Düsseldorf,
IMW SE wehrt mit FPS Anfechtungsklagen ab
FPS hat die IMW Immobilien SE, einen Bestandshalter von Wohn- und Gewerbeimmobilien in deutschen und internationalen Ballungszentren mit Sitz in Berlin, erfolgreich bei der Abwehr mehrerer Anfechtungsklagen vor dem Landgericht Berlin vertreten.
Mit ihren Klagen hatten eine Investmentgesellschaft und zwei bekannte Kleinanleger die Entlastungsbeschlüsse von Aufsichtsrat und Vorstand sowie einen Beschluss angegriffen, der die Abhaltung von zukünftigen Hauptversammlungen an Orten in Europa außerhalb Deutschlands ermöglicht. Außerdem verlangten die Kläger die Durchführung von 19 Sonderprüfungsanträgen, die allesamt auf der Hauptversammlung abgelehnt worden waren. Sämtliche Klagen bezogen sich auf einen Zeitraum, als die IMW noch in der Rechtsform der Aktiengesellschaft firmierte. Das Landgericht Berlin hat nun in seiner Entscheidung sämtliche Hauptversammlungsbeschlüsse für rechtens erklärt und die Klagen abgewiesen.
Hintergrund der Verfahren waren Auseinandersetzungen um das Management der Gesellschaft, Stimmrechte, angebliche Verletzungen von Informationspflichten sowie der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, die das Landgericht Berlin nun zugunsten der Gesellschaft entschied.
Berater IMW Immobilien SE
FPS, Düsseldorf
Ingrid Burghardt-Richter, Partnerin (Gesellschaftsrecht)
Anja Krüger, Dr. Niklas Rahlmeyer, (beide Gesellschaftsrecht)
mit Unterstützung von Sebastian Noack und Oliver Häck, Buse Heberer Fromm, Berlin
Berater bei FPS
Pressemitteilung
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