Frankfurt am Main,
EuGH entscheidet in Musterverfahren zum Urheberrecht bei digitalen Gütern – Vervielfältigung gebrauchter Software bleibt verboten
Vor dem Europäischen Gerichtshof wird am 3. Juli eine richtungsweisende Entscheidung für das Urheberrecht im digitalen Zeitalter erwartet (Az. C-128/11). Die Richter folgen in der Regel den Anträgen des Generalanwalts. Demnach wäre die Verbreitung gebrauchter Software zwar unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, allerdings bliebe die Vervielfältigung verboten. Das Recht zur Verbreitung wäre damit nichts wert.
Aus dem Gutachten des Generalanwalts geht hervor, dass gebrauchte Software weiterverbreitet werden darf, wenn der ursprüngliche Lizenznehmer die Software mit Zustimmung des Herstellers auf einem Datenträger kopiert hat. Allerdings bleibt es unzulässig, genau diese Software-Kopie noch einmal zu vervielfältigen, da sich nach Ansicht des Generalanwalts das Vervielfältigungsrecht nicht erschöpft. Damit bleibt auch das Erstellen zusätzlicher Software-Kopien mit dem Zweck, diese weiterzuverkaufen, verboten. Das Weiterverbreitungsrecht bezieht sich nur auf die eine ursprüngliche, vom Erstkäufer erstellte Kopie.
Da aber auch für die Nutzung von Software immer eine Vervielfältigung notwendig ist – schon das Laden in den Arbeitsspeicher sowie das Installieren der Software auf der Festplatte stellen Vervielfältigungen im Sinne des Urheberrechts dar –, kann der Käufer der gebrauchten Software mit dem Datenträger nichts anfangen. Eine Nutzung der kopierten Software durch den zweiten Erwerber ist damit auf legalem Wege nicht möglich.
„Mit den Empfehlungen des Generalanwalts wackelt das Geschäftsmodell für gebrauchte Software. Händler wie usedSoft können in der bisherigen Form keine Nutzungsrechte mehr übertragen“, erklärt Dr. Hauke Hansen von FPS. „Auch andere digitale Güter sind gleichermaßen von den Neuregelungen betroffen. So werden beispielsweise auch eBooks bei der Nutzung grundsätzlich vervielfältigt. Von einem blühenden Zweitmarkt für derartige Werke ist daher nicht auszugehen.“
Berater bei FPS
Pressemitteilung
Download PDF