Berlin,

Gubener Bürgermeister Klaus-Dieter Hübner wieder im Amt

FPS hat für den Bürgermeister der Stadt Guben einen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Cottbus errungen. Das Gericht hat mit Beschluss vom 11.01.2012 die vorläufige Dienstenthebung von Klaus-Dieter Hübner für rechtswidrig und unwirksam erklärt. Der derzeit erkrankte Bürgermeister wird daher seine Amtstätigkeit wieder aufnehmen, sobald er genesen ist.

Die Stadtverordnetenversammlung Guben hatte am 10. November 2011 gegen den Bürgermeister Hübner eine vorläufige Dienstenthebung erlassen und dabei Korruptionsvorwürfe angeführt. Dieser erhob Widerspruch und beanspruchte Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Cottbus. In dem anschließenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren hat Bürgermeister Hübner die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen und insbesondere dargelegt, dass die Vergabeverfahren der Stadt Guben ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Das Verwaltungsgericht Cottbus hat die vorläufige Dienstenthebung gestern mit sofortiger Wirkung aufgehoben und insbesondere darauf verwiesen, dass die Stadtverordnetenversammlung schon bei Erlass der Dienstenthebung schwere Formfehler begangen hat.

Unter Bürgermeister Hübner hat die Stadt Guben ein Vergabemanagement eingeführt, welches gewährleistet, dass Aufträge von mehreren internen und externen Stellen geprüft werden, bevor sie erteilt werden. Zudem wird über ein sogenanntes Scoring-System eine objektive Bewertung von Angeboten sichergestellt. „Bürgermeister Hübner hat diese Einrichtung bei der Stadt aufgebaut, um die Einflussnahme auf Vergabeverfahren und somit Korruption zu verhindern. Er weist daher die von der Staatsanwaltschaft Neuruppin und der Stadtverordnetenversammlung Guben gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück“, so Dr. Daniel Benighaus von FPS, der Hübner in dem Verfahren federführend begleitet hat. „Wir begrüßen die richtige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus.“

Berater bei FPS

Pressemitteilung

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