Frankfurt am Main,
"Hospitality und Strafrecht" - FPS kommentiert die neuen Leitlinien der Sport- und Sponsorenverbände
Es ist gängige Praxis: Unternehmen laden Geschäftspartner und Amtsträger zu Sport- und Kulturveranstaltungen ein. Und dennoch bestehen Unsicherheiten: Darf ich die Tickets annehmen? Setze ich mich dem Vorwurf der Korruption aus? Mehr Rechtssicherheit in der Praxis gibt ein neuer Leitfaden.
Das Thema „Strafbarkeit und Hospitality“ ist der Öffentlichkeit durch den Fall Utz Claassen bekannt, der als Vorstandsvorsitzender der EnBW politische Repräsentanten zu Spielen der Fußball-WM 2006 in Deutschland eingeladen hatte. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte Claassen wegen Vorteilsgewährung angeklagt, das Landgericht Karlsruhe sprach den Wirtschaftsboss allerdings frei. Der Bundesgerichtshof wiederum bestätigte das Urteil des Landgerichts Karlsruhe, machte aber deutlich, dass man durchaus hätte anders hätte entscheiden können. Sponsoren und Sportvereine bleiben verunsichert zurück. Nun haben sowohl die Sponsorenvereinigung S20 gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium und dem Deutschen Olympischen Sportbund einen Leitfaden „Hospitality und Strafrecht" als auch die DFL, der DFB und der Ligaverband eine Selbstverpflichtungserklärung mit Memorandum „Handhabung von Hospitality-Paketen“ vorgestellt, die Antworten auf die Frage geben soll: Wo hören Kontaktpflege und Gastfreundschaft auf und wo fangen Vorteilsannahme und Korruption auf?
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