Einen der Schwerpunkte der Kanzlei bildet schon immer die Vertretung der Mandanten vor den ordentlichen Gerichten, wobei FPS im Bereich des Bank- und Finanzrechts ausschließlich auf Institutsseite tätig wird. Aufgrund unserer umfassenden praktischen Erfahrung vor Gerichten und unseren Kenntnissen im Bank- und Finanzrecht vertreten wir Institute bei sämtlichen streitigen Auseinandersetzungen, die sich aus dem Kreditgeschäft, dem Zahlungsverkehr, dem Wertpapiergeschäft, Finanzdienstleistungen, Investmentgeschäft etc. ergeben können. Die Vertretung der Institute erstreckt sich zudem auf streitige Auseinandersetzungen, die sich im Rahmen der Insolvenz des Kunden ergeben und zu entsprechenden Auseinandersetzungen mit der Insolvenzverwaltung führen.
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