Frankfurt am Main,

Neues US-Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb droht bei illegaler Softwarenutzung mit Importverboten – Lizenzmanagement wird zum kritischen Faktor

Deutsche Unternehmen sehen sich immer öfter mit Bestimmungen ausländischen Rechts konfrontiert. Selbst wenn diese auf den ersten Blick keine Verbindung zu der eigenen Geschäftstätigkeit aufweisen, kann sich ein geahndeter Verstoß existenzgefährdend auswirken.​​

So stellt der US-amerikanische Foreign Corrupt Practice Act (FCPA) bereits seit langem die Bestechung ausländischer Amtsträger unter Strafe; zum 1.7.11 folgte der UK Bribery Act (siehe PLATOW Recht v. 1.7.11) mit der Einführung einer Strafbarkeit derjenigen Unternehmen, die die Implementierung „angemessener Maßnahmen“ als Mittel gegen Korruptionsbekämpfung versäumt haben. Seit dem 22.7.11 gilt nun ein neues US-Wettbewerbsgesetz mit dem Titel "Sales of Products - Stolen or Misappropriate Information Technology", das ebenfalls weltweite Geltung für sich beansprucht. Hauke Hansen von der Kanzlei FPS in Frankfurt erläutert in seinem Gastbeitrag, warum Lizenzmanagement dadurch künftig zu einem kritischen Faktor wird.

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Berater bei FPS