Frankfurt am Main,

FPS vertritt Franconofurt AG erfolgreich gegen „Institut für vergleichende Irrelevanz“ – Besetzer müssen aufgrund von anerkanntem GbR-Status Gebäude räumen

FPS haben für die Franconofurt AG gegen das „Institut für vergleichende Irrelevanz“ (IVI) vor dem Landgericht Frankfurt ein Räumungsurteil erzielt. Nach m​onatelangen juristischen Auseinandersetzungen mit Franconofurt als neue Eigentümerin der Immobilie müssen die Besetzer nun das Gebäude verlassen. Das Urteil wurde erst durch die Definition der Besetzer als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ermöglicht.

FPS hatte im Vorfeld des Verfahrens Franconofurt geraten die Besetzer als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu qualifizieren. Erst dadurch bestand die Möglichkeit, eine Klage gegen diese Gesellschaft einzureichen. Das Frankfurter Landgericht folgte der Argumentation und verurteilte das „Institut für vergleichende Irrelevanz“ als parteifähige GbR dazu, das denk​malgeschützte Gebäude am Kettenhofweg im Frankfurter Stadtteil Bockenheim zu räumen und an die Eigentümerin herauszugeben. Da kein vom Gericht akzeptierter Vertreter der Beklagtenseite erschien, wurde die Entscheidung als Versäumnisurteil verkündet.

Die denkmalgeschützte Immobilie ist seit mittlerweile zehn Jahren besetzt. Räumungsversuche scheiterten in der Vergangenheit stets daran, dass die Besetzer ihre Namen geheim hielten. Damit konnten entsprechende Klagen nicht gegen einzelne Personen gerichtet werden. Auch wenn die Besetzer des IVI den Status einer GbR stets bestritten, wurde dieser gesellschaftsrechtliche Status nun durch das Gericht anerkannt und die Räumungsklage erlassen.

Für die neue Eigentümerin waren bereits im Vorfeld zahlreiche einstweilige Verfügungen gegen die GbR „Institut für vergleichende Irrelevanz“ durch FPS erstritten worden, mit denen die vom IVI geplanten Veranstaltungen im Objekt jeweils verhindert werden konnten.

Berater bei FPS

Pressemitteilung

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