftsführung aus dem Frankfurter Büro von FPS. „Zudem profitieren unsere Mandanten stark vom hohen Synergie-Potential, welches sich durch die intensivierte Kooperation unserer Berufsträger und Praxisgruppen erschließt“, ergänzt Matthias Druba, Sprecher der Geschäftsführung aus der Berliner Dependance von FPS.
FPS ist eine der führenden, unabhängigen deutschen Wirtschaftssozietäten. An den Standorten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Hamburg sind 110 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notare für FPS tätig. Die zentralen Kompetenzfelder der Kanzlei sind das Handels- und Gesellschaftsrecht, die gesamte Immobilienwirtschaft, der Gewerbliche Rechtsschutz sowie das öffentliche Wirtschaftsrecht. Darüber hinaus besitzt FPS starke Präsenz auf den Gebieten des Bank- und Finanzrechts, des M[&]A einschließlich der steuerlichen Gestaltungsberatung, des Arbeitsrechts, bei Prozessen und der außergerichtlichen Streitbeilegung.