Frankfurt am Main,
Adobe gewinnt mit FPS erneut gegen usedSoft – Gebrauchtsoftwarehändler vom Landgericht Frankfurt zu Schadensersatz verurteilt
FPS hat für den Softwareanbieter Adobe Systems erneut ein richtungsweisendes Urteil erstritten. Das Landgericht Frankfurt hat den Software-Händler usedSoft erstmals zu Schadenersatz verurteilt (Az. 2-06 O 428/10; nicht rechtskräftig). Zudem untersagte das Gericht usedSoft den weiteren Vertrieb angeblich gebrauchter Adobe-Softwarelizenzen und die Verwendung von Notartestaten.
Der Sachverhalt des Verfahrens war der Gleiche, der auch Gegenstand der einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem LG und dem OLG Frankfurt war. Die usedSoft GmbH hatte im Verfügungsverfahren alle Rechtsmittel ausgeschöpft. Da usedSoft die vorläufige Entscheidung des OLG Frankfurt nicht als endgültige Regelung anerkannt hatte, musste Adobe die Hauptsacheklage erheben und hat mit Erfolg neben den bisherigen Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen auch Schadensersatz eingeklagt. Die aktuelle Entscheidung ist im Wesentlichen aus drei Gründen besonders interessant.
Zum einen wurde mit usedSoft erstmals einGebrauchtsoftwarehändler zu Schadensersatz an einen Softwarehersteller verurteilt. „usedSoft stellt sich selbst als legale Quelle günstiger Softwarelizenzen dar – nun hat das Gericht aber festgestellt, dass usedSoft über einen Mitarbeiter einer gemeinnützigen Stiftung bewusst stark vergünstigte Education-Lizenzen einkauft und diese dann mit großer Marge als angeblich gebrauchte Vollversionen an Unternehmen weitervertreibt“, so Phillipe Brière, EMEA Anti-Piracy-Manager bei Adobe. Zudem werden beim Vertrieb Notartestate verwendet, die den Kunden Rechtssicherheit suggerieren sollen. Diese hat das LG Frankfurt nun als irreführend beurteilt.
Die zweite Besonderheit besteht darin, dass der BGH am 03.02.2011 im Verfahren Oracle gegen usedSoft nicht selbst entschieden, sondern den Fall dem EuGH vorgelegt hat. Diesen Beschluss hatte usedSoft als Teilerfolg für sich und den gesamten Gebrauchtsoftwarehandel gewertet und im aktuellen Frankfurter Verfahren mit einem leicht abweichenden Sachverhalt unter anderem versucht, das Landgericht von einer Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH zu überzeugen. „Es kann auch nach der Entscheidung des BGH keine Rede davon sein, dass sich die Waage zugunsten des Gebrauchtsoft-warehandels neigt“, so Rechtsanwalt Hauke Hansen von der Kanzlei FPS aus Frankfurt, der Adobe in dem Verfahren federführend vertritt. „Vielmehr entscheiden die deutschen Gerichte weiterhin einhellig zugunsten der Softwarehersteller und verurteilten usedSoft im konkreten Fall nun sogar zum Schadensersatz.“
Schließlich gewährte das LG Frankfurt Adobe das Recht, das Urteil nach Rechtskraft mit Anzeigen in der FAZ und in einer Computerzeitung zu veröffentlichen – und das auf Kosten von usedSoft.
Berater bei FPS
Pressemitteilung
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