TaskForce20 - Notarsgeschäft in Zeiten des Virus
Notare als unabhängige Organe der Rechtspflege sowie ihr betriebsnotwendiges Personal und Notarvertreter gehen als Schlüsselfunktionsträger einer systemkritischen Tätigkeit nach, insoweit sie mit Beurkundungen (z.B. Testamente, den Fortbestand eines Unternehmens sichernde Geschäfte wie Umstrukturierungen, Finanzierungsrunden oder Anteilsverkäufe können vor allem in der Krise zum Schutz oder zur Erhaltung von Arbeitsplätzen kurzfristig erforderlich sein) befasst sind.
Es besteht daher auch in der aktuellen Situation eine Pflicht zur Offenhaltung der Geschäftsstelle zur Erfüllung des Urkundsgewährungsanspruchs.
Wir stehen in ständigem Kontakt mit der Notarkammer und der Senatsverwaltung für Justiz und implementieren alle empfohlenen Maßnahmen zum Schutz unserer Mandanten, Beteiligte und Mitarbeiter*innen.
FPS hat diverse Maßnahmen unternommen, das Infektionsrisiko zu minimieren. Unsere Notare und Mitarbeiter*innen beachten alle Sicherheitsstandards und Schutzmaßnahmen, halten den gebührenden Abstand und desinfizieren regelmäßig Türklinken, Sanitäranlagen und Oberflächen. Alle nicht notwendigen Kontakte wurden reduziert z.B. durch Home Office Tätigkeit aller abkömmlichen Mitarbeiter*innen, Videokonferenzen o.ä.
Wir bieten die Möglichkeit, Vorbesprechungen telefonisch oder per Videokonferenz durchzuführen und halten alle notwendigen Notarstätigkeiten in Räumen ab, die die Wahrung des gebotenen Abstands ermöglichen. Auf Veranlassung der Beteiligten können Beurkunden mit älteren Beteiligten oder solchen, die einer Risikogruppe angehören, auch außerhalb der Geschäftsstelle erfolgen.
Das Verschwiegenheitsgebot gilt selbstverständlich auch in Zeiten der Krise. Beteiligte müssen nicht fürchten, dass ihre Daten offenbart werden.
Bei allen rechtlichen Fragen rund um das Thema Corona-Virus helfen wir Ihnen gerne!
Ein Beitrag von