Frankfurt am Main,

Mehrjährige Haftstrafen für Softwarepiraten – FPS begleitet Adobe Systems und Microsoft in großem Wirtschaftsstrafverfahren

Zwei Raubkopierer, die ihre Ware über das Internet verkauft haben, wurden jetzt vom Landgericht Mühlhausen zu langen Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. FPS vertrat dabei diegeschädigten Software​unternehmen als Nebenklägerinnen.

Die beiden mehrfach vorbestraften Angeklagten Nico F. und Nico H. aus Erfurt galten jahrelang als die größten Softwarepiraten Deutschlands. Sie betrieben ein Online-Geschäft mit illegalen Kopien wertvoller Marken-Software. In Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Thüringen erhob die Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstraftaten in Mühlhausen mehrere Anklagen gegen die Täter. Allein mit diesen Verkäufen nahmen die Täter mindestens 1,3 Millionen Euro ein. Dabei agierten sie zunächst über ein von ihnen gegründetes Unternehmen, nach dessen Insolvenz über zahlreiche Scheinfirmen. Von den Einnahmen kauften sich die Täter im Namen der Mutter eines der Angeklagten mehrere Immobilien und leisteten sich teure Autos, bezogen aber gleichzeitig Hartz IV. Die Immobilien, Autos, Lebensversicherungen und knapp 40.000,- EUR Bargeld wurden von den Finanzermittlern der Staatsanwaltschaft sichergestellt.

Das LG Mühlhausen verurteilte die Angeklagten Nico F. und Nico H. zu drei Jahren und zehn Monaten bzw. zu drei Jahren und sechs Monaten. Dies ist eine der höchsten Strafen, die in Deutschland überhaupt für Softwarepiraten ausgesprochen wurde. Unter den verbreiteten Programmen befand sich Software der Hersteller Adobe Systems, Microsoft und Corel. FPS vertrat Adobe und Microsoft, die an dem Prozess als Nebenklägerinnen teilnahmen. Der Schaden auf Seiten der Softwarehersteller geht noch über die genannten Umsätze von 1,4 Mio. EUR hinaus. So hat der Insolvenzverwalter des von den Angeklagten gegründeten Unternehmens inzwischen Forderungen der Hersteller in Höhe von über 6 Mio. EUR anerkannt. Betroffen sind jedoch nicht nur die Softwarehersteller, sondern auch die zahlreichen Verbraucher, die um ihren Kaufpreis betrogen wurden. Im Internet haben sich eigene Foren von Geschädigten gebildet. Zahlreiche Kunden, die sich wegen der Lieferung der Fälschungen beschwert hatten, wurden von den Angeklagten massiv eingeschüchtert und sogar verklagt.

„Die mehrjährigen Haftstrafen sind vor allem auf den enormen Umfang der Taten zurückzuführen“, kommentiert Hauke Hansen von FPS das Urteil. „Es beruhigt aber auch, zu wissen, dass den Tätern ihre Einnahmen nicht verbleiben. Mithilfe der sichergestellten Vermögenswerte wird nun wenigstens ein Teil des Schadens bei Softwareherstellern und Kunden wiedergutgemacht. Mit Hilfe des Strafrechts und seinen Instrumentarien wie Rückgewinnungshilfe, Nebenklage und Adhäsionsverfahren gelingt es inzwischen immer besser, auch[nbsp] Schadensersatzansprüche der Geschädigten durchzusetzen“, so der Rechtsanwalt.

Erstmals im Oktober 2009 festgenommen, wurden die Angeklagten nach ihrer vorläufigen Freilassung aber wegen neuer Taten erneut in Untersuchungshaft genommen und noch während des laufenden Verfahrens vor dem LG Mühlhausen vom einem weiteren Gericht zu einer 7-monatigen Haftstrafe verurteilt. Sowohl zivilrechtliche einstweilige Verfügungen als auch mehrere polizeiliche Durchsuchungen konnten die beiden Geschäftsleute bereits zuvor nicht davon abhalten, ihrer kriminellen Tätigkeit weiter nachzugehen. Mit Hilfe von Strohmännern wie der Haushälterin, dem Gärtner, Bekannten und Familienangehörigen wurden weitere Unternehmen gegründet. Meist wussten diese Personen allerdings nicht einmal etwas vom Missbrauch ihrer Identität.

„Die langen Haftstrafen haben eine deutliche Signalwirkung“, so Hauke Hansen von FPS. „Das Gericht macht mit seinem Urteil klar, dass Softwarepiraterie keineswegs ein Kavaliersdelikt ist und dass die Rechtsprechung bereit ist, entschlossen dagegen vorzugehen.“

Berater bei FPS

Pressemitteilung

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