Johannes R. Jeep

Rechtsanwalt / Partner
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Steuerrecht
Kurfürstendamm 220
10719 Berlin

Johannes R. Jeep – seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen und Fachanwalt für Steuer- sowie Gesellschafts- und Handelsrecht – ist seit 2020 Managing Partner der Kanzlei. Mit umfassender und langjähriger Beratungs- und Prozesserfahrung im Zivil-, Gesellschafts-, Handels- und Steuerrecht begleitet er strukturelle Gestaltungen von Unternehmen, Transaktionen, Rechtsnachfolgen und Verträgen. Dabei vertritt er Beteiligte aus den Branchen Immobilien, Produktion, Energie und Medien. Eine besondere Expertise liegt in der strategischen Prozess- und Vergleichsführung mit Investoren, Fördermittelgebern und Finanzverwaltungen. Hier ist er auf die Vermeidung von Rechtstreiten und effiziente wirtschaftliche Gesamtlösungen fokussiert. Im Bereich Compliance berät er zu Geldwäsche und komplexen Lieferketten.

  • Kompetenzen und Tätigkeitsgebiete
    • Corporate Governance und Compliance

      FPS berät Unternehmen aller Größenordnungen in Fragen ihrer internen Verfassung, der Arbeitsteilung zwischen den Organen, der Gestaltung von Geschäftsordnungen und der sonstigen Checks and Balances, über die ein gut geführtes Unternehmen verfügen muss. Dies erstreckt sich auf die Regeln der Corporate Governance, gegebenenfalls unter Berücksichtigung entsprechender Standards in den Heimatländern der Konzernobergesellschaften, und auf die Erfüllung der gesellschaftsrechtlich und öffentlich-rechtlich vorgegebenen Verhaltenspflichten (Compliance).

      Unsere Beratung umfasst die Konzeptionierung interner Unternehmensverfassungen, die Erstellung und Umsetzung von Geschäftsordnungen für Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat oder Beirat sowie die Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex.

    • Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

      Auch in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten sind Konflikte nicht immer vermeidbar. Daher stehen wir unseren Mandanten selbstverständlich auch bei Auseinandersetzungen unter Beteiligung von Gesellschaftern und Gesellschafterinnen, Geschäftsführung sowie Vorstands- oder Aufsichtsratmitgliedern zur Seite. Die außergerichtliche Streitbeilegung hat hierbei Priorität. Sollte sie nicht gelingen, vertreten wir unsere Mandanten auch in Mediations-, Gerichts- und Schiedsverfahren. Schließlich gehören auch die Verfolgung und Abwehr von Ansprüchen aus Unternehmenskaufverträgen sowie die Durchsetzung von Wettbewerbsverboten zu unseren Schwerpunkten.

    • Gründung und Umstrukturierung von Unternehmen, Umwandlungen

      Wenn es um die Gründung von Gesellschaften, gleich in welcher Rechtsform, geht, verfügt FPS über eine profunde Expertise. Wir beraten zu Neugründungen von Gesellschaften einschließlich der Gründung und rechtlichen Begleitung von Immobilienfonds.

      Nicht selten macht die Entwicklung eines Unternehmens die Anpassung von Strukturen erforderlich. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Konzeptionierung und Umsetzung solcher Neuordnungsprozesse. Hierbei entwickeln wir individuelle Lösungen, die neben den gesellschaftsrechtlichen auch steuer-, arbeits-, handels- und kartellrechtliche Aspekte berücksichtigen.
      Zudem beraten wir auch zu Umwandlungen einschließlich Formwechseln, Verschmelzungen, Ausgliederungen und Spaltungen von Gesellschaften und begleiten die Umsetzung dieser Prozesse.

    • Haupt- / Gesellschafterversammlungen

      FPS betreut zahlreiche Aktiengesellschaften und GmbHs bei deren Voll- und Gesellschafterversammlungen. Dabei leisten wir neben der notariellen Begleitung auch rechtliche Beratung zu Durchführung sowie Inhalt der Versammlungen und beraten zur strategischen Gesamtausrichtung des Unternehmens.​

    • Mergers / Acquisitions

      Erfolgreiche Transaktionen erfordern eine durchdachte inhaltliche sowie zeitliche Planung und Strukturierung. Unsere M&A-Expertinnen und -Experten führen nicht nur die Due Diligence durch und entwerfen das Vertragswerk, sondern betreuen auch die anschließenden Vertragsverhandlungen und begleiten das Projekt in der Post-Closing-Phase.

      Wir beraten in- und ausländische Unternehmen sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite bei M&A-Projekten, bei Private-Equity- und Venture-Capital-Transaktionen, Management-Buy-in und Management-Buy-out sowie Unternehmenskooperationen (Joint Ventures). Dabei gestalten und verhandeln wir Absichts-, Vertraulichkeits- und Exklusivitätsvereinbarungen (Letters of Intent) sowie die Verträge zum Unternehmenskauf und Beteiligungsverträge.

      Bei allen Transaktionen im M&A-Bereich arbeiten wir eng und vertrauensvoll mit den Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern sowie den Steuerberaterinnen und Steuerberatern unserer Mandanten zusammen, erarbeiten die optimale steuerliche Strukturierung von Transaktionen und stellen die Einhaltung kartellrechtlicher Vorgaben sicher.
       

    • Organ- / Managementberatung

      Durch die infolge der Finanzkrise verschärfte Gesetzgebung und Rechtsprechung hat die persönliche Haftung von Geschäftsführern und Geschäftsführerinnen sowie Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern an praktischer Bedeutung gewonnen. Daher beraten wir unsere Mandanten zu Fragen der Organhaftung im Innen- und Außenverhältnis sowie im Bereich von D&O-Versicherungen. Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Haftpflichtrechts der freien Berufe sowie der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Versicherern.

      Insbesondere umfasst unsere Tätigkeit die Gestaltung und Verhandlung von Vorstands- und Geschäftsführerverträgen, die Beratung von Mitgliedern von Aufsichtsgremien, die Beratung zu Mitbestimmungsfragen sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Haftungsfragen.

    • Unternehmensnachfolge

      Die Nachfolgeplanung ist insbesondere im Bereich mittelständischer und familieneigener Unternehmen von entscheidender Bedeutung. FPS berät in- und ausländische Mandanten bei Nachfolgeregelungen mit interdisziplinären Teams von Gesellschafts-, Erb- und Steuerrechtlern und -rechtlerinnen sowie Notaren. Die hierbei aufkommenden Fragestellungen lösen wir in enger, vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Ansprechpersonen der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung oder sonstiger Berater und Beraterinnen unserer Mandanten. Gemeinsam entwickeln wir für unsere Mandanten maßgeschneiderte Lösungen bei der Implementierung von Maßnahmen zur Risikovorsorge, der Entwicklung von Nachfolgeregelungen (zum Beispiel Übertragung zu Lebzeiten oder testamentarische Regelung für den Todesfall, Erbvertrag, Verkaufsszenarien), der steuerrechtlichen Optimierung der Nachfolge und der Testamentsvollstreckung. Zudem bieten wir Vertretung und Mediation im Zusammenhang mit Erbauseinandersetzungen.

    • Joint Venture

      Wir beraten zu Joint Ventures, Allianzen und Minderheitsbeteiligungen, die für internationale Unternehmen zunehmend strategisch bedeutsam sind. In der Gesellschaftsrechtspraxis begleiten wir Mandanten aus verschiedenen Branchen. Dazu gehören Joint Ventures als Einzeltransaktionen oder in größeren Restrukturierungen und Neugliederungen bestehender Unternehmen, die Neugestaltung projektbasierter Joint Ventures zur Kombination von Kompetenzen und Technologien, Exit Joint Ventures für einen gestuften Ausstieg aus Geschäftsbereichen und die Nutzung von Joint Ventures als Instrument für Markteintritte in Schwellenländer.

      Unsere Expertise reicht in angrenzende Rechtsgebiete wie Regulierung, Steuern, Arbeitsrecht, Handelsrecht, Umweltrecht und geistiges Eigentum. Mit unserem Netzwerk bieten wir einen koordinierten, umfassenden Service für grenzüberschreitende Joint Ventures.

      Unsere Beratung bezieht sich auf Probleme und Fallstricke, unter anderem auf Stimmrechte, Regulierungsbehörden-Genehmigungen, Exit-Strategien, Bewertungsfragen und Governance-Risiken. Unser Ziel sind verhandlungssichere Ergebnisse für unsere Mandanten.

    • Corporate Housekeeping

      FPS unterstützt Unternehmen bei allen Aspekten des Corporate Housekeeping, von Gründung und Compliance bis hin zu Transaktionen. Unser erfahrenes Expertenteam begleitet bei Due Diligence, Vertragsverhandlungen und Transaktionsstrukturierung. Wir minimieren rechtliche Risiken, gewährleisten Compliance und ermöglichen erfolgreiche Transaktionen. Mit individuellen Lösungen und umfassender Branchenkenntnis bieten wir exzellenten Service, um unsere Mandanten dabei zu unterstützen, ihre geschäftlichen Ziele zu erreichen.

    • Gestaltung von Transaktionen und Umstrukturierungen

      Bei jeder Art von geschäftlichen Transaktionen stellen sich vielfältige und komplexe steuerrechtliche Fragen. In Zusammenarbeit etwa mit unseren Spezialistinnen und Spezialisten für Gesellschaftsrecht strukturieren und optimieren wir jede Transaktion im Sinne unserer Mandanten. 

    • Optimierung von Nachlass und Unternehmensnachfolge

      Für die Regelung von Nachlässen und Unternehmensnachfolgen ist eine profunde steuerrechtliche Beratung unerlässlich. Allzu schnell können Nachteile entstehen, wenn es an einer optimalen steuerlichen Struktur fehlt. Wir verfügen über die entsprechende Expertise und schaffen Lösungen im Sinne unserer Mandanten.

    • Aufbau von Unternehmensstrukturen

      Unternehmerische Tätigkeiten, Investitionen und Finanzierungen können oftmals steuerlich optimiert werden. Wir erarbeiten steuerliche Strukturen für Unternehmensgruppen und begleiten unsere Mandanten bei der Planung und Umsetzung ihrer Vorhaben.

    • Begleitung von Immobilieninvestoren

      Wir begleiten Immobilieninvestoren während des gesamten Zyklus ihrer Tätigkeit, von der Wahl der optimalen Rechtsform und Unternehmensstruktur über den Erwerb und Verkauf von Projekten bis zur steuerlich optimierten Vermietung.

    Sprachen

    Deutsch Englisch
  • Ausbildung & Beruf
    2011Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    Seit 2008Partner bei FPS (2020-2024 Managing Partner)
    2006Fachanwalt für Steuerrecht
     Liquidator eines laborchemikalischen Unternehmens mit 500 Mitarbeitenden
    1998Gründer und langjähriger geschäftsführender Gesellschafter einer überörtlichen Sozietät
    1994Zulassung zur Anwaltschaft 
     Zweites juristisches Staatsexamen
     Erstes juristisches Staatsexamen
  • Mitgliedschaften
  • Publikationen
    Johannes R. Jeep
    Einschränkungen beim Übergang der Umsatzsteuerschuldnerschaft
    Deutscher AnwaltSpiegel, Mär 14,
    Johannes R. Jeep
    Familienarbeit im Mittelstand – steuerliche Anerkennung
    Deutscher AnwaltSpiegel, 23/2013,
    Johannes R. Jeep
    Substance over Form
    Deutscher AnwaltSpiegel, 18/2013,