Dr. Christoph Th. H. Lichtenberg ist seit 1998 zugelassen und konzentriert sich seit 1999 auf das private Baurecht sowie das Recht der Architekten und Ingenieure. Seine Erfahrungen hat er in entsprechend spezialisierten Kanzleien in Frankfurt am Main, München und Stuttgart sammeln können. Dr. Lichtenberg hat große Bauprojekte sowohl im Straßen- und Verkehrswege-/Ingenieurbau als auch im Hochbau baubegleitend betreut und kann dabei auf die Zusammenarbeit mit Bauunternehmen, kommerziellen Auftraggebern und Projektsteuerern zurückblicken. Auch abseits der Großbauvorhaben gehören Vertragsgestaltung und Claim-Management zu seinen Kernkompetenzen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der forensischen Tätigkeit, also der Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Im Bereich des Architekten- und Ingenieurrechts berät und vertritt er seine Mandanten sowohl in Honorar- als auch in Haftungsstreitigkeiten.
Dr. Lichtenberg ist ständiger Autor der Fachzeitschrift Immobilien- und Baurecht (IBR) sowie Mitautor mehrerer Fachbücher, darunter das Handbuch Immobilienwirtschaftsrecht (Themen "Bauen im Bestand und Revitalisierung" und "Energieeffizientes Bauen"), das Formularbuch des Fachanwalts Bau und Architektenrecht (Thema „Sicherheiten“) sowie AnwaltFormulare Bau- und Architektenrecht (Thema „Vergütung“).