Stefanie Kalke

Rechtsanwältin / Managing Partnerin
  • Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Leiterin Israel Desk Berlin
Kurfürstendamm 220
10719 Berlin

Stefanie Kalke berät seit 2006 in sämtlichen Fragen gesellschaftsrechtlicher Gestaltung sowie bei Übernahmen, Beteiligungen und Umwandlungen. Als ausgewiesene Transaktionsspezialistin berät sie ihre Mandanten bei M&A-Transaktionen als Asset Deal oder Share Deal, einschließlich der Prozess-Strukturierung, Transaktionsart und Umwandlungsmaßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz, sowie auch im Rahmen von Nachfolgeprozessen. Ein weiterer ihrer Schwerpunkte ist die Beratung von nationalen und internationalen Venture-Capital- und Private-Equity-Investoren sowie Start-up-Unternehmen in allen Fragen rund um Beteiligungen und Finanzierung, insbesondere Wandeldarlehen, Gesellschafterdarlehen, Gesellschaftervereinbarungen und Beteiligungsverträge.

  • Kompetenzen und Tätigkeitsgebiete
    • Corporate Finance

      Eine optimale Finanzierung ist die Basis des Unternehmenserfolges. FPS berät Unternehmen in allen rechtlichen und steuerlichen Aspekten der Finanzierung ihres Geschäftes, vor allem im Zusammenhang mit Kapitalausstattung und -erhaltung, Investitionsfinanzierung und M&A-Transaktionen. Wir beraten ebenfalls institutionelle Investoren und Banken in sämtlichen Fragen zu Unternehmensfinanzierungen, insbesondere Mezzaninen, Kapitalerhöhungen, Anleihen und klassischen Darlehen. Zudem bieten wir umfassende rechtliche Unterstützung bei Konzern- und Akquisitionsfinanzierungen, der Analyse und Optimierung der Sicherheitenlage sowie der Gestaltung von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen.

    • Corporate Governance und Compliance

      FPS berät Unternehmen aller Größenordnungen in Fragen ihrer internen Verfassung, der Arbeitsteilung zwischen den Organen, der Gestaltung von Geschäftsordnungen und der sonstigen Checks and Balances, über die ein gut geführtes Unternehmen verfügen muss. Dies erstreckt sich auf die Regeln der Corporate Governance, gegebenenfalls unter Berücksichtigung entsprechender Standards in den Heimatländern der Konzernobergesellschaften, und auf die Erfüllung der gesellschaftsrechtlich und öffentlich-rechtlich vorgegebenen Verhaltenspflichten (Compliance).

      Unsere Beratung umfasst die Konzeptionierung interner Unternehmensverfassungen, die Erstellung und Umsetzung von Geschäftsordnungen für Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat oder Beirat sowie die Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex.

    • Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

      Auch in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten sind Konflikte nicht immer vermeidbar. Daher stehen wir unseren Mandanten selbstverständlich auch bei Auseinandersetzungen unter Beteiligung von Gesellschaftern und Gesellschafterinnen, Geschäftsführung sowie Vorstands- oder Aufsichtsratmitgliedern zur Seite. Die außergerichtliche Streitbeilegung hat hierbei Priorität. Sollte sie nicht gelingen, vertreten wir unsere Mandanten auch in Mediations-, Gerichts- und Schiedsverfahren. Schließlich gehören auch die Verfolgung und Abwehr von Ansprüchen aus Unternehmenskaufverträgen sowie die Durchsetzung von Wettbewerbsverboten zu unseren Schwerpunkten.

    • Gründung und Umstrukturierung von Unternehmen, Umwandlungen

      Wenn es um die Gründung von Gesellschaften, gleich in welcher Rechtsform, geht, verfügt FPS über eine profunde Expertise. Wir beraten zu Neugründungen von Gesellschaften einschließlich der Gründung und rechtlichen Begleitung von Immobilienfonds.

      Nicht selten macht die Entwicklung eines Unternehmens die Anpassung von Strukturen erforderlich. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Konzeptionierung und Umsetzung solcher Neuordnungsprozesse. Hierbei entwickeln wir individuelle Lösungen, die neben den gesellschaftsrechtlichen auch steuer-, arbeits-, handels- und kartellrechtliche Aspekte berücksichtigen.
      Zudem beraten wir auch zu Umwandlungen einschließlich Formwechseln, Verschmelzungen, Ausgliederungen und Spaltungen von Gesellschaften und begleiten die Umsetzung dieser Prozesse.

    • Haupt- / Gesellschafterversammlungen

      FPS betreut zahlreiche Aktiengesellschaften und GmbHs bei deren Voll- und Gesellschafterversammlungen. Dabei leisten wir neben der notariellen Begleitung auch rechtliche Beratung zu Durchführung sowie Inhalt der Versammlungen und beraten zur strategischen Gesamtausrichtung des Unternehmens.​

    • Mergers / Acquisitions

      Erfolgreiche Transaktionen erfordern eine durchdachte inhaltliche sowie zeitliche Planung und Strukturierung. Unsere M&A-Expertinnen und -Experten führen nicht nur die Due Diligence durch und entwerfen das Vertragswerk, sondern betreuen auch die anschließenden Vertragsverhandlungen und begleiten das Projekt in der Post-Closing-Phase.

      Wir beraten in- und ausländische Unternehmen sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite bei M&A-Projekten, bei Private-Equity- und Venture-Capital-Transaktionen, Management-Buy-in und Management-Buy-out sowie Unternehmenskooperationen (Joint Ventures). Dabei gestalten und verhandeln wir Absichts-, Vertraulichkeits- und Exklusivitätsvereinbarungen (Letters of Intent) sowie die Verträge zum Unternehmenskauf und Beteiligungsverträge.

      Bei allen Transaktionen im M&A-Bereich arbeiten wir eng und vertrauensvoll mit den Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern sowie den Steuerberaterinnen und Steuerberatern unserer Mandanten zusammen, erarbeiten die optimale steuerliche Strukturierung von Transaktionen und stellen die Einhaltung kartellrechtlicher Vorgaben sicher.
       

    • Organ- / Managementberatung

      Durch die infolge der Finanzkrise verschärfte Gesetzgebung und Rechtsprechung hat die persönliche Haftung von Geschäftsführern und Geschäftsführerinnen sowie Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern an praktischer Bedeutung gewonnen. Daher beraten wir unsere Mandanten zu Fragen der Organhaftung im Innen- und Außenverhältnis sowie im Bereich von D&O-Versicherungen. Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Haftpflichtrechts der freien Berufe sowie der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Versicherern.

      Insbesondere umfasst unsere Tätigkeit die Gestaltung und Verhandlung von Vorstands- und Geschäftsführerverträgen, die Beratung von Mitgliedern von Aufsichtsgremien, die Beratung zu Mitbestimmungsfragen sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Haftungsfragen.

    • Unternehmensnachfolge

      Die Nachfolgeplanung ist insbesondere im Bereich mittelständischer und familieneigener Unternehmen von entscheidender Bedeutung. FPS berät in- und ausländische Mandanten bei Nachfolgeregelungen mit interdisziplinären Teams von Gesellschafts-, Erb- und Steuerrechtlern und -rechtlerinnen sowie Notaren. Die hierbei aufkommenden Fragestellungen lösen wir in enger, vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Ansprechpersonen der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung oder sonstiger Berater und Beraterinnen unserer Mandanten. Gemeinsam entwickeln wir für unsere Mandanten maßgeschneiderte Lösungen bei der Implementierung von Maßnahmen zur Risikovorsorge, der Entwicklung von Nachfolgeregelungen (zum Beispiel Übertragung zu Lebzeiten oder testamentarische Regelung für den Todesfall, Erbvertrag, Verkaufsszenarien), der steuerrechtlichen Optimierung der Nachfolge und der Testamentsvollstreckung. Zudem bieten wir Vertretung und Mediation im Zusammenhang mit Erbauseinandersetzungen.

    • Joint Venture

      Wir beraten zu Joint Ventures, Allianzen und Minderheitsbeteiligungen, die für internationale Unternehmen zunehmend strategisch bedeutsam sind. In der Gesellschaftsrechtspraxis begleiten wir Mandanten aus verschiedenen Branchen. Dazu gehören Joint Ventures als Einzeltransaktionen oder in größeren Restrukturierungen und Neugliederungen bestehender Unternehmen, die Neugestaltung projektbasierter Joint Ventures zur Kombination von Kompetenzen und Technologien, Exit Joint Ventures für einen gestuften Ausstieg aus Geschäftsbereichen und die Nutzung von Joint Ventures als Instrument für Markteintritte in Schwellenländer.

      Unsere Expertise reicht in angrenzende Rechtsgebiete wie Regulierung, Steuern, Arbeitsrecht, Handelsrecht, Umweltrecht und geistiges Eigentum. Mit unserem Netzwerk bieten wir einen koordinierten, umfassenden Service für grenzüberschreitende Joint Ventures.

      Unsere Beratung bezieht sich auf Probleme und Fallstricke, unter anderem auf Stimmrechte, Regulierungsbehörden-Genehmigungen, Exit-Strategien, Bewertungsfragen und Governance-Risiken. Unser Ziel sind verhandlungssichere Ergebnisse für unsere Mandanten.

    • Corporate Housekeeping

      FPS unterstützt Unternehmen bei allen Aspekten des Corporate Housekeeping, von Gründung und Compliance bis hin zu Transaktionen. Unser erfahrenes Expertenteam begleitet bei Due Diligence, Vertragsverhandlungen und Transaktionsstrukturierung. Wir minimieren rechtliche Risiken, gewährleisten Compliance und ermöglichen erfolgreiche Transaktionen. Mit individuellen Lösungen und umfassender Branchenkenntnis bieten wir exzellenten Service, um unsere Mandanten dabei zu unterstützen, ihre geschäftlichen Ziele zu erreichen.

    Sprachen

    Deutsch Englisch Französisch
  • Ausbildung & Beruf
    Seit 2024Managing Partner bei FPS
     2019Partnerin bei FPS 
    2013Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
    Seit 2006Rechtsanwältin bei FPS 
    2005Zulassung zur Anwaltschaft 
    2005Zweites juristisches Staatsexamen
    2002Erstes juristisches Staatsexamen
    1997–2002Studium der Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften und Anglistik an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Humboldt-Universität Berlin; Stipendiatin der Friedrich-Ebert-Stiftung
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